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Lebensversicherung

Lebensversicherungen wirksam abtreten

Häufig sind Inhaber von Kapitallebensversicherungen veranlasst, eine Abtretung der Lebensversicherung vorzunehmen. Meist geschieht dies vorübergehend, um ein aufgenommenes Darlehen zu besichern oder endgültig bei Veräußerung der Police. Die Abtretung bewirkt, dass alle Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag auf den Erwerber, den Zessionar, übergehen. Das betrifft insbesondere den Anspruch auf Auszahlung der Versicherungsleistung und auf Empfang des Rückkaufswertes bei Kündigung des Vertrages. Hinsichtlich des Übergangs der Pflichten aus der Kapitallebensversicherung ist danach zu differenzieren, zu welchem Zweck die Abtretung erfolgt. Dient die Abtretung der Besicherung eines Darlehens und soll die Police an den Abtretenden, den Zedenten, nach Ende des Sicherungszwecks zurückfallen, bleibt der Zedent zur Fortzahlung der Beiträge verpflichtet. Bei einer Veräußerung der Police auf dem Zweitmarkt endet dagegen die Pflicht zur Beitragszahlung mit dem Datum der Abtretung bzw. zur nächsten darauf folgenden Beitragsfälligkeit. Gute Anbieter bieten für Kapitallebensversicherungen einen hohen Rückkaufswert, der als rechnerische Grundlage für eine Beleihung dient.

Bei einer Formulierung einer Abtretungserklärung sollten bestimmte inhaltliche Voraussetzungen beachtet werden, um Unklarheiten und damit rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Wenn Sie die Ansprüche aus Ihrer Lebensversicherung abtreten möchten, finden Sie im Internet zahlreiche Muster und Formulierungen für alle Fallgestaltungen. Bei einer Abtretung an eine Bank oder Sparkasse oder bei einer Veräußerung der Police an einen professionellen Aufkäufer verwendet der jeweilige Zessionar meist ein Formular, in dem ergänzend auf seine Allgemeine Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird. Wird die Abtretung einer Lebensversicherung inhaltlich streitig, findet regelmäßig eine gerichtliche Inhaltskontrolle der AGB statt.

Der Inhalt einer Versicherungsabtretung

Im Rahmen der Abtretung einer Lebensversicherung sind die Vertragsparteien und der Umfang der Abtretung sowie der Sicherungszweck zu bezeichnen. Bei einer Sicherungsabtretung ist die zu besichernde Forderung und gegebenenfalls ein weitergehende Sicherungszweck anzugeben. Ferner sollte der Umfang der Abtretung möglichst genau beschrieben und dabei angegeben werden, ob und in welchem Umfang noch Rechte beim Abtretenden verbleiben. Desweiteren ist der von der Abtretung erfasste Versicherungsvertrag mit Bezeichnung des Versicherers und Versicherungsschein-Nummer exakt anzugeben. Auch der Umfang der Abtretung und die Voraussetzungen eines Rückfalls der Police an den Abtretenden bei Erledigung des Versicherungszwecks sind zu umreißen.

Der Abtretende muss regelmäßig versichern, dass die Versicherungsleistung bisher weder abgetreten noch verpfändet oder gepfändet ist. Ferner ist im Abtretungsvertrag anzugeben, ob Beitragsrückstände bestehen. Schließlich ist festzulegen, dass der Versicherungsschein nebst etwaigen Nachträgen an den Zessionar zu übergeben und die Zession dem Versicherer anzuzeigen ist. Zugleich wird der Versicherer angewiesen, etwaige Zahlungen nur an den Zessionar zu erbringen, bis dieser die Freigabe des Vertrages erklärt.

Florian Gerber

Ich fing bei Null an und hatte mit 26 Jahren ein Nettovermögen von etwas mehr als einer Million Euro. Ich hatte wirklich eine gute Zeit. Das ist aber nur ein Teil der Wahrheit. Ich habe zu hoch gepokert. Meine Frau und ich haben im Laufe von zweieinhalb Jahren alles verloren. Danach habe ich alles gelesen, was ich in die Hände bekommen konnte. Auf MeineGeldanlage.com versuche ich, mein Wissen zu dokumentieren.