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Betriebliche Altersvorsorge

bAV versichern

Die betriebliche Altersvorsorge als Direktversicherung zu gestalten, ist besonders in kleinen und mittelständischen Betrieben der am meisten verbreitete Durchführungsweg. Er ist im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, amtlich abgekürzt BetrAVG oder kurz Betriebsrentengesetz genannt, geregelt. Im Gegensatz zur Direktzusage, bei der der Arbeitgeber selbst Rückstellungen bildet und diese auch absichern muss, erfolgt die betriebliche Altersvorsorge durch Direktversicherung bei einem Lebensversicherer.

Lebensversicherer sorgen für professionelle Kapitalanlage und Verwaltung

Lebensversicherungsunternehmen verfügen über fundierte Kenntnisse in der Absicherung biometrischer Risiken. Ihre Produkte garantieren, dass eine Betriebsrente bis zum Lebensende gezahlt wird. Für den Arbeitgeber bedeutet die Direktversicherung über einen Lebensversicherer – oft in Form eines Rahmenvertrages – eine interessante Vereinfachung der Verwaltung und auch eine Kostenersparnis, weil er sich nicht um die beitragspflichtige Absicherung eigener Rückstellungen kümmern muss.

Die Vertragskonstruktion sieht dabei wie folgt aus: Der Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer eine Direktversicherung ab und zahlt einen Teil des Arbeitsentgelts oder auch eigene Beiträge für den Arbeitnehmer in diese Versicherung ein. Neben der reinen Rentenversicherung können auch Leistungen bei Berufsunfähigkeit, Unfall oder an Hinterbliebene integriert werden. Auf die Versicherungsleistung hat der Arbeitnehmer einen direkten Anspruch, er braucht sich also nicht an seinen Arbeitgeber zu wenden.

Vorteile bei Steuern und Sozialabgaben

Mit der gesetzlichen Neuregelung im Jahr 2005 wurde das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung vollständig umgesetzt. Beiträge zur Direktversicherung sind seitdem bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei. Da die Beiträge aus unversteuertem Einkommen entnommen werden, ist die spätere Rentenleistung dagegen voll steuerpflichtig. Ein Vorteil bleibt dem Arbeitnehmer aber in aller Regel trotzdem. Er verlagert die Steuerpflicht auf einen Zeitraum, in dem er meist ein geringeres Einkommen und damit wegen des progressiven Steuertarifs auch einen geringeren Steuersatz zu zahlen hat.

Unverfallbarkeit und Portabilität

Von Arbeitnehmern wird heute immer mehr Flexibilität und Mobilität gefordert. Die Direktversicherung ist bei einem Arbeitgeberwechsel nicht verloren. Auf die Übertragung entweder auf den Arbeitnehmer selbst oder auf einen neuen Arbeitgeber, die sogenannte Portabilität, besteht ein Rechtsanspruch. Übertragen werden in jedem Fall die Teile der Direktversicherung, die durch Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer selbst bezahlt worden sind. Soweit die Altersvorsorge vom Arbeitgeber finanziert wurde, ist die Unverfallbarkeit zu prüfen. Bei Zusagen nach 2008 ist Unverfallbarkeit bereits nach fünf Jahren Betriebszugehörigkeit und Vollendung des 25. Lebensjahres bei Ausscheiden gegeben. Für ältere Zusagen gibt es noch strengere Anforderungen und Übergangsregeln.

Spartopf für Abfindungen

Die betriebliche Altersvorsorge durch Direktversicherung ist auch eine interessante Geldanlage für Abfindungen bei einem Arbeitgeberwechsel. Abhängig von der Betriebszugehörigkeit können hohe Summen steuerfrei als Einmalbeiträge eingezahlt werden. Eine Versteuerung der Abfindung wird auf diese Weise vermieden.

Florian Gerber

Ich fing bei Null an und hatte mit 26 Jahren ein Nettovermögen von etwas mehr als einer Million Euro. Ich hatte wirklich eine gute Zeit. Das ist aber nur ein Teil der Wahrheit. Ich habe zu hoch gepokert. Meine Frau und ich haben im Laufe von zweieinhalb Jahren alles verloren. Danach habe ich alles gelesen, was ich in die Hände bekommen konnte. Auf MeineGeldanlage.com versuche ich, mein Wissen zu dokumentieren.