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Risikolebensversicherung & kapitalbildende Lebensversicherungen

Durch das sinkende Zinsniveau und das wachsende Angebot von Anlage-Alternativen haben Lebensversicherungen an Attraktivität eingebüßt. Dennoch sind sowohl die Risikolebensversicherung, als auch die kapitalbildende Lebensversicherung noch immer eine sinnvolle Ergänzung jeder Anlagestrategie.

Jedes private Vorsorgepaket sollte zumindest eine Risikolebensversicherung beinhalten, um Hinterbliebene vor eventuellen Zahlungsverpflichtungen zu schützen und finanziell sicherzustellen. Die Absicherung gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit gehört ebenso zu den elementaren Versicherungsverträgen. Darüber hinaus eignen sich insbesondere private Rentenversicherungen mit dem Zusatz der Beitragsbefreiung bei BU für den langfristigen Anlagehorizont, um auf dieser sicheren Geldanlage zusätzliche Anlagestrategien im mittel- und kurzfristigen Bereich aufzubauen. So können Anlagen clever nach Laufzeit und Risiko gesplittet werden, was die Sicherheit und Renditen optimiert.

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Lebensversicherung für konservative Anleger

Die klassischen Renten- oder Lebensversicherungen, die ihre Gewinne über den Garantiezins hinaus mit verzinslicher Ansammlung oder fondsgebundener Anlage erwirtschaften, eignen sich insbesondere für konservative Anleger mit einem hohen Sicherheitsbedürfnis. Auch wenn die Rendite unter Berücksichtigung der Inflationsrate wirklich gering ausfällt, können diese Verträge vor allem im Zusammenspiel mit einer Zusatzversicherung zur Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit interessant sein. Zum einen würde im Fall einer BU der gesamte Vertrag ohne die weitere Bezahlung so gestellt, als hätte der Versicherungsnehmer sämtliche Erhöhungen wahrgenommen und alle Beiträge bezahlt, zum anderen kann bei der Einhaltung einer 12-jährigen Laufzeit und einer Auszahlung nach dem 62. Geburtstag zumindest die steuerliche Belastung für den Ertragsanteil auf die Hälfte reduziert werden. Da die Versicherungsgesellschaften hohe Rückstellungen bilden müssen, um die zugesagten Leistungen auch erbringen zu können, handelt es sich bei klassischen Lebensversicherungen um eine sehr sichere Geldanlage.

Lebensversicherung für risikofreudige Anleger

Fondsgebundene Produkte können in verschiedenen Risikoklassen gestaltet werden, so dass selbst für risikofreudige Anleger die passende Lösung zu finden ist. Der Vorteil einer fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung besteht u. a. darin, dass mit dem ratierlichen Erwerb von Fondsanteilen der Cost-Average-Effekt greifen kann. Sind die Anteile beim Ankauf sehr teuer, wird ein entsprechend kleiner Teil erworben, steht der Kurs günstig, kann für denselben Betrag mehr eingekauft werden. Damit wird der Kurs effektiv geglättet. Der größte Vorteil der Fondspolicen gegenüber Fondssparplänen besteht aber in der Besteuerung, denn diese wird erst zum Ablauf vorgenommen. Ist der Vertrag dann mindestens 12 Jahre gelaufen und der Versicherungsnehmer mindestens 60 Jahre alt, greift auch hier der halbe Steuersatz. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Soli-Zuschlag auf die Erträge gezahlt werden, wie das bei Fondssparplänen schon bei Gewinnen während der Laufzeit üblich ist. Um wirklich Vorteile gegenüber den üblichen Sparplänen zu erwirtschaften, muss der Vertrag auch vereinbarungsgemäß ablaufen. Wird vor Ablauf die Kündigung ausgesprochen, gestalten sich Fondspolicen aufgrund der höheren Kosten in der Regel ungünstiger.

Hinweis: Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen lassen sich immer auch als Rente auszahlen, die dann nur im Ertragsanteil der monatlichen Rente versteuert werden müssen.

Absicherung der Hinterbliebenen

Eine Lebensversicherung ist immer die beste Möglichkeit, für die Hinterbliebenen oder bei Finanzierungen finanzielle Vorsorge für den Fall des vorzeitigen Ablebens eines Versorgers zu organisieren. Die günstigste Variante ist dabei die Risikolebensversicherung, die konkret auf den Absicherungsbedarf zugeschnitten werden kann. Im Prinzip sollte diese Risikoabsicherung in keiner Familie fehlen, um den Todesfall eines Verdieners zumindest finanziell abfangen zu können. Banken bestehen von Haus aus auf eine entsprechende Absicherung, die entweder als Risikolebens- oder Restschuldversicherung gestaltet werden kann. Nur so kann sichergestellt werden, dass im Falle des Todes des Kreditnehmers nicht die Erben für die noch offene Finanzierungssumme aufkommen müssen.

Hinweis: Diese Absicherung der Hinterbliebenen sollte immer von der Kapitalanlage getrennt vereinbart werden. So stellen Sie sicher, dass die Beiträge für die Risikovorsorge, wie zum Beispiel Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, bezahlbar bleiben, auch wenn Sie einen finanziellen Engpass durchstehen müssen.

Was kann mit einer Lebensversicherung versichert werden?

Obwohl die Lebensversicherung immer wieder als Altersversorgungsinstrument eingesetzt wird, hatte sie zunächst doch in erster Linie die Risikoabsicherung für den Fall des vorzeitigen Todes der versicherten Person zum Inhalt. Im Laufe der Entwicklung wurden aber verschiedene Möglichkeiten zur Kapitalbildung hinzugefügt, um so die heute bekannten und äußerst vielfältigen Produkte zu kreieren.

Lebensversicherung auf den Todesfall

Die Risikolebensversicherung oder Lebensversicherung auf den Todesfall leistet nur in einem Fall, nämlich wenn die versicherte Person vor Ablauf des Vertrages verstirbt. Die vereinbarte Summe wird ausgezahlt und der Vertrag erlischt. Eine Kapitalausschüttung zum Ablauf ist nicht vorgesehen, da die während der Laufzeit erwirtschafteten Gewinne entweder zur Reduzierung der fälligen Beiträge oder zur Erhöhung der Todesfallsumme eingesetzt werden. Die Beitragskalkulation umfasst zum einen das Alter der versicherten Person, die gewünschte Laufzeit sowie die Versicherungssume und zum anderen gefahrerhöhende Umstände, wie zum Beispiel Vorerkrankungen oder den ausgeübten Beruf. Stellt der Versicherer bei der Antragsprüfung fest, dass das zu versichernde Risiko die normale Kalkulation übersteigt, kann er entweder einen Risikozuschlag erheben oder auch den Versicherungsschutz ablehnen. Es ist aber dringend angeraten, bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen größte Sorgfalt und Ehrlichkeit walten zu lassen, denn die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann die Leistungsfreiheit im Versicherungsfall nach sich ziehen. Ist der Versicherer sich über die gesundheitlichen Verhältnisse nicht im Klaren, kann er auch eine ärztliche Untersuchung anordnen, um eine risikogerechte Entscheidung zu treffen. Der Versicherungsbeitrag für eine Risikolebensversicherung beinhaltet also den Risikoanteil, der für die Versichertengemeinschaft zur Auszahlung der eventuell notwendigen Todesfallleistung zur Verfügung gestellt wird, und den Kostenanteil für Verwaltung und Vertrieb.

Hinweis: Einzelne Anbieter bieten eine Risikolebensversicherung ohne oder nur mit eingeschränkter Gesundheitsprüfung an. In der Regel wird dann eine Karenzzeit vereinbart, in der beim Tod der versicherten Person nur die eingezahlten Beiträge zurückerstattet werden.

Lebensversicherung auf den Erlebensfall

Die Beiträge zur kapitalbildenden oder Lebensversicherung auf den Erlebensfall umfassen einen weiteren Bestandteil, nämlich den Anlagebetrag. Wenn von der garantierten Verzinsung bei den klassischen Lebensversicherungen gesprochen wird, bezieht diese sich immer nur auf diesen Beitragsbestandteil, so dass die Zinsen naturgemäß nicht auf den gesamten Versicherungsbeitrag gutgeschrieben werden können. In welche Anlageprodukte der Sparanteil investiert wird, hängt von der gewählten Form der Lebens- oder Rentenversicherung ab. Große Missverständnisse herrschen regelmäßig bezüglich der Beiträge zur Risikolebensversicherung, die gerne als umsonst ausgegebenes Geld angesehen werden. In jeder klassischen oder fondsgebundenen Lebensversicherung, die eine Todesfallabsicherung beinhaltet, steckt aber ein Risikoanteil, für den ein Beitragsteil zur Absicherung des vorzeitigen Todes aufgewendet wird. Im Prinzip besteht also die Lebensversicherung in jeglicher Form aus einer Risikolebensversicherung, die um einen zusätzlichen Ansparbeitrag erweitert wird.

Sonderfall private Rentenversicherung

Die klassische private Rentenversicherung enthält keine Todesfall- oder Hinterbliebenenabsicherung, auch wenn einige Produkte mit einem entsprechenden Zusatz versehen werden können. In der Regel besteht der Beitrag zur privaten Rentenversicherung demzufolge aus dem Kostenanteil für Verwaltung und Vertrieb sowie dem Ansparanteil. Die je nach Art der Rentenversicherung entweder verzinslich oder fondsgebunden angesparte Summe wird nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer als monatliche Rente ausgezahlt, was entweder zeitlich begrenzt oder lebenslang gestaltet werden kann. Im Todesfall vor Rentenbeginn wird das angesparte Guthaben an die Erben ausgezahlt. Verstirbt der Versicherte in der Rentenzahlungsphase, bevor der angesparte Rentenstock aufgebraucht ist, kann entweder eine Ausschüttung an die Hinterbliebenen vereinbart werden oder das Kapital fließt an den Versicherer zurück. Auch hier ist also genau auf die vertragliche Gestaltung zu achten, um die optimale Variante zu finden.

Berufsunfähigkeit

Die Berufsunfähigkeitsversicherung stellt eine weitere Sparte für die Absicherung vorzeitiger Risiken dar und lässt sich als separater Vertrag oder als Zusatz zur Lebens- oder Rentenversicherung vereinbaren. Gegenstand ist die Absicherung der finanziellen Einbußen, die durch eine langwierige oder dauerhafte Erkrankung oder anderweitige gesundheitliche Einschränkung der Arbeitsfähigkeit verursacht werden. Dabei kann es sich um die Folgen einer Krankheit, eines Unfalls oder auch eines Kräfteverfalls handeln, die die Fähigkeit zur Berufsausübung um mindestens 50 Prozent mindern. Eine BU kann in verschiedenen Bausteinen abgesichert werden:

  • als Zusatzversicherung von Renten- oder Lebensversicherungen zur Beitragsbefreiung des Hauptvertrages,
  • als Zusatzversicherung, die darüber hinaus eine monatpche Rente leistet und
  • als separater Vertrag, der eine monatpchen Rentenleistung beinhaltet.

Großer Versorgungsbedarf

Nicht nur für Selbständige, Freiberufler und Unternehmer, die keinerlei Ansprüche auf eine gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung haben, ist diese Absicherung existenziell wichtig, auch für abhängig Beschäftigte, die nach dem 1.1.1961 geboren wurden, reicht der gesetzliche Versicherungsschutz in der Regel nicht aus. Zum einen ist die durchschnittliche Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente äußerst gering, zum anderen sind strenge Kriterien einzuhalten, um überhaupt die volle Rente in Anspruch nehmen zu können. Die gesetzliche Rentenversicherung sieht vor, dass

  • ein Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente besteht, wenn die versicherte Person weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Arbeit nachgehen kann,
  • ein Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente besteht, wenn die Arbeitsfähigkeit für drei bis sechs Stunden täglich gegeben ist und
  • kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht, wenn die versicherte Person mindestens sechs Stunden täglich irgendeine Tätigkeit ausüben kann.

Es wird dabei der erlernte und zuletzt ausgeübte Beruf in keiner Weise berücksichtigt. Gibt der Arbeitsmarkt keine passende Beschäftigung zwischen drei und sechs Stunden täglich her, kann die volle Erwerbsminderungsrente beansprucht werden. Erschwerend kommt hinzu, dass die Höhe der Erwerbsminderungsrente sich an den bereits erarbeiteten Rentenansprüchen bemisst, so dass insbesondere Berufseinsteiger sich einer großen Versorgungslücke gegenüber sehen.

Versicherungsbedingungen genau studieren

Die Entscheidung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte also so früh wie möglich fallen, zumal die Beiträge nach Eintrittsalter, gesundheitlichem Zustand, beruflichem Risiko und dem Versicherungsumfang kalkuliert werden. Somit ist das Risiko in jungen Jahren für den Versicherer niedriger, was sich direkt bei den Beiträgen bemerkbar macht. Die monatliche Rente darf das Netto-Einkommen nicht überschreiten, allerdings wird bei Studenten und Auszubildenden eine Ausnahme gemacht, um den Lebensunterhalt im Notfall auch auf Dauer sichern zu können. Die Auswahl eines passenden Tarifs muss mit viel Sorgfalt vorgenommen werden, denn ein Vergleich der Versicherungsbedingungen zeigt immer noch sehr große Leistungsunterschiede auf. Insbesondere bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte verstärkt auf Qualität geachtet werden, denn kleine Formulierungen wirken sich unter dem Strich drastisch aus. Zum Beispiel beinhaltet schon die unterschiedlich formulierte Definition des Prognosezeitraumes enormen Kostenfallen: Führt der eine Versicherer aus, dass die mindestens 50-prozentige gesundheitliche Beeinträchtigung für mindestens sechs Monate bestehen muss, um als BU anerkannt zu werden, steht bei anderen „voraussichtlich dauernd“, was in der Regel mit drei Jahren gleichzusetzen ist. Aus diesem Unterschied resultiert der Verlust von mindestens 30 monatlichen BU-Renten, denn die hochwertigen Tarife leisten auch rückwirkend. Zur Orientierung in den vielfältigen Tarifen helfen Bewertungen und Ratings von renommierten Analyse-Häusern, die Sie unbedingt heranziehen sollten.

Beitragsbefreiung immer nutzen

Auch wenn Sie eine BU-Rente in einem separaten Vertrag versichert haben, sollten Sie keine Renten- oder Lebensversicherungen ohne den Zusatzvertrag zur Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit abschließen, wenn dies im gewählten Tarif möglich ist. Dieser kleine Baustein kostet in der Regel nicht viel und hat einen Riesen-Effekt, vor allem wenn Sie den Hauptvertrag mit einer dynamischen Beitragserhöhung vereinbart haben. Werden Sie nämlich berufsunfähig, wird der Vertrag ohne Beitragszahlung fortgeführt und nimmt darüber hinaus an allen vertraglich vereinbarten Erhöhungen teil, so dass Sie die Ablaufleistung genießen können – ohne dafür bezahlt zu haben. Dieses Kosten-Nutzen-Verhältnis ist im Leistungsfall herausragend. Allerdings ist dieser Einschluss bei vielen Fondspolicen nicht möglich oder wird auf eine Pflegebedürftigkeit abgestellt. Da ein Vergleich der Lebensversicherungen nur sehr eingeschränkt möglich ist, sollten Sie im Zweifelsfall direkt beim Versicherer oder dem Versicherungsvertreter Ihres Vertrauens anfragen.

Clevere Vertragsgestaltung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist in der Regel sehr variabel zu gestalten. Beispielsweise können Sie die Versicherungsdauer abweichend von der Leistungsdauer vereinbaren, um damit den Beitrag zu reduzieren. Sie vereinbaren zum Beispiel, dass die BU-Absicherung Ihnen bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres Versicherungsschutz gewährleistet. Tritt also vor Ihrem 63. Geburtstag eine BU ein, sind Sie versichert. Da Sie aber in diesem Alter höchstwahrscheinlich noch keine Altersrente beziehen können, sollte eine BU-Rente im Ernstfall bis zum Eintritt ins Rentenalter gezahlt werden. Deswegen legen Sie die Leistungsdauer bis zum 67. Lebensjahr fest und stellen den fließenden Übergang sicher. Für eine BU, die zwischen dem 64. und dem 67. Lebensjahr eintreten sollte, haben Sie zwar keinen Versicherungsschutz mehr, können dem aber mit einem passenden Ansparplan, der im Notfall die Einkommensverluste in dieser begrenzten Zeit auffängt, abmildern. Wenn Sie sich die Angebote mit unterschiedlichen Versicherungsdauern erstellen lassen, werden Sie die gravierenden Beitragsunterschiede erkennen. Allerdings ist immer das konkrete Risiko abzuwägen, denn nicht zuletzt der ausgeübte Beruf muss beim persönlichen Risikomanagement Berücksichtigung finden.

Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Ist der Abschluss einer BU aus gesundheitlichen Gründen für die Versicherer nicht mehr tragbar, gibt es durchaus Alternativen am Markt. Eine Variante ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die darauf abstellt, dass der Versicherte aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigung überhaupt keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann. Die EU-Versicherung kann ebenfalls als Zusatzbaustein zu Renten- und Lebensversicherungen oder in einem separaten Vertrag vereinbart werden. Darüber hinaus können die Versicherung für den Fall schwerer Krankheiten, die sogenannte Dread Disease Versicherung, oder die Absicherung von Grundfähigkeiten zumindest einen Kompromiss bieten. Es wird jeweils eine vereinbarte Summe fällig, wenn entweder eine bestimmte und klar definierte schwere Krankheit auftritt oder eine Grundfähigkeit, wie zum Beispiel gehen, stehen, laufen oder ähnliche, wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen verloren geht.

Hinweis: Es gibt einige Versicherer am Markt, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch ohne Gesundheitsprüfung anbieten, wenn zum einen eine vorgegebene Beitragssumme nicht überschritten und zum anderen eine Karenzzeit von meist drei Jahren eingehalten wird. In dieser Zeitspanne greift der Versicherungsschutz noch nicht.

Die verschiedenen Arten der Lebensversicherung

Am Versicherungsmarkt haben sich verschiedene Sparten, die unter dem Begriff Lebensversicherungen zusammengefasst werden, entwickelt. Da die Produkte immer vielfältiger werden und sich verschiedene Zusatzbausteine einschließen lassen, verwischen die Grenzen zwischen den einzelnen Arten zunehmend. Bei der Entscheidung für einen Vertrag sollten Sie sich immer vom eigentlichen Zweck leiten lassen und vor allem die Absicherung vorzeitiger Risiken von der Kapitalanlage trennen. So bleiben Sie flexibel, wenn der finanzielle Spielraum vorübergehend eingeschränkt wird. Die Ansparprodukte lassen sich nämlich in der Regel unkompliziert für einen begrenzten Zeitraum beitragsfrei stellen, so dass Sie zumindest die Risikoabsicherung in jedem Fall bestreiten können. Prüfen Sie also die verschiedenen Instrumente hinsichtlich Ihres Zwecks und der vertraglichen Flexibilität, um Ihr privates Versicherungspaket optimal zu gestalten.

Vertragsgestaltung variabel

Für das eigentlich starre Konstrukt einer Lebensversicherung lassen sich vertraglich interessante Lösungen gestalten. So muss der Versicherungsnehmer, also der eigentliche Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft, der auch Anspruch auf die Leistungen hat, nicht mit der versicherten Person übereinstimmen. Dies ist generell in der betrieblichen Altersversorgung üblich, wenn das Unternehmen als Versicherungsnehmer auftritt und für den Arbeitnehmer als versicherte Person Versicherungsschutz vereinbart wird. Aber auch Eltern können als Vertragspartner für ihre Kinder auftreten. Das Bezugsrecht lässt sich wiederum individuell regeln, wobei steuerliche Folgen berücksichtigt werden müssen. In der betrieblichen Altersversorgung wird deswegen meist mit dem unwiderruflichen Bezugsrecht gearbeitet, um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen. Widerruflich vereinbarte Bezugsrechte können nämlich mit einer einfachen Willenserklärung des Versicherungsnehmers geändert werden. Als weitere Komponente kann als Beitragszahler ebenfalls eine vom Versicherungsnehmer abweichende Person vereinbart werden, wenn zum Beispiel Großeltern einen Beitrag zur Absicherung ihrer Enkel leisten wollen.

Hinweis: Die optimale Ausgestaltung des Vertrages sollte immer mit Experten besprochen werden, um nicht steuerliche Nachteile zu provozieren.

Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung beinhaltet die Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme im Fall des vorzeitigen Ablebens der versicherten Person während der Vertragslaufzeit. Die Todesursache spielt dabei in der Regel nur in den ersten Versicherungsjahren eine Rolle, wenn der Versicherungsschutz einen Suizid ausschließt. Die Versicherungsbedingungen der einzelnen Gesellschaften sehen hier allerdings unterschiedliche Regelungen vor, so dass dies immer im Einzelnen zu prüfen ist. Die Versicherungssumme kann variabel gestaltet werden. Entweder wird eine fixe Summe vereinbart oder der Betrag fällt kontinuierlich, um zum Beispiel Annuitätendarlehen abzusichern. Insbesondere Kreditinstitute legen nämlich großen Wert auf eine Risikolebensversicherung, um ausgegebene Finanzierungen gegen das Risiko des Todes des Kreditnehmers abzusichern. So werden die Hinterbliebenen sichergestellt und die noch offene Kreditsumme wird mit der Todesfallleistung abgelöst. Grundsätzlich kann das Bezugsrecht widerruflich oder unwiderruflich geregelt werden.

Hinweis: Wurde für eine Risikolebensversicherung unwiderruflich ein Bezugsberechtigter festgelegt, fällt die Leistung nicht in die Erbmasse der versicherten Person.

Risikolebensversicherung auf verbundene Leben

Im Gegensatz zur klassischen Risikolebensversicherung können bei dieser speziellen Form mehrere Menschen als versicherte Personen eingesetzt werden. Die Risikoprüfung wird für alle durchgeführt, so dass eine Mischkalkulation erfolgen kann. Der Versicherer zahlt die vereinbarte Summe aus, wenn eine der versicherten Personen verstirbt, danach erlischt der Vertrag. Diese Art der Absicherung eignet sich zum Beispiel für unverheiratete Paare oder Geschäftspartner, um den Überlebenden vor den finanziellen Folgen des Todes des Partners zu schützen.

Kapitalbildende Lebensversicherung

Eine kapitalbildende Lebensversicherung sieht sowohl eine Leistung für den Todes- als auch für den Erlebensfall, also den Ablauf des Vertrages, vor. Über die Risikoabsicherung für den vorzeitigen Tod der versicherten Person hinaus wird deswegen der zusätzliche Beitragsteil investiert, um die zugesagten Leistungen zum Ablauf erbringen zu können. Für die Anlage kann entweder die verzinsliche Ansammlung, die überwiegend mit mündelsicheren Anlageprodukten, wie zum Beispiel Bundesanleihen, realisiert wird, oder in Fonds erfolgen. Der Unterschied zur fondsgebundenen Lebensversicherung besteht darin, dass nur die über den garantierten Zinssatz hinausgehenden Erträge angelegt werden. Die garantierte Verzinsung, die sich auf den entsprechenden Beitragsanteil bezieht, wurde im seit 2001 sukzessive reduziert. Konnten damals noch vier Prozent zugesagt werden, sind weitere Absenkungen von 1,75 auf 1,25 Prozent zu erwarten. Da die Versicherer im klassischen Bereich der LV an die Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus gebunden sind, gehen einige Anbieter dazu über, keine Zinsgarantien mehr für die gesamte Laufzeit des Vertrages auszusprechen. Im Gegenzug soll lediglich sichergestellt werden, dass mindestens die eingezahlten Beiträge zum Ablauf wieder ausgezahlt werden können.

Kapitalbildende Lebensversicherung auf verbundene Leben

Wird im klassischen Vertrag das Leben einer versicherten Person abgesichert, können bei der Variante auf verbundene Leben mehrere, wirtschaftlich voneinander abhängige Personen Versicherungsschutz genießen. Auch hier wird die Todesfallleistung in der Regel nur einmal fällig, wenn die erste versicherte Person verstirbt. Darüber hinaus ist für das Erleben des Vertragsablaufs ebenfalls eine Leistung vorgesehen. Einzelne Anbieter sehen eine Leistung erst vor, wenn beide versicherte Personen verstorben sind, das ist aber eher die Ausnahme.

Sterbegeldversicherung

Die Absicherung der teilweise erheblichen Bestattungskosten ist Gegenstand dieser speziellen Form einer LV. Die einzelnen Versicherungsgesellschaften bieten dazu unterschiedliche Umsetzungen an. Gestalten die einen eine klassische Risikolebensversicherung, die mit Erreichen einer festgelegten Beitragssumme beitragsfrei lebenslangen Versicherungsschutz für den Todesfall bietet, vereinbaren andere eine klassische kapitalbildende Lebensversicherung mit einem sehr späten Ablauf. Ausschlaggebend ist meist der Gesundheitszustand der versicherten Person, denn das Risiko für den Versicherer wird geringer, wenn der Versicherte höhere Beiträge für einen Ansparvorgang einzahlt. Für die Hinterbliebenen, die als Bezugsberechtigte unwiderruflich festgelegt werden sollten, ist die Risikolebensversicherung von Vorteil, da dann die Leistungen nicht in die Erbmasse fallen. Einige Versicherer vereinbaren von vornherein die Auszahlung der Leistung an ein Bestattungsunternehmen, so dass die Kosten für die Beerdigung in jedem Fall bezahlt werden. Insbesondere seit der Leistungskürzung der gesetzlichen Krankenversicherung, die keine Sterbegeldzahlung mehr übernimmt, ist diese Form der Vorsorge in den Vordergrund gerückt, um die Hinterbliebenen vor der Kostenbelastung zu schützen.

Ausbildungsversicherung

Bei dieser speziellen Form der Vorsorge soll die finanzielle Ausstattung einer dritten Person zu einem festgelegten Termin, meist als Termfix-Vertrag bezeichnet, abgesichert werden. Die versicherte Person, für die auch eine Gesundheitsprüfung erfolgt, ist dabei der Beitragszahler. So können beispielsweise Eltern die Ausbildungskosten für ihre Kinder sichern, auch wenn ihnen selbst etwas zustoßen sollte. Die versicherte Leistung wird dann im Fall des vorzeitigen Todes des Beitragszahlers zum festgelegten Termin an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt. Da die Leistung auch für den Erlebensfall vereinbart wird, handelt es sich um eine klassische kapitalbildende Lebensversicherung.

Lebensversicherung mit Optionstarifen

Unter diese Kategorie fallen alle LV-Verträge, die sich in ihren Komponenten Todes- und Erlebensfallleistungen variabel gestalten lassen. So können bei einigen Tarifen sowohl die Höhe der Versicherungssumme für den Todesfall der versicherten Person optional höher oder niedriger als üblich gewählt, als auch der Ansparanteil nach Bedarf angepasst werden. Die verschiedenen Optionen werden meist anlassbezogen angeboten, um aus dem üblicherweise lang laufenden Versicherungsvertrag ein variables Vorsorgeinstrument zu entwickeln. Ein gängiges Beispiel ist die Option auf Vertragserweiterung oder -verlängerung, wenn der Versicherungsnehmer heiratet, die Ausbildung abschließt oder bestimmte Einkommenszuwächse nachweisen kann.

Fondsgebundene Lebensversicherung

Diese fondsgebundenen Varianten der Lebens- und Rentenversicherungen sehen in der Regel keine garantierten Ablaufleistungen vor. Die zur Kapitalanlage vorgesehenen Beitragsteile werden komplett in Finanzinstrumente investiert, die der Versicherungsnehmer entsprechend der eigenen Risikostruktur auswählen kann. In Frage kommen verschiedene Investmentfonds, die nach unterschiedlichen Schwerpunkten anlegen oder Indizes nachbilden, Anlagestrategien, die von den Versicherungsgesellschaften umgesetzt werden, oder auch Garantie- oder gemanagte Fonds. Die jeweiligen Anteile werden mit den Beitragsanteilen erworben und verwaltet, wobei Gewinne und Verluste der jeweiligen Police angerechnet werden. Im Prinzip handelt es sich bei einer fondsgebundenen LV um einen Fondssparplan, der mit einem Todesfallschutz, dessen Höhe sich an der Beitragssumme bemisst, ausgestattet wird, um den Anforderungen eines Lebensversicherungsvertrages zu entsprechen. Wird eine fondsgebundene Rentenversicherung gewählt, fehlt in der Regel der Hinterbliebenenschutz und es werden andere Auszahlungsmodalitäten vereinbart. Das Risiko dieser Verträge besteht darin, dass der Versicherungsnehmer nicht auf eine zugesicherte Ablaufleistung bauen kann. Die Leistungen können bedeutend höher als prognostiziert ausfallen, aber auch entschieden geringer, da die Wertentwicklung der Fondsanteile nicht vorhersehbar ist.

Um diese Unwägbarkeiten zu minimieren, stehen u. a. folgende Instrumente zur Verfügung:

Shifting

Das bereits angesparte Fondsguthaben oder Teile davon werden in einen oder verschiedene andere Fonds übertragen. Der Versicherungsnehmer kann so beispielsweise gegen Ende der Vertragslaufzeit in sichere Fonds, wie zum Beispiel Geldmarktfonds, wechseln, um bei weniger Kursschwankungen sein Vermögen zu sichern und das Risiko zum Ablauf zum minimieren.

Switching

Das vorhandene Guthaben bleibt in den bislang genutzten Fonds liegen, aber die noch zu zahlenden neuen Beiträge werden in anderen Fonds angelegt, um zum Beispiel die Strategie zu ändern.

Option auf Vertragsverlängerung

Mit einer Verlängerung der Laufzeit um fünf Jahre kann der Versicherungsnehmer Einfluss auf die Ablaufleistung nehmen, wenn zum Zeitpunkt des ursprünglich vereinbarten Vertragsablaufs die Werte seiner Fondsanteile niedrig sind und eine Erholung wahrscheinlich ist.

Ablaufmanagement

Zu einem festgelegten Zeitpunkt vor Ablauf des Vertrages kann das Fondsguthaben aus der Police in einen anderen Fonds übertragen werden. Diese Form des Shiftings wird von den Versicherungsgesellschaften individuell und schriftlich angeboten, um die Sicherheit der Guthaben bis zum eigentlichen Ablauftermin zu gewährleisten.

Option auf Übertragung der Fondsanteile

Bei Beendigung des Versicherungsvertrages müssen die erworbenen Fondsanteile nicht zwangsläufig zur Auszahlung kommen. Der Versicherungsnehmer kann sich die Anteile auch in ein Depot übertragen lassen und selbst weiter verwalten.

Dynamische Strategien nach Lebensabschnitten

Einige Versicherer bieten die Anpassung des Anlagerisikos im Bezug auf die Laufzeit als Management-Service an. Beispielsweise werden zu Beginn des Vertrages höhere Risiken eingegangen, als dies zum Ende hin geschieht. Diese besondere Dienstleistung kostet auch zusätzliche Gebühren, die sich wiederum auf die zu erzielende Rendite auswirken.

Abrufoption

Während der Vertragslaufzeiten sind Teilauszahlungen, die als Teilkündigungen gehandhabt werden, möglich.

Option auf Sonderzahlungen

Parallel zur laufenden Beitragszahlungen können Zuzahlungen geleistet werden, die das Beitragsvolumen des Vertrages erhöhen.

Damit erweisen sich die fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung als bedeutend flexibler, als dies bei den klassischen Produkten der Fall ist. Allerdings kostet jeder Zusatz an Flexibilität, der immer nur individuell für den eigenen Vertrag vereinbart wird, auch Gebühren und damit Rendite.

Vergleich von Lebensversicherungen

Ein effektiver Vergleich von Lebensversicherungen ist naturgemäß sehr schwierig, da vielfältige Zusätze auch eine unterschiedliche Leistungsvielfalt mit sich bringen. Die prognostizierten Ablaufleistungen können überhaupt nicht als Vergleichskriterium herangezogen werden, da es sich lediglich um Hochrechnungen handelt, die immer von der Kapitalmarktentwicklung abhängig sind. Einige Positionen jedoch geben zumindest eine Orientierung über die objektiven Merkmale eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages. Nicht zu unterschätzen ist auch die Bonität des Versicherungsunternehmens, da insbesondere bei so lang laufenden Verträgen die Solvenz der Gesellschaft auch dauerhaft gewährleistet sein sollte. Anhaltspunkte bieten hierzu einige Rankings und Ratings, die sich mit der Kapitalausstattung der einzelnen Lebensversicherer befassen.

Höhe der Beiträge

Wenn Sie einen Vergleich verschiedener Angebote vornehmen wollen, müssen Sie immer von derselben Beitragshöhe und Laufzeit ausgehen. Da insbesondere in der Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung unterschiedliche Verrechnungsmodelle am Markt existieren, wird ein exakter Vergleich sehr schwierig. Achten Sie also darauf, dass bei der Sofortverrechnung von Gewinnen der Bruttobeitrag reduziert wird, Sie also zunächst weniger bezahlen müssen, um die vereinbarte Leistung zu erreichen. Erwirtschaftet das Versicherungsunternehmen aber weniger Gewinne, kann sich auch der zu zahlende Beitrag erhöhen, wobei der ausgewiesene Bruttobeitrag die Obergrenze darstellt. In anderen Fällen bleibt der zu zahlende Beitrag immer gleich, aber die Versicherungsleistungen erhöhen sich im Bonussystem durch die erwirtschafteten Gewinne. Ein reeller Vergleich bringt also nur Aufschluss, wenn dasselbe Verrechnungssystem zugrundeliegt.

Kosten

Ein wesentliches Vergleichskriterium ist die Kostenstruktur des Versicherers. Die Unterschiede sind erheblich, wie Sie einigen Analysen entnehmen können. Grundsätzlich wird unterschieden nach den Abschluss- und Vertriebs- sowie den Verwaltungskosten, die in Prozent vom jährlichen Beitragsvolumen angegeben werden. Dabei reichen die Verwaltungskosten gemäß einer Untersuchung der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 8.9.2013 von 11 Prozent bis zu 0,8 Prozent und betragen im Durchschnitt rund 2,6 Prozent. Ähnlich dramatisch sind die Unterschiede bei den Abschluss- und Vertriebskosten, aus denen auch die Provisionen gespeist werden. Der Markt-Durchschnitt liegt hier bei fünf Prozent, allerdings verteilt von 14,5 bis 2,8 Prozent der jährlichen Beitragseinnahmen.

Zinsen

Alle Aussagen bezüglich der künftig zu erzielenden Zinsen beziehen sich auf Prognosen und sind hypothetisch. Zur Orientierung können Sie lediglich die bislang erreichten Zinshöhen in den klassischen Tarifen beim Vergleich zugrundelegen. Der Marktdurchschnitt liegt hier bei 3,66 Prozent bei einer Laufzeit von 30 Jahren. Natürlich ist der effektiv zu erreichende Zinssatz sowohl vom Eintrittsalter als auch von der Laufzeit abhängig, so dass sämtliche Angaben nur Richtwerte sein können und für die Zukunft nur in Indiz, aber keine Garantie liefern.

Hinweis: Die in einem Vergleich ausgewiesene Verzinsung bezieht sich immer nur auf den Beitragsanteil, der nach Abzug der Abschluss- und Verwaltungskosten sowie des Risikoanteils für die Sicherung der Todesfallsumme übrig bleiben. Wenn Sie also 100 Euro im Monat einzahlen, können in Abhängigkeit von den reellen Kosten nur zwischen 50 und 70 Euro überhaupt zur Kapitalanlage genutzt werden. Unter dem Strich ist die Rendite also bedeutend niedriger und muss außerdem in ein Verhältnis zur Inflationsrate gesetzt werden.

Laufzeit

Selbstverständlich sollten beim Vergleich der Konditionen dieselben Voraussetzungen auch im Bezug auf die Laufzeit gegeben sein. Insbesondere bei Versicherungen mit einer Todesfallabsicherung spielt der Risikoanteil eine große Rolle in der Kalkulation, denn je älter die Versicherten werden, desto mehr steigt die Wahrscheinlichkeit eines Todesfalls während der Vertragslaufzeit. Dadurch reduziert sich die Leistung bei höherem Ablaufalter im Vergleich zum Beitragsaufwand, wenn ein Angebot mit kürzerer Laufzeit gegenübergestellt wird. Im Gegenzug können sich die Erträge einer Rentenversicherung bei längerer Laufzeit besser entwickeln.

Hinweis: Die Mindestlaufzeit von 12 Jahren bringt auch nach den Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz noch steuerliche Vergünstigungen, wenn die Leistungen nach dem 60. Geburtstag fällig werden. Allerdings hängt die konkrete steuerliche Behandlung vom Datum des Abschlusses ab. Für alle Verträge, die nach dem 31.12.2011 abgeschlossen wurden, muss der Versicherte bei Ablauf schon 62 sein, um die hälftige Besteuerung genießen zu können.

Versicherungsfall

Abhängig von der konkreten Art der Absicherung können folgende Situationen einen Versicherungsfall darstellen:

Tod der versicherten Person während der Vertragslaufzeit

Die Versicherungssumme aus der Risiko-, kapitalbildenden oder fondsgebundenen Lebensversicherung kommt vereinbarungsgemäß zur Auszahlung, wenn die konkreten Versicherungsbedingungen erfüllt werden. In der privaten Rentenversicherung werden in der Regel die eingezahlten Beiträge abzüglich der angefallenen Kosten und zuzüglich der Gewinne an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

Berufsunfähigkeit

Wird die Berufsunfähigkeit der versicherten Person festgestellt und bestätigt, setzt die vereinbarte Rentenzahlung ein. Handelt es sich bei der BU-Absicherung um seinen Zusatzvertrag, wird der Hauptvertrag für die Dauer der BU beitragsfrei gestellt.

Die genaue Definition des Versicherungsfalls ist immer zu überprüfen, da die Versicherer unterschiedliche Formulierungen und Vereinbarungen nutzen können. Für die Todesfallabsicherung kann zum Beispiel die Regelung hinsichtlich eines Suizides wichtig sein, bei der Berufsunfähigkeitsversicherung die genaue Definition, die Vereinbarung von Verweisungsklauseln oder auch die Festlegung des Prognosezeitraumes.

Auszahlung

Mindestens drei Monate vor Ablauf eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages teilt die Versicherung mit, auf welchen Betrag sich das Guthaben belaufen wird. Gleichzeitig werden verschiedene Varianten zur Auszahlung vorgeschlagen:

Lebensversicherung

Die Gesellschaft bietet regelmäßig die geplante Auszahlung als Einmalbetrag an und alternativ die Anlage in einer sofort beginnenden Rentenversicherung, so dass die Auszahlung als Rente mit begrenzter Laufzeit oder lebenslänglich erfolgt. Alternativ kann auch die Anlage in einem Fonds vorgeschlagen werden, um bei teilweisen Entnahmen noch weitere Renditen erwirtschaften zu können.

Rentenversicherung

Bei einer Rentenversicherung steht Ihnen ebenfalls die Auswahl offen, ob Sie das angesammelte Kapital als Einmalbetrag oder wie vereinbart als Rentenleistung in Anspruch nehmen wollen.

In beiden Fällen wird auf die steuerlichen Auswirkungen hingewiesen. Die anfallende Abgeltungssteuer wird ausgewiesen und direkt vom Versicherer an das zuständige Finanzamt abgeführt.

Risikolebensversicherung

In der Regel fallen keine Auszahlungen zum Vertragsablauf an.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Auch hier werden in der Regel keine Ausschüttungen zum Ende des Vertrages fällig, außer die Überschüsse wurden angelegt.

Kündigung und Rückkaufswert

Ein Vertrag zur Lebens- oder Rentenversicherung lässt sich während der Laufzeit mit einer Monatsfrist zur nächsten Beitragsfälligkeit kündigen. Die dann fälligen Rückkaufswerte in der klassischen Lebensversicherung werden von den Versicherungsgesellschaften vertraglich vereinbart, eine entsprechende Tabelle gehört zu den Vertragsbestandteilen. Beim Vergleich von Lebensversicherungsangeboten können also auch diese Werte herangezogen werden, die meist in jährlichen Sprüngen die Entwicklung des bei der vorzeitigen Kündigung fällig werdenden Rückkaufswertes auflisten. Die gesetzlichen Regelungen zur Berechnung dieses Wertes sind seit Jahren Gegenstand kontroverser Diskussionen, so dass teilweise nachträgliche Erstattungen möglich waren. Ein Diskussionspunkt ist die Frage nach dem Abzug der Vertriebskosten, allerdings hat der Gesetzgeber mit der Vorgabe von strengen Mindestwerten reagiert. Dem Verbraucher sind nun bereits im Vorfeld eines Vertragsabschlusses alle relevanten Unterlagen vorzulegen, so dass auch ein Vergleich der Rückkaufswerte möglich ist.

Hinweis: In den ersten Jahren nach Vertragsabschluss führt die Kündigung einer Lebens- oder Rentenversicherung in der Regel zum Verlust, obwohl die Abschlusskosten nun auf fünf Jahre verteilt in Abzug gebracht werden müssen. Ist eine Todesfallabsicherung vereinbart, werden die bis zum Kündigungszeitpunkt angefallenen Kosten ebenfalls von den eingezahlten Beiträgen abgezogen. Beachten Sie bei der vorzeitigen Kündigung eines solchen Vertrages, dass der Rückkaufswert stufenweise anwächst. Wenn Sie also die Kündigung zur Hauptfälligkeit des Vertrages wählen, dürften Sie eine höhere Auszahlung erhalten. Die anfallende Abgeltungssteuer wird auch in diesem Fall ausgewiesen und an das zuständige Finanzamt abgeführt.

Weitere Punkte in der Versicherungspolice

Ein sehr wichtiges Vergleichskriterium stellt die Qualität der Gesundheitsfragen dar. Zum einen unterscheiden sich die Zeiträume, für welche Vorerkrankungen angegeben werden müssen, zum anderen kann allein aus der Fragestellung ein zusätzliches Risiko entstehen. Geschlossene Fragen, die explizit die Art der relevanten Vorerkrankungen aufzählen, die für die Risikobeurteilung von Interesse sind, geben Ihnen als Antragsteller die Sicherheit, dass Sie keine Erkrankung vergessen. Werden hingegen offene Fragen gestellt, die nur allgemein Ihre Krankengeschichte im Diagnosezeitraum beinhalten, sind Sie in der Pflicht, sämtliche Krankheitsbilder aufzulisten.

Statistiken befragen

Des Weiteren können die Statistiken zu angestrengten Klagen in Leistungsfällen einen Aufschluss über die Leistungsfreude eines Versicherers liefern. Insbesondere bei der Auswahl von Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sind diese Erhebungen interessant, da nicht nur der Preis ein wichtiges Kriterium sein sollte, sondern auch das Bedingungswerk und die Leistungsbereitschaft der Gesellschaft. Hier spielen auch die Größe der Versicherungsbestände und das Know-how des Versicherers eine große Rolle für die Beurteilung der Qualität. Es nützt Ihnen nichts, wenn Sie ein vermeintlich sehr günstiges Angebot wahrnehmen, der Versicherer noch keine langjährigen Erfahrungen im Bereich Berufsunfähigkeit hat und Sie sich im Leistungsfall mit dem Anwalt der Gesellschaft auseinandersetzen müssen.

Direktversicherer vs. klassische Versicherungsgesellschaften

Naturgemäß können die Direktversicherer, die ohne einen eigenen Außendienst auskommen und ihre Geschäfte im Internet, per Post oder Telefon abwickeln, mit den niedrigeren Kosten und einer dadurch höheren Verzinsung auf den zur Anlage bestimmten Beitragsanteil punkten. Allerdings sollten Sie bei der Auswahl eines geeigneten Versicherers auch in verschiedener Hinsicht auf die Sicherheit achten. Zum einen spielt immer die Größe und die Kapitalausstattung der Gesellschaft eine wichtige Rolle, wenn es um die Altersvorsorge geht. Zum anderen sollten auch die Vertragsbedingungen bei Risikoabsicherungen, wie zum Beispiel der Berufsunfähigkeitsversicherung, stimmen.

Beendigung einer Lebensversicherung

Neben dem vereinbarten Ablauf von Renten- und Lebensversicherungen gibt es natürlich die Möglichkeit, diese Verträge vorzeitig zu beenden oder zumindest die Beitragszahlung einzustellen, wenn sich zum Beispiel die Einkommensverhältnisse oder andere wichtige Rahmenbedingungen drastisch ändern. Die finanziellen Einbußen, die damit einhergehen, fallen je nach Maßnahme unterschiedlich aus. Generell entgeht Ihnen aber der Schlussüberschussanteil, der einen ordentlichen Teil der eigentlichen Rendite ausmacht. Abhängig von der bereits zurückgelegten Laufzeit und dem somit vorhandenen Deckungskapital oder Guthaben, bieten sich neben der klassischen Kündigung auch interessante Alternativen an.

Beitragsfreistellung

Eine Alternative zur Vertragsauflösung ist die Beitragsfreistellung, die umso mehr Sinn macht, wenn bereits ein Rückkaufswert sowie eine beitragsfreie Versicherungssumme angespart wurden. Selbst wenn Sie mit einer Monatsfrist die geplante Einstellung der Beitragszahlung mitteilen, verzinst sich so das vorhandene Guthaben weiter. Außerdem können Sie über den beitragsfreien Versicherungsschutz verfügen, auch wenn dieser naturgemäß nur einen Teil des ursprünglich vereinbarten ausmacht. Lassen Sie den Vertrag lange genug beitragsfrei bestehen, wirkt sich das unter Umständen auch auf die Versteuerung der Ertragsanteile aus. Der hälftige Steuersatz greift, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre Laufzeit aufweist und Sie zum Zeitpunkt des Ablaufes mindestens das 60. Lebensjahr vollendet haben.

Kündigung durch den Versicherer

Der Versicherer hat als Vertragspartner ebenso das Recht, den Versicherungsvertrag aus triftigem Grund zu kündigen. Als wichtigster Grund ist dabei die ausbleibende Beitragszahlung zu nennen. In diesen Fällen wird der Vertrag beitragsfrei gestellt. Erst mit einer Willenserklärung des Versicherungsnehmers wird der Vertrag in der Regel aufgehoben und das eventuell vorhandene Guthaben abzüglich der anfallenden Kosten und Steuern ausgezahlt. Stellt der Versicherer aber die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder andere Falschangaben seitens des Versicherten fest, kann er ebenfalls Sanktionen verhängen.

Kündigung durch den Versicherungsnehmer

Dem Versicherungsnehmer steht es frei, einen Lebensversicherungsvertrag mit Monatsfrist zur nächsten Beitragsfälligkeit zu kündigen. Das bedeutet, dass beispielsweise die Kündigung zum 1.7. bis zum 1.6. beim Versicherer eingehen muss. Eine Kündigung sollte immer schriftlich mit Versandbestätigung und gleichzeitigen Widerruf der erteilten Einzugsermächtigung erfolgen.

Hinweis: Eine Kündigung per E-Mail ist rechtlich nicht sicher, eine Fax-Nachricht mit Sendeprotokoll dagegen schon. Wollen Sie ganz sicher gehen, senden Sie ein Einschreiben mit Rückschein.

Rückkaufswert

Die bereits erworbenen, aber noch nicht fälligen Ansprüche aus Lebens- oder Rentenversicherungen können vor Vertragsablauf vom Versicherer zurückgekauft werden. In Deutschland haben die Versicherten einen Rechtsanspruch auf den Rückkaufswert, der individuell vertraglich geregelt ist. Die Mindesthöhe ist jedoch im Versicherungsvertragsgesetz vorgeschrieben. Grundlage bildet der Wert der dem Versicherungsnehmer vertraglich versprochenen Rechte, von denen die regulär noch zu zahlenden Beiträge abgezogen werden. Die Berechnung basiert also nicht auf den bereits gezahlten Beiträgen, sondern richtet sich nach dem Wert der künftigen Rechte im Verhältnis der dafür aufzubringenden Beiträge. So erklärt sich, dass die bis zur Kündigung eingezahlten Beiträge anfänglich meist deutlich über der Summe des Rückkaufswertes liegen. Nicht zu vergessen ist, dass immer auch Kosten und Gewinnmargen berücksichtig werden müssen. Abweichend von den gesetzlichen Mindestanforderungen vereinbaren jedoch die meisten deutschen Lebensversicherer einen höheren Rückkaufswert, als sie dies müssten.

Transparenz in den Verträgen

Die Einführung des EU-Rechtes hat in den letzten Jahren einige Turbulenzen in den Versicherungsmarkt gebracht. Auch die Vereinbarung der Rückkaufswerte wurde mehrmals geändert, für eine ganze Reihe von Verträgen wurde eine Besserstellung der Verbraucher erreicht. Die aktuelle Praxis, vor Vertragsbeginn alle relevanten Unterlagen auszuhändigen, um einen umfassenden Vergleich der Konditionen zu erreichen, stößt allerdings immer wieder an Grenzen. Schließlich ist nicht jeder Verbraucher ein Versicherungsexperte. Aus diesem Grund wurden im Versicherungsvertragsgesetz Mindestansprüche für den Rückkaufswert festgeschrieben, so dass die Verbraucherrechte massiv gestärkt werden.

Hinweis: Beachten Sie die jährlichen Steigerungen des Rückkaufswertes, wenn Sie sich auf den Termin zur Kündigung festlegen.

Lebensversicherung verkaufen

Als eine Alternative zur meist ungünstigen vorzeitigen Vertragskündigung hat sich ein lukrativer Zweitmarkt für Lebensversicherungspolicen entwickelt. Verschiedene Anbieter kaufen entweder die bereits erworbenen Versicherungsansprüche auf und treten direkt in den bestehenden Vertrag als Versicherungsnehmer ein oder sie lassen sich die Ansprüche vertraglich geregelt abtreten. Die dabei zu erzielenden Vergütungen liegen in der Regel über dem Rückkaufswert. Die Erträge werden abhängig von der bereits zurückgelegten Laufzeit durch den Verkauf steuerpflichtig. In einigen Fällen kann die Todesfallabsicherung für den bisher Versicherten beibehalten werden, während der Vertrag an sich abgetreten wird.

Da es auch auf diesem Markt unseriöse Anbieter gibt, können Sie sich bei der Auswahl daran orientieren, ob der Dienstleister Mitglied im Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) e. V. ist. Als Interessenvertreter zahlreicher Dienstleistungsunternehmen hat der Verband Qualitätskriterien zum Policenankauf festgelegt, die auch die Interessen der Verbraucher wahrnehmen sollen. Beispielsweise wird vor Aufkäufern gewarnt, die Policen für weniger als den Rückkaufswert erwerben wollen und dafür eine Nachzahlung in Aussicht stellen, die beim Versicherer eingeklagt werden soll.

HInweis: Vor der Entscheidung für einen Aufkäufer sollten Sie also verschiedene Angebote einholen, da sich die Kostenstruktur auch hier teilweise erheblich unterscheidet.

Alternative: Policendarlehen

Eine weitere Möglichkeit, einem finanziellen Engpass entgegenzuwirken, ohne den Lebensversicherungsvertrag kündigen zu müssen, ist ein Policendarlehen. Dies funktioniert aber nur, wenn bereits ein erheblicher Rückkaufswert im Vertrag zur verzeichnen ist. Im Optimalfall tritt die Versicherungsgesellschaft selbst als Kreditgeber auf und räumt einen Kredit bis zu 70 oder 80 Prozent des Rückkaufswertes ein. Die Beiträge zur Lebensversicherung müssen parallel weiter bezahlt werden. Die Rückzahlungsmodalitäten können individuell vereinbart werden, so dass entweder eine ratierliche Rückführung oder die Verrechnung mit den Überschüssen zum Ablauf festgelegt werden können. In der Regel sind die Zinskonditionen günstiger als am Finanzierungsmarkt, allerdings sollte dies im Vorfeld geprüft werden. Eine Lebensversicherungspolice lässt sich nämlich auch am freien Kreditmarkt als Sicherheit abtreten.

Hinweis: Lassen Sie sich zunächst ein Angebot für ein Policendarlehen unterbreiten, um die aktuellen Konditionen am Finanzierungsmarkt einem Vergleich unterziehen zu können.

Fazit

Trotz aller Diskussionen, rechtlichen Unsicherheiten bezüglich der vertraglichen Gestaltung sowie der relativ niedrigen Erträge behalten Renten- und Lebensversicherungen in ihren verschiedenen Ausführungen ihre Daseinsberechtigung sowohl im privaten Bereich als auch als Instrumente der staatlich geförderten oder betrieblichen Altersversorgung.

Mit staatlichen Förderungen, wie zum Beispiel den Zulagen in der Riester-Rente oder den steuerlichen Vergünstigungen für die Rürup-Produkte, hat der Gesetzgeber dem erheblichen Versorgungsbedarf zumindest ansatzweise Rechnung getragen. Die zu erzielenden Vorteile stärken die zugrundeliegenden Produkte, so dass eine Rendite selbst bei niedrigen Zinsen gegeben ist. Trotzdem lohnt sich auch hier der Vergleich der Kostenstrukturen. Die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung sehen generell Lebens- oder Rentenversicherungen in verschiedenen Ausführungen vor. Da die Vorteile, die die Versicherten auf diesen Wegen erzielen können, gravierend sind, sind diese Möglichkeiten attraktiver als private Versicherungsverträge. Da jedem Arbeitnehmer zumindest die Gehaltsumwandlung in Form einer Direktversicherung gesetzlich zusteht, können Sie Ihren Arbeitgeber direkt auf diese Möglichkeit der Altersvorsorge ansprechen. Ob er sich dann für eine Unterstützungskasse oder einen Pensionsfonds als Alternative entscheidet, hängt nicht zuletzt von der Qualität der Beratung und den konkreten Voraussetzungen ab.

Im Prinzip ist mindestens eine Form der Lebensversicherungen für jede Person unverzichtbar. Es ist nur die Frage, welcher Vertrag zu welchem konkreten Bedarf gewählt wird, um den größtmöglichen Effekt zu erzielen. Da der Vergleich und die Auswahl der vielfältig gestalteten Produkte sehr schwierig sind, können Statistiken, Ratings und Rankings immer nur Anhaltspunkte liefern. Im Bereich der Risikoabsicherung und Altersvorsorge kann die qualifizierte Beratung durch unabhängige Experten nicht durch Vergleichsportale ersetzt werden, denn hier entscheiden neben den Details auch der Marktüberblick sowie die Expertise.

Florian Gerber

Ich fing bei Null an und hatte mit 26 Jahren ein Nettovermögen von etwas mehr als einer Million Euro. Ich hatte wirklich eine gute Zeit. Das ist aber nur ein Teil der Wahrheit. Ich habe zu hoch gepokert. Meine Frau und ich haben im Laufe von zweieinhalb Jahren alles verloren. Danach habe ich alles gelesen, was ich in die Hände bekommen konnte. Auf MeineGeldanlage.com versuche ich, mein Wissen zu dokumentieren.