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Lebensversicherung

Lebensversicherung verkaufen oder Rückabwicklung?

Manchmal gibt es Lebensumstände, die es nötig machen, die bisherige Planung über den Haufen zu werfen. Dazu gehört oft auch die Neuplanung der Altersvorsorge. Die Gründe für eine solche Neuordnung sind oft geänderte Lebensverhältnisse. Wer eine kapitalbildende Lebensversicherung abgeschlossen hat, der hat sich oft über Jahrzehnte zum Einzahlen einer Prämie verpflichtet. Diesen Verpflichtungen kommt dann nicht selten das Leben in die Quere.

Neben den sich ändernden Lebensbedingungen wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Scheidung, kann aber auch ein Grund für eine solche Überlegung sein, dass sich die Versicherungsbedingungen für Lebensversicherungen schon seit Jahren immer weiter verschlechtern. Die Verzinsung sinkt, auch infolge sinkender Aktienkurse. Die Auszahlung einer Lebensversicherung ist da oft verlockend.

Kündigung oder Verkauf?

Wenn es zu einer Änderung bei einer Lebensversicherung kommen muss, und eine Auflösung unumgänglich scheint, dann gibt es zwei Möglichkeiten. Eine Kündigung der Versicherung kommt einer Rückabwicklung gleich. Hier wird der angesparte Betrag wieder ausgezahlt. Was fair klingt, ist es aber nicht wirklich. Die Versicherungen bringen alle angefallenen Kosten in Abzug. Das bedeutet die Provision für den Vermittler oder Agenten, alle Verwaltungskosten und die Kosten für die Rückabwicklung werden vom angesparten Guthaben abgezogen. Gerade in den ersten Jahren einer laufenden Versicherung kommen dann für den Anleger enttäuschende Summen raus, die sich oft nur auf einen Bruchteil der eingezahlten Summe einpendeln. Mit fallender Versicherungssumme werden die Beträge noch überschaubarer. Die Versicherung und der Versicherungsschutz sind nach der Rückabwicklung nicht mehr existent.

Eine weitere Möglichkeit ist der Verkauf auf dem sog. Zweitmarkt. Hier kann die Versicherung einem Händler angeboten werden, der dann einen in der Regel deutlich höheren Betrag für die Versicherung bietet als das Versicherungsunternehmen bei einer Kündigung. Die Zweitmarktfirma führt die Versicherung auf eigene Rechnung – aber im Namen des Versicherungsnehmers – weiter. Sie bekommt auch die am Ende der Versicherungszeit mit dem Versicherer vereinbarte Kapitalausschüttung. Der Vorteil für den ursprünglichen Versicherungsnehmer liegt hier vor allen Dingen darin, dass der Risikoschutz der Lebensversicherung in etwas verringertem Maße für ihn normalerweise erhalten bleibt. Seine Hinterbliebenenversorgung kann damit also trotzdem sichergestellt werden.

Die Entscheidung

Die Entscheidung eine Lebensversicherung zu verkaufen ist in der Regel keine leicht zu treffende Entscheidung. Der erste Schritt sollte sein, dass mit dem Versicherer geklärt wird, welche Summe er zurückzahlen würde, und wie sich die Abzüge zusammensetzen. Der zweite Schritt ist, sich mehrere Angebote von Zweitmarkthändlern einzuholen und zu vergleichen. Mitunter kann beim Rückkaufwert noch verhandelt werden, besonders dann, wenn der Wert der gezahlt werden soll deutlich unter dem Wert der Versicherung liegt. Beim Vergleich sollte auch das Kleingedruckte genauestens gelesen werden. Manche Händler erhalten den Versicherungsschutz nicht, zahlen dafür geringfügig höhere Summen aus. Wenn der Hinterbliebenenschutz entbehrlich ist, kann das in Kauf genommen, ansonsten wäre dieses Angebot aus dem Rennen. Eine gute Beratung ist beim Verkauf ebenso unentbehrlich. Vor allen Dingen die Verbraucherzentralen und spezialisierte Rechtsanwälte oder freie Finanzierungsberater können hier hilfreich sein. Dann steht der Entscheidung die Lebensversicherung zu verkaufen nichts im Wege.

Florian Gerber

Ich fing bei Null an und hatte mit 26 Jahren ein Nettovermögen von etwas mehr als einer Million Euro. Ich hatte wirklich eine gute Zeit. Das ist aber nur ein Teil der Wahrheit. Ich habe zu hoch gepokert. Meine Frau und ich haben im Laufe von zweieinhalb Jahren alles verloren. Danach habe ich alles gelesen, was ich in die Hände bekommen konnte. Auf MeineGeldanlage.com versuche ich, mein Wissen zu dokumentieren.