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Rentenversicherung

Wie man einen Rentenantrag richtig stellt

Bevor man das Arbeitsleben hinter sich lassen kann, muss man einen Rentenantrag stellen und dort kommt einiges an Fragen auf den Antragsteller zu. Vor dem Ausfüllen lohnt es sich also, einen Blick auf unseren Ratgeber zu werfen.

Online oder Papierform

Der Rentenantrag kann sowohl in traditioneller Papierform als auch online gestellt werden. Soll der Antrag online eingehen, muss aber zusätzlich noch ein selbst unterschriebenes Formular nachgeschickt werden. Die Formulare erhält man auf Nachfrage bei der Deutschen Rentenversicherung oder auch als Download, der dann nur noch ausgedruckt werden muss. Wer denkt, er braucht zusätzlich noch eine persönliche Beratung kann bei der Deutschen Rentenversicherung einen Beratungstermin vereinbaren. Auch telefonisch stehen die Mitarbeiter tagsüber zur Verfügung.

Versicherungszeiten nachweisen

Hat man die Formulare dann zu Hause, geht der Papierkrieg los. Zuerst sollte man seine Versicherungszeiten feststellen. War man jahrelang bei der gleichen Firma angestellt, läuft dies relativ problemlos. War man aber über längere Zeit im Ausland, selbstständig oder als Freiberufler tätig, Hausfrau und Mutter oder arbeitslos, trägt sich über die Zeit einiges an Papieren zusammen. Ganz nach dem Motto der Deutschen Rentenversicherung „Jeder Monat zählt“ sollte man hier besonders umsichtig zur Sache gehen, denn nachträglich können keine Versicherungszeiten mehr angerechnet werden. Nicht erst wenn man einen Rentenantrag stellen möchte, sondern schon im Arbeitsleben sollte man regelmäßig sein Rentenkonto überprüfen und Bescheid geben, sobald man eine Lücke entdeckt. Die Gehaltszahlungen zählen zwar als Nachweis, oft ist der Rentenkasse die Einzahlung aber schon bekannt. Schwierigkeiten gibt es eher bei Zeiten der Kindererziehung, die nur indirekt nachweisbar sind und von denen der Versicherungsträger nichts mitbekommt. Für Kinder die vor 1991 geboren wurden erhält ein Elternteil für 12 Monate Zahlungen in die Rentenkasse in Höhe eines Durchschnittseinkommens. Hat man Kinder die nach 1991 geboren wurden, sind es sogar 36 Monate. War man über längere Zeit arbeitslos werden im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit wird ein Rentenbeitrag über 80 Prozent des letzten Bruttogehalts eingezahlt, danach aber nicht mehr. Übrigens zahlt man auch bei Minijobs und Midijobs (450 – 850 Euro) in die Rentenkasse ein.

Beim Rentenantrag stellen auch die Anrechnungszeiten prüfen

Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen man nichts einzahlt, die aber dennoch zur Rente dazuzählen können. Zu den wichtigsten Anrechnungszeiten gehören Arbeitsunfähigkeit, Krankheit und Rehabilition. Dabei werden diese nur berücksichtigt, wenn man mit der Anrechnungszeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrochen hat. Auch Schwangerschaft und die Zeit des Mutterschutz zählen zu den Anrechnungszeiten. Schulbesuch, Studium und Ausbildungsplatzsuche gehören ebenfalls dazu, allerdings sind diese im Moment auf maximal 8 Jahre gekappt.

Was muss außer den Bezugszeiten noch angegeben werden?

Wer außerhalb der Europäischen Union oder in einem Land gearbeitet haben, wo kein Sozialversicherungsschutz besteht, muss sich direkt an den ausländischen Rententräger wenden. Als gültiges Datum des Rentenbezuges gilt übrigens das Eingangsdatum und nicht das Datum, welches auf den Formularen ausgefüllt wird. Soll jemand anders, zum Beispiel die Kinder oder der Ehepartner den Antrag für den Rentenbezieher stellen, muss vorher eine Vollmacht ausgestellt werden. Die Deutsche Rentenversicherung wendet sich dann ausschließlich an den Bevollmächtigten.

Florian Gerber

Ich fing bei Null an und hatte mit 26 Jahren ein Nettovermögen von etwas mehr als einer Million Euro. Ich hatte wirklich eine gute Zeit. Das ist aber nur ein Teil der Wahrheit. Ich habe zu hoch gepokert. Meine Frau und ich haben im Laufe von zweieinhalb Jahren alles verloren. Danach habe ich alles gelesen, was ich in die Hände bekommen konnte. Auf MeineGeldanlage.com versuche ich, mein Wissen zu dokumentieren.