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Rentenversicherung

Die gesetzliche Rente früher genießen

Obwohl Arbeitnehmer in Deutschland länger im Job bleiben und erst in die Rente gehen sollen, wenn sie 67 Jahre alt sind, ist ein früherer Ausstieg über eine vorgezogene Altersrente möglich. Denn nicht jeder will wirklich bis zu seinem 67. Geburtstag arbeiten. Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann unter bestimmten Umständen seinen Ruhestand früher genießen. Am bekanntesten für den vorzeitigen Ausstieg ist die im Jahr 2014 eingeführte Rente mit 63 Jahren. Diese vorgezogene Altersrente gibt es sogar ohne Abschlag. Belohnt werden mit die vorgezogenen Altersrente für besonders langjährig Versicherte die Menschen, die in ihrem Leben lange im Beruf waren und damit das System der gesetzlichen Rente gestützt haben. Wer also 45 Jahre lang Beiträge in das gesetzliche System der Alterssicherung eingezahlt hat, der darf als Gegenleistung mit 63 ohne Einbußen bei seinem Altersruhegeld aus dem Erwerbsleben aussteigen.

Diese Zeiten zählen für die Rente ab 63

Insgesamt 45 Jahre lang in der gesetzlichen Rentenkasse versichert gewesen zu sein, bedeutet nicht, dass man seit seinem 18. Lebensjahr bis zum 63. Geburtstag auch wirklich Monat für Monat hart gearbeitet haben muss. Denn für die 45 Beitragsjahre zählen zusätzlich viele Zeiten, für die in bestimmten Lebensphasen von der Rentenkasse Pflichtbeiträge geleistet wurden. Dazu gehört zum Beispiel der Wehrdienst oder der Zivildienst. Wer Kinder erzogen hat, bekommt diese Zeit ebenfalls auf die 45 Beitragsjahre angerechnet. Insgesamt zählen hier zehn Jahre Anrechnungszeit. Gewertet werden darüber hinaus Phasen mit Kurzarbeitergeld oder Jahre, in denen jemand Arbeitslosengeld bezogen hat. Und wer für eine bestimmte Zeit geringfügig in einem Minijob beschäftigt war, kann ebenfalls mit Pflichtbeiträgen rechnen. Allerdings zählt hier nicht der Höchstbeitrag, die Rentenpunkte werden nur anteilig gewertet.

Bei den für die abschlagsfreie Rente nötigen 45 Beitragsjahren werden Jahre des Schulbesuchs und Zeiten des Studiums nicht mitgezählt. Das gilt auch für eine Arbeitslosigkeit in den letzten beiden Jahren vor dem Rentenbeginn. Nur wenn eine Geschäftsaufgabe oder die Insolvenz des Arbeitgebers Grund für die Arbeitslosigkeit war, gilt eine Ausnahme. Arbeitnehmer sollen nämlich nicht über die Zahlungen der Bundesagentur für Arbeit noch früher in vorgezogene Altersrente gehen.

Eine abschlagsfreie Rente ab dem 63. Lebensjahr gibt es tatsächlich nur für wenige Jahrgänge. Sie gilt nur für Versicherte, die bis Ende 1952 geboren wurden. Jahrgänge ab 1953 müssen steigende Altersgrenze in Kauf nehmen. Ab dem Jahrgang 1964 geht es mit 45 Beitragsjahren erst wieder ab dem 65. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente. Für alle, die nicht bis zum 65. Lebensjahr arbeiten wollen, gibt es die Möglichkeit, mit dem 63. Geburtstag mit einer vorgezogenen Rente für langjährig Versicherte aus dem Job zu gehen. Dafür sind insgesamt auch nur 35 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nötig. Eine abschlagsfreie Rente gibt es allerdings nicht. Wer früher in den Ruhestand geht, muss mit Renteneinbußen rechnen.

Schwerbehinderte dürfen ebenfalls früher in Rente

Mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können schwerbehinderte Arbeitnehmer ebenfalls früher in den Ruhestand wechseln. Ganz ohne Abschläge geht das ab dem 63. Lebensjahr, mit Abschlägen beim Altersruhegeld sogar ab dem 60. Lebensjahr. Allerdings steigen in der Zukunft die Altersgrenzen für beide Arten der vorgezogenen Altersrente. Für eine abschlagfreie Rente erhöht sich die Altersgrenze seit 2015 schrittweise vom 63. Lebensjahr auf 65. Lebensjahr. Für die vorgezogene Rente mit Abschlägen wird die Grenze für den Renteneintritt bereits seit 2012 von 60 Jahren auf 62 Jahre angehoben.

Abschläge schmälern die Rente

Für jeden Monat, den Arbeitnehmer früher in ihren Ruhestand gehen, berechnet die gesetzliche Rentenversicherung einen Abschlag von 0,3 Prozent auf die Rente. Diese Abschläge, die versicherungsmathematisch berechnet werden, gelten ab nicht nur so lange, bis die Regelaltersgrenze erreicht wird. Die Kürzung der Rente gilt lebenslang. Wenn Sie sich dafür entscheiden, ihren Ruhestand vorzeitig zu genießen, fehlen Ihnen damit nicht nur Beitragsjahre, sondern auch 7,2 Prozent Ihres Ruhegeldes pro früherem Jahr.

Deshalb sollten Sie eine private Vorsorge für Ihren früheren Ruhestand ansparen und zum Beispiel mit einer Privatrente Plus machen. Möglich ist auch, eine Kapitallebensversicherung anzusparen. Das Kapital können Sie sich dann pünktlich zu Beginn des Ruhestandes auszahlen lassen.

Florian Gerber

Ich fing bei Null an und hatte mit 26 Jahren ein Nettovermögen von etwas mehr als einer Million Euro. Ich hatte wirklich eine gute Zeit. Das ist aber nur ein Teil der Wahrheit. Ich habe zu hoch gepokert. Meine Frau und ich haben im Laufe von zweieinhalb Jahren alles verloren. Danach habe ich alles gelesen, was ich in die Hände bekommen konnte. Auf MeineGeldanlage.com versuche ich, mein Wissen zu dokumentieren.