Alter schützt vor Steuer nicht
Wer in den Ruhestand geht, entkommt leider dem Finanzamt nicht. Rentenzahlungen sind seit 2005 nicht mehr grundsätzlich steuerfrei. Wie eine Rente genau besteuert wird, ist davon abhängig wie das Kapital für die Rentenzahlung steuerlich behandelt wurde. In den meisten Fällen werden die Beiträge dafür nicht versteuert, bzw. sind bei der Steuererklärung als steuermindend geltend gemacht worden. In diesen Fällen muss die spätere Rente, die sich aus diesen Beiträgen ergeben versteuert werden. Hier spricht man von der nachgelagerten Besteuerung. Dies gilt für die Renten, die aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber auch Altersvorsorge steuerlich absetzbar sein.
Vorsorge wird besteuert
Auch die Vorsorgeaufwendungen werden besteuert. Die Berechnung hier ist sehr komplex und die unterschiedlichen Beitragsarten unterliegen unterschiedlichen Höchstbeträgen. Als Faustregel gilt allerdings alle Beiträge zur gesetzlichen Versicherungen sind immer in voller Höhe absetzbar. Andere Vorsorgeaufwendungen wie die Beiträge zur Rürup-Rente werden für das Jahr 2013 nur bis zur 72% anerkannt. Dieser Prozentsatz steigt jedes Jahr um 2% bis er im Jahr 2025 voll anerkannt wird.
Riestern kann sich lohnen
Der Staat belohnt verschiedene Vorsorgearten mit einer jährlichen Zulage. Diese Verträge sind unter dem Namen Riester-Verträge bekannt. Ziel ist es hier, dass sich auch Menschen mit geringeren Einkommen eine private Vorsorge leisten können. Aus diesem Grund gibt der Staat hier eine Zulage für jeden Arbeitnehmer, der in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht. Auch Ehepartner können über einen sog. abgeleiteten Anspruch von der Riester-Regelung profitieren.
Steuerlich gesehen können die Beiträge zu Riester-Verträgen als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden, auch werden Auszahlungen aus diesen Verträgen nicht steuerpflichtig sein, wenn sie in einem Beitrag ausgezahlt werden. Das bedeutet dass die Riester-Verträgen resultierende Altersvorsorge steuerlich absetzbar ist.
Aktuell gezahlte Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung
Bei aktuell gezahlten Renten, die aus den gesetzlichen Rentensicherungen Deutsche Rentenversicherung und Knappschaftliche Rentenversicherung gezahlt werden, gilt ebenfalls die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Wieviel der Rente versteuert wird, hängt vom Renteneintrittsjahr ab. Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversichersicherung die nach 2005 erstmals gezahlt wurden, werden steuerlich gleich behandelt. Von allen Renten, die vorher bereits gezahlt wurden, werden lediglich 50% besteuert. Ab 2005 steigt dieser Wert pro Jahr um 2% bis zum Jahr 2020 und danach um einen Prozentpunkt, bis alle Renten die ab 2040 gezahlt werden erstmals zu 100% steuerpflichtig werden. Renten werden bei der Steuererklärung in die Anlage R unter sonstige Einkünfte eingetragen. Die Freibeträge für Arbeitnehmer werden bei der Berechnung automatisch vom Finanzamt berücksichtigt.
Die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist also immer steuerpflichtig, während die privat erwirtschaftete Altersvorsorge steuerlich begünstigt sein kann. Hier kann sich eine unabhängige Beratung, die keine eigenen Produkte verkauft, bezahlt machen. Hier wird genau darüber beraten, ob die Altersvorsorge steuerlich absetzbar ist.