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Rentenversicherung

Beitragsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenze ist ein Rechenwert im deutschen Sozialversicherungssystem. Die Beiträge, die Arbeiter und Angestellte zur Kranken-, Arbeitslosen- oder Rentenversicherung bezahlen müssen, werden als bestimmter Prozentsatz ihres Bruttolohns berechnet. In 2014 beispielsweise liegt dieser Wert für die gesetzliche Rentenversicherung bei 18,9 Prozent. Die Hälfte davon werden vom Arbeitgeber übernommen. Dabei gibt es aber bestimmte Mindestbeträge und Obergrenzen, auf die dieser Prozentsatz angewandt wird.

Unterschiedliche Bemessungsgrenzen je nach Versicherung

Der Mindestbetrag markiert die Grenze, unterhalb dessen eine Beschäftigung sozialversicherungsfrei möglich ist. Seit Anfang 2013 liegt diese bei 450 EUR pro Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze wiederum legt fest, bis zu welchem Höchstbetrag ein prozentualer Beitrag erhoben wird. Einkommen, die oberhalb dieser Grenze liegen, werden nicht berücksichtigt, sind also beitragsfrei. In der Arbeitslosen- und Rentenversicherung liegt diese Grenze deutlich höher als bei der Krankenversicherung. Das hat mit den unterschiedlichen Verhältnissen zwischen Beitrag und Leistung zu tun.

In der Krankenversicherung gilt das Solidarprinzip. Die Leistungen sind für alle Versicherten annähernd gleich, werden aber entsprechend der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit finanziert. Angestrebt wird ein gerechter Ausgleich zwischen besser und schlechter Verdienenden, zwischen jung und alt sowie zwischen Gesunden und Kranken. Diese Solidarität hat jedoch ihre Schranken, die in der Bemessungsgrenze ihren Ausdruck findet. Für die Rentenversicherung hingegen gilt das Äquivalenzprinzip. Die Leistungen orientieren sich an der Höhe der Beiträge. Wer mehr und länger einzahlt, erwirbt auch höhere Ansprüche. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung beschränkt also nicht nur die monatlichen Abgaben, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zu leisten haben, sondern auch die spätere Rente.

Unterschiede zwischen Ost und West, Sonderregelungen

In Deutschland gelten verschiedene Beitragsbemessungsgrenzen. Die allermeisten Arbeitnehmer bezahlen ihre Abgaben an die allgemeine Rentenversicherung. Wer aber in der Hochseeschifffahrt, bei der Deutschen Bahn oder im Bergbau versicherungspflichtig beschäftigt ist, der wird von der Knappschaft-Bahn-See betreut. Das sind etwa 5 % aller Versicherten. Beim Beitragssatz macht das keinen Unterschied. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei der Knappschaft im Vergleich zur allgemeinen Rentenversicherung aber deutlich höher.

Als Bemessungsgrundlage für die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung dient das Bruttojahreseinkommen. Da sich die Bemessungsgrenzen an der Entwicklung der Löhne und Gehälter orientieren, wurden seit der Wiedervereinigung auch unterschiedliche Werte für die westdeutschen und ostdeutschen Bundesländer festgesetzt. Im Jahr 2014 liegt sie im Westen bei 71.400 EUR und im Osten bei 60.0000 EUR. In der knappschaftlichen Versicherung sind im Westen 87.600 EUR und im Osten 73.800 EUR als Grenze festgelegt. Diese Werte werden jedes Jahr von der Bundesregierung per Rechtsverordnung neu festgelegt. Als Richtschnur fungieren die vom Statistischen Bundesamt ermittelten Werte zur Entwicklung der Bruttolöhne aller versicherungspflichtig Beschäftigten.

Selbstständige, für die keine Versicherungspflicht gilt, können sich für einen vollständigen Austritt aus der gesetzlichen Rentenversicherung entscheiden, oder sich in bestimmtem Umfang freiwillig versichern. Aus der Untergrenze zur versicherungspflichtigen Beschäftigung und den Bemessungsgrenzen leiten sich die Mindest- und Höchstbeiträge ab, die Arbeitnehmer in die Rentenversicherung zahlen müssen. Dies steckt auch den Rahmen ab, innerhalb dessen sich auch Selbstständige hier freiwillig versichern können.

Florian Gerber

Ich fing bei Null an und hatte mit 26 Jahren ein Nettovermögen von etwas mehr als einer Million Euro. Ich hatte wirklich eine gute Zeit. Das ist aber nur ein Teil der Wahrheit. Ich habe zu hoch gepokert. Meine Frau und ich haben im Laufe von zweieinhalb Jahren alles verloren. Danach habe ich alles gelesen, was ich in die Hände bekommen konnte. Auf MeineGeldanlage.com versuche ich, mein Wissen zu dokumentieren.