Entgeltumwandlung
Die betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung ist eine besonders praktische Möglichkeit, sich bereits in jungen Jahren eine stattliche Betriebsrente aufzubauen, ohne das verfügbare Netto-Einkommen über Gebühr zu schmälern. Niemand muss deswegen bei seinem Chef als Bittsteller auftreten. Erstens besteht ein Anspruch darauf, zweitens profitiert auch der Arbeitgeber von geringeren Sozialabgaben.
Um die Entgeltumwandlung muss sich jeder selbst kümmern
Die Vorteile einer Entgeltumwandlung fallen Ihnen nicht automatisch in den Schoß. Viele Arbeitgeber fördern zwar die Betriebsrente und leisten oft sogar erhebliche Zuschüsse, aber es besteht keine Informationspflicht.
Auf bis zu vier Prozent der jährlich neu festgelegten Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung können Arbeitnehmer verzichten. In Wahrheit verzichten sie natürlich nicht, sondern erhalten dafür eine Altersvorsorge-Zusage. Der Begriff Entgeltumwandlung trifft den Sachverhalt also besser als die oft synonym verwendete Bezeichnung Gehaltsverzicht.
Die Grenze von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steht zwar im Gesetz, aber in Tarifverträgen können Abweichungen geregelt sein. Informieren Sie sich im Zweifel bei der Personalabteilung oder beim Betriebsrat.
Beim Durchführungsweg redet der Arbeitgeber mit
Das Betriebsrentengesetz sieht grundsätzlich fünf Durchführungswege für die geförderte Altersversorgung vor. Für alle fünf ist eine Entgeltumwandlung möglich, der Arbeitgeber kann aber Pensionskasse oder Pensionsfonds verbindlich vorgeben. Bietet er diese Formen der Betriebsrente nicht an, darf der Arbeitnehmer die Entgeltumwandlung für eine Direktversicherung verlangen.
Die Entgeltumwandlung erfolgt aus dem Bruttogehalt. Das bedeutet, dass auf die umgewandelten Beträge keine Einkommensteuer gezahlt wird. Auch Sozialabgaben werden nicht fällig, weder für den Arbeitnehmer noch für den Arbeitgeber. Durch diese Förderung wird die Entgeltumwandlung auch für jüngere Arbeitnehmer interessant, die in der Phase von Familiengründung und eventuell Immobilienfinanzierung auf möglichst wenig Nettoeinkommen verzichten möchten. Je nach individuellem Steuersatz schlägt der Gehaltsverzicht nur mit rund der Hälfte auf das Nettogehalt durch: Wer 100 EUR für die Betriebsrente zurücklegt, hat nur 50 EUR weniger Netto auf dem Konto.
Allerdings bedeutet die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit auch, dass alle Ansprüche, die daran gekoppelt sind, niedriger werden. Das betrifft zum Beispiel die gesetzliche Rente im Alter, die Erwerbsminderungsrente, Arbeitslosengeld, Krankengeld und unter Umständen sogar Elterngeld.
Prinzip der nachgelagerten Besteuerung
Auf eine selbst finanzierte Betriebsrente besteht von Anfang an ein unwiderruflicher Anspruch. Niemand muss befürchten, dass das angesparte Geld bei einem Wechsel der Arbeitsstelle weg ist. Beteiligt sich der Arbeitgeber am Aufbau der Altersvorsorge, sind für diese Anteile dagegen Fristen zu beachten, nach deren Ablauf die Unverfallbarkeit eintritt.
Da die betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung aus unversteuertem Gehalt finanziert wird, sind die späteren Betriebsrenten vom Grundsatz her steuerpflichtig. Wie die Besteuerung genau aussieht, hängt vom gewählten Durchführungsweg und dem Zeitpunkt des Rentenbeginns ab. Durch die Steuerprogression ist der persönliche Steuersatz nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben aber meist geringer als während der Zeit der Berufstätigkeit. In der Summe bietet die Entgeltumwandlung also steuerliche Vorteile.