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Betriebliche Altersvorsorge

bAV: Kündigung verboten?

Während finanzieller Durststrecken mag der eine oder andere Arbeitnehmer darüber nachdenken, seine betriebliche Altersvorsorge zu kündigen. Schließlich können Versicherungsnehmer andere Vorsorgeprodukte wie beispielsweise Kapitallebensversicherungen unkompliziert kündigen oder verkaufen und so auf das angesparte Vermögen zugreifen. Was die Betriebsrente betrifft, haben deutsche Gerichte allerdings entschieden, dass vorhandenes Guthaben erst bei Renteneintritt ausbezahlt werden darf. Arbeitnehmer können ihren Vertrag unter bestimmten Umständen zwar kündigen, auf ihre Ersparnisse haben sie dennoch keinen Zugriff. Zur Überbrückung zeitweiser Geldnot ist die bAV also gänzlich ungeeignet.

Vorteile der bAV für Arbeitnehmer

Wer sich schon einmal die Zeit genommen hat, seine zukünftige gesetzliche Rente zu berechnen, weiß, wie knapp diese vermutlich ausfallen wird. Um den Lebensabend ohne drängende finanzielle Sorgen zu verbringen, sind zusätzliche Maßnahmen meist unerlässlich. Mit der betrieblichen Altersvorsorge können sich Arbeitnehmer hierzu die Unterstützung des Staates sichern. Dabei können sie zwischen zwei Modellen wählen. Bei der vom Arbeitgeber finanzierten Zusage werden die Versorgungsleistungen vom Arbeitgeber erbracht. Bei der Entgeltumwandlung hingegen wird ein Teil vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgeführt.

Die Rentenbeiträge werden jeweils in einer Direktversicherung, einem Pensionsfonds oder einer Pensionskasse angelegt. Die so erworbenen Ansprüche des Arbeitnehmers gelten als unverfallbar. Was in der bAV angespart wurde, wird im Rentenalter ausbezahlt. Außerdem können sich Angestellte so deutliche Steuervorteile sichern. Schließlich zahlen sie auf die Rentenbeiträge weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben. Und aufgrund genau dieser Steuerersparnis ist die Kündigung der betrieblich finanzierten Rente in den meisten Fällen unrentabel.

Drohende Nachzahlungen besser vermeiden

Um eine vom Arbeitgeber finanzierte betriebliche Altersvorsorge zu kündigen, muss der Angestellte zunächst selbst zum Versicherungsnehmer werden. Der Arbeitgeber muss also eine Verzichtserklärung unterschreiben, mit der er seine Versicherungsnehmereigenschaften auf den Angestellten überträgt. Entgeltumwandlungsverträge hingegen können ohne schriftliche Einverständniserklärung des Arbeitgebers gekündigt werden. In beiden Fällen können Arbeitnehmer jedoch erst auf ihr Guthaben zugreifen, wenn sie einen gültigen Rentenbescheid vorlegen können. Außerdem werden davon sämtliche Kosten für Einrichtung und Verwaltung abgezogen, wie sie auch für private Rentenversicherungen typisch sind.

Nicht nur diese Abzüge mindern den Rückkaufwert der Versicherung. Arbeitnehmer sollten grundsätzlich mit Nachzahlungen rechnen, weil der Staat die vormals eingesparten Steuern und Abgaben an die Sozialversicherung zurückfordert. Im ungünstigsten Fall übersteigen diese Nachforderungen sogar die Ansparsumme und der Arbeitnehmer muss den fehlenden Betrag aus eigener Tasche finanzieren. Wer also mit dem Gedanken spielt, die betriebliche Altersversorgung zu kündigen, sollte sich zuvor mit einem Versicherungsfachmann oder Finanzberater zusammensetzen und die erwartbaren Kosten berechnen lassen. In den meisten Fällen ist eine Beitragsfreistellung der bAV nämlich die günstigere Lösung.

Florian Gerber

Ich fing bei Null an und hatte mit 26 Jahren ein Nettovermögen von etwas mehr als einer Million Euro. Ich hatte wirklich eine gute Zeit. Das ist aber nur ein Teil der Wahrheit. Ich habe zu hoch gepokert. Meine Frau und ich haben im Laufe von zweieinhalb Jahren alles verloren. Danach habe ich alles gelesen, was ich in die Hände bekommen konnte. Auf MeineGeldanlage.com versuche ich, mein Wissen zu dokumentieren.