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Betriebliche Altersvorsorge

Einmalzahlung oder Rente?

Neben vielen positiven Aspekten, hat die betriebliche Altersvorsorge auch Nachteile, die sich jedoch erst auf den zweiten Blick offenbaren. Grundsätzlich ist es jedem Arbeitnehmer angeraten, sich nicht allein auf die gesetzliche Rentenversicherung zu verlassen. Aufgrund sinkender Leistungen ist die Gefahr in die Altersarmut zu rutschen einfach zu groß. Sowohl private als auch betriebliche Vorsorgemodelle sollen die drohende Versorgungslücke schließen, wobei Letztere weniger flexibel sind. Außerdem fallen auf sie nachträgliche Abgaben an, sodass sie sich nicht für jeden lohnen.

Starre Rahmenbedingungen

Der Aufbau der bAV erfolgt meist durch die sogenannte Entgeltumwandlung, bei der Arbeitnehmer auf einen Teil ihres Bruttolohnes verzichten. Dieser wird vom Arbeitgeber direkt an die Versicherungsgesellschaft überwiesen. Auf diese Weise wird weniger in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, was jedoch durch die Einsparungen bei Lohnsteuer, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung etc. wieder ausgeglichen werden kann. Bei Renteneintritt kann der Arbeitnehmer schließlich entscheiden, ob er sich das angesparte Vermögen als monatliche Leibrente oder in einem großen Betrag auszahlen lässt.

Im Vergleich zu privaten Versicherungen hat die betriebliche Altersvorsorge Nachteile, was Kündbarkeit und Verfügbarkeit des angesparten Guthabens betrifft. Die vorzeitige Auszahlung von Teilbeträgen ist beispielsweise unmöglich. Außerdem können Arbeitnehmer den Vertrag weder verkaufen noch kündigen. Je nach Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kann es jungen Angestellten mit kurzer Betriebszugehörigkeit bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses sogar passieren, dass ihre eingezahlten Beiträge einfach verfallen. Und obwohl der Vertrag beim Jobwechsel auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden kann, stellt sich die Mitnahme in der Praxis häufig als umständlich dar.

Nachträgliche Abgaben schmälern die Rendite

Weitere Nachteile die eine betriebliche Altersvorsorge mit sich bringt, zeigen sich erst bei Renteneintritt. Sowohl die Leibrente als auch die Kapitalzahlung müssen nämlich voll versteuert werden. Da die monatliche Auszahlung in der Regel gering ausfällt, sind die Abzüge hier weniger spürbar. Unübersehbar werden sie, sobald das angesparte Vermögen auf einmal ausbezahlt wird. Dann greift die Kapitalertragssteuer, die vormals erzielte Rendite im schlimmsten Fall zunichtemacht. Wie hoch der Gesamtabzug im Alter ausfallen wird, hängt überdies vom Gesetzgeber ab, der die Steuersätze festlegt und gegebenenfalls anpassen kann.

Neben Steuern werden auch Sozialabgaben fällig. Ein Faktor, den vor allem Menschen mit geringerem Einkommen bedenken sollten. Abzüge für die Krankenversicherung werden beispielsweise bis zu einem Jahreseinkommen von knapp 50.000 Euro brutto berechnet. Die Bemessungsgrenze für Abgaben an die Rentenversicherung liegt zwischen 60.000 und 70.000 Euro in Ost- bzw. Westdeutschland. Fein heraus ist also, wer besonders gut verdient. Denn egal wie hoch das Einkommen ist, bleibt alles, was oberhalb der Bemessungsgrenzen liegt, abgabefrei.

Florian Gerber

Ich fing bei Null an und hatte mit 26 Jahren ein Nettovermögen von etwas mehr als einer Million Euro. Ich hatte wirklich eine gute Zeit. Das ist aber nur ein Teil der Wahrheit. Ich habe zu hoch gepokert. Meine Frau und ich haben im Laufe von zweieinhalb Jahren alles verloren. Danach habe ich alles gelesen, was ich in die Hände bekommen konnte. Auf MeineGeldanlage.com versuche ich, mein Wissen zu dokumentieren.