Lohnt die Betriebsrente?
Die gesetzliche Rentenversicherung kann durch die betriebliche Altersvorsorge sinnvoll ergänzt werden. Schließlich müssen viele Arbeitnehmer mit so geringen Bezügen rechnen, dass sie ihren gewohnten Lebensstandard im Alter kaum werden halten können. Umso mehr, wenn sie nicht durchgehend beschäftigt waren oder nur wenig verdienen. Gerade Personen mit geringem Gehalt profitieren von der finanziellen Unterstützung des Arbeitgebers und des Staates. Auch für Gutverdiener hat die bAV viele Vorteile. Wessen Gehalt hingegen in der goldenen Mitte liegt, sollte diese zweite Säule der Altersversorgung gut gegen private Rentenmodelle abwägen.
Bruttolohn und Arbeitgeberbeitrag
Der Aufbau der Betriebsrente kann als arbeitgeberfinanzierte Aufwendung oder in Form einer Entgeltumwandlung erfolgen, bei der maximal vier Prozent des Bruttogehaltes direkt in eine Kapitalversicherung oder einen Fondsparplan fließen. Auch Mischformen sind möglich. Doch zumindest die Entgeltumwandlung müssen Unternehmen ihren Angestellten anbieten. Auf diese Weise reduziert sich zwar der Nettolohn des Arbeitnehmers, Steuern hingegen spart er ein. Mit Renteneintritt wird ihm das angesparte Guthaben schließlich ausbezahlt. Entweder in Form einer Einmalzahlung oder als monatliche Altersrente.
Ob die betriebliche Altersvorsorge sinnvoll ist oder nicht, hängt auch davon ab, inwieweit sich der Chef an ihrem Aufbau beteiligt. Firmen, die händeringend nach Fachkräften suchen, sind beispielsweise häufig bereit noch einmal bis zu 20 Prozent der angelegten Summe beizusteuern. Gesetzlich verpflichtet sind sie dazu jedoch nicht. Für Geringverdiener allerdings, die sich die Monatsprämien einer privaten Lebensversicherung nicht leisten können, sind mit dem Abschluss einer Betriebsrente gut beraten. So können sie Monat für Monat immerhin eine kleine Summe für ihr Alter zurücklegen, ohne sich im Alltag noch weiter einschränken zu müssen.
Signifikante Vorteile für Gutverdiener
Tatsächlich nehmen viele, aber längst nicht alle Arbeitnehmer diese Form der Vorsorge in Anspruch. Das liegt nicht nur daran, dass ihre Rahmenbedingungen eher unflexibel sind. Schließlich ist die betriebliche Rente per Definition zur alleinigen Altersversorgung gedacht und kann daher nicht vorzeitig gekündigt werden. Auch die möglichen, hohen Abzüge im Alter schrecken viele Angestellte ab. Ist das Rentenalter nämlich erreicht, werden sowohl die Einmalzahlung als auch die monatlichen Bezüge mit Sozialabgaben belastet. Und wie die gesetzliche Rente muss auch die Betriebsrente versteuert werden.
Für Arbeitnehmer, die ein überdurchschnittlich hohes Gehalt beziehen, kann die Betriebsrente sinnvoll sein. Vor allem, wenn sie eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben. Liegt ihr Einkommen deutlich über den gesetzlich festgelegten Bemessungsgrenzen von etwa 50.000 Euro Jahresgehalt für die Krankenversicherung und maximal 70.000 Euro für die Rentenversicherung, werden ihre Beitragszahlungen mit vergleichsweise geringen Abzügen belastet. Durchschnittsverdiener hingegen profitieren nur, wenn sie von ihrem Arbeitgeber finanzkräftig unterstützt werden.