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Betriebliche Altersvorsorge

bAV und Steuer

Die betriebliche Altersvorsorge kann in der Steuererklärung eine erhebliche Minderung des steuerpflichtigen Einkommens und damit eine deutliche Steuerersparnis bewirken. Im Gegenzug ist aber eine spätere Betriebsrente steuerpflichtig. Lesen Sie, warum Ihnen dennoch Steuervorteile winken und die Altersvorsorge eine sinnvolle Geldanlage ist.

Freibetrag für Altersvorsorge-Aufwand

Dass die gesetzliche Rentenversicherung für ein Leben ohne finanzielle Sorgen im Alter nicht ausreicht, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Immer weniger Erwerbstätige müssen die Renten für immer mehr alte Menschen mit deutlich gestiegener Lebenserwartung finanzieren. Der Gesetzgeber hat deshalb mit dem Alterseinkünftegesetz 2005 Anreize geschaffen, mehr für die eigene Altersvorsorge zu tun. Die private Vorsorge basiert nicht auf einem Generationenvertrag, sondern ist kapitalgedeckt, das heißt, jeder spart sein eigenes Vorsorgekapital an, das später für Rentenzahlungen verwendet wird. Um das Sparen für die Rente attraktiv zu machen, dürfen die Beiträge innerhalb definierter Freigrenzen aus unversteuertem Einkommen entnommen werden.

Die Höhe des Freibetrags hängt davon ab, welchen der fünf gesetzlich zulässigen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung Sie wählen. Eventuell schreibt Ihnen eine Versorgungsordnung Ihres Arbeitgebers eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds vor. Wenn nicht, entscheiden sich die meisten Arbeitnehmer für eine unkomplizierte Direktversicherung. Der Freibetrag ändert sich zudem jährlich mit den Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Rentenversicherung. Zusätzlich zur Steuer spart man auch die Sozialabgaben auf die Beiträge zur Altersvorsorge.

Auch Rentner müssen Steuern zahlen

Die Kehrseite der Medaille ist aber, dass private Renten zu versteuern sind, wenn sie aus unversteuertem Einkommen finanziert wurden. Die Höhe des zu versteuernden Betrages hängt wiederum vom Durchführungsweg und darüber hinaus auch vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab. Die Verlagerung der Steuerpflicht von der Ansparphase auf die Rentenbezugsphase bezeichnet man als nachgelagerte Besteuerung. Auf den ersten Blick klingt das problematisch: Viele Rentner müssen jetzt eine Steuererklärung abgeben und Steuern zahlen. Sinnvoll ist es aber trotzdem, und das liegt an der Steuerprogression.

Progression sorgt für geringen Steuersatz im Alter

Das deutsche Steuersystem sieht einen progressiven Tarif vor. Mit steigendem Einkommen steigt nicht nur der absolute Betrag der Steuer in Euro, sondern auch der Prozentsatz, mit dem das Einkommen besteuert wird. Damit wird erreicht, das gut Verdienende entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit stärker belastet sind. Bei den meisten Menschen dürfte das Jahreseinkommen während des Erwerbslebens höher sein als im Rentenalter. Wegen der Progression bei der Einkommensteuer bedeutet das auch einen vergleichsweise hohen Steuersatz. Die betriebliche Altersvorsorge in der Steuererklärung mindert das Einkommen und damit auch den Steuersatz. Der Ausgleich kommt erst später, im Rentenalter, wenn der Steuersatz voraussichtlich niedriger ist. Dann werden aber auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner fällig.

Florian Gerber

Ich fing bei Null an und hatte mit 26 Jahren ein Nettovermögen von etwas mehr als einer Million Euro. Ich hatte wirklich eine gute Zeit. Das ist aber nur ein Teil der Wahrheit. Ich habe zu hoch gepokert. Meine Frau und ich haben im Laufe von zweieinhalb Jahren alles verloren. Danach habe ich alles gelesen, was ich in die Hände bekommen konnte. Auf MeineGeldanlage.com versuche ich, mein Wissen zu dokumentieren.