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Betriebliche Altersvorsorge

Keine vorzeitige Auszahlung der bAV

Bei der Betriebsrente kann die Auszahlung des ersparten Vermögens auf zwei Arten erfolgen. Entweder als monatlicher Bezug bis zum Lebensende oder als einmalige Kapitalausschüttung zu Beginn der Rente. Welche Variante in Anspruch genommen wird, kann der angehende Pensionär selbst entscheiden. Eine vorzeitige Auszahlung ist jedoch in keinem Fall möglich. Um sich die vorhandenen Erträge auszahlen zu lassen, muss der Versicherte mindestens 62 Jahre alt sein und einen gültigen Rentenbescheid vorlegen können. Außerdem muss die vom Arbeitgeber unterstützte Vorsorge im Rentenalter versteuert werden.

Eine Rente, von der alle profitieren

Vielen Berufstätigen werden die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung kaum genügen, um später einen sorgenfreien Lebensabend zu verbringen. Das weiß auch der Staat. Darüber hinaus haben nicht alle Arbeitnehmer den finanziellen Spielraum, um private Vorsorge Möglichkeiten zu nutzen, da hierfür vergleichsweise hohe Monatsbeiträge fällig werden. Die bAV soll sowohl ihnen als auch Arbeitgebern ausreichend Anreize bieten, um dennoch in eine zusätzliche Altersversorgung zu investieren. Dazu wird ein kleiner Teil des Bruttolohnes vom Arbeitgeber direkt in eine entsprechende Versicherung umgeleitet.

Je nach Vertrag legt das Unternehmen einen weiteren Prozentsatz des Gehaltanteils dazu. Arbeitgeber können auf diesem Weg Lohnnebenkosten sparen, während für Arbeitnehmer die Lohnsteuerbelastung sinkt. Die Beiträge zur bAV sind ebenfalls steuerfrei. Jahr für Jahr wächst so ein zusätzliches Rentenguthaben heran, ohne dass der Arbeitnehmer sich im Alltag gravierend einschränken müsste. Außerdem können die meisten Verträge bei einem Arbeitgeberwechsel einfach mitgenommen werden. Erst in finanziellen Notlagen oder beim Renteneintritt werden die Nachteile der Betriebsrente spürbar.

Besteuerung und Sozialabgaben im Rentenalter

Wer dringend eine größere Summe Geld benötigt und keinen Kredit aufnehmen will, kann sich beispielsweise eine Lebensversicherung auszahlen lassen. Meist genügt dafür ein formloses Kündigungsschreiben und das angesammelte Vermögen wandert wieder auf das Konto des Einzahlers. Bei der Betriebsrente ist eine Auszahlung hingegen erst bei Renteneintritt möglich. In schwierigen Phasen, in denen jeder Cent zählt, kann der Vertrag allerdings beitragsfrei gestellt werden. Damit gehört die bAV eindeutig zu den unflexibleren Vorsorgemodellen. Aufgrund der späteren Abzüge lohnt sie sich auch nicht für jeden.

Für die betriebliche Altersvorsorge werden ab dem Zeitpunkt der Auszahlung nämlich Steuern fällig, wie sie auch auf die gesetzliche Rente erhoben werden. Der Steuersatz richtet sich hierbei nach dem Jahr des Renteneintritts. Ab 2040 sollen alle Renten zu 100 Prozent versteuert werden. Ebenfalls abgezogen werden Beiträge zur Pflege- und zur Krankenversicherung. Das schmälert die monatlichen Bezüge, im schlimmsten Fall so sehr, dass sämtliche vormals erzielten Rendite verloren gehen. Ob sich die Betriebsrente für die eigenen Einkommensverhältnisse lohnt, finden Arbeitnehmer am besten mit Unterstützung eines Finanzfachmannes heraus.

Florian Gerber

Ich fing bei Null an und hatte mit 26 Jahren ein Nettovermögen von etwas mehr als einer Million Euro. Ich hatte wirklich eine gute Zeit. Das ist aber nur ein Teil der Wahrheit. Ich habe zu hoch gepokert. Meine Frau und ich haben im Laufe von zweieinhalb Jahren alles verloren. Danach habe ich alles gelesen, was ich in die Hände bekommen konnte. Auf MeineGeldanlage.com versuche ich, mein Wissen zu dokumentieren.