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Betriebsrente bei geringem Einkommen: Wann lohnt sie sich?

Wenn Sie wenig verdienen, kommt es vor allem darauf an, wie viel Ihr Arbeitgeber zusätzlich in die Betriebsrente einzahlt. Zahlen Sie selbst einen Teil Ihres Bruttogehalts ein, nennt man das Entgeltumwandlung. Das Geld fließt dann in die Altersvorsorge statt auf Ihr Gehaltskonto.

Ein zusätzlicher Beitrag Ihres Arbeitgebers ist besonders vorteilhaft, weil Sie dafür nichts von Ihrem aktuellen Einkommen abgeben. Bei einer Entgeltumwandlung sollten Sie vergleichen, wie viel weniger netto Sie heute erhalten und wie viel nach Steuern und möglichen Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung später ausgezahlt wird. Die Ersparnis bei Steuern und Sozialabgaben allein sagt nicht, ob sich der Vertrag lohnt.

Wer zahlt in die Betriebsrente ein?

Zahlt Ihr Arbeitgeber zusätzlich zu Ihrem vereinbarten Gehalt einen Beitrag, sinkt Ihr aktuelles Einkommen dadurch nicht. Prüfen Sie trotzdem, ob der Beitrag wirklich zusätzlich gezahlt wird und an welche Bedingungen er geknüpft ist. Ersetzt er eine andere Leistung oder wird er nur unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt, sollten Sie das beim Vergleich berücksichtigen.

Bei einer Entgeltumwandlung kommt der Beitrag aus Ihrem Bruttogehalt. Grundsätzlich haben Sie Anspruch darauf, einen Teil Ihres Gehalts in eine Betriebsrente umzuwandeln. Tarifverträge können diesen Anspruch einschränken. Ihr Arbeitgeber entscheidet, in welcher Form er die Betriebsrente organisiert.

Dieser Unterschied ist wichtig, wenn Ihr Monatsbudget knapp ist: Ein zusätzlicher Beitrag Ihres Arbeitgebers senkt Ihren Nettolohn nicht. Bei einer Entgeltumwandlung sinkt er dagegen, auch wenn der Rückgang wegen der geringeren Abgaben kleiner ist als der Betrag, den Sie von Ihrem Bruttogehalt umwandeln.

Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss?

Bei einer Entgeltumwandlung muss Ihr Arbeitgeber grundsätzlich mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags dazuzahlen, wenn er dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart. Tarifverträge können andere Regeln enthalten. Die 15 Prozent sind deshalb ein Mindestzuschuss, der nur unter bestimmten Bedingungen gilt. Er sagt nicht aus, ob der Vertrag gut ist.

Bei einem Zuschuss von 100 Prozent zahlt Ihr Arbeitgeber genauso viel ein wie Sie. Zusammen zahlen Sie damit doppelt so viel ein, und Ihr Arbeitgeber übernimmt die Hälfte des Gesamtbeitrags. Ein hoher Zuschuss verbessert die Rechnung, gleicht aber hohe Vertragskosten oder eine kurze Laufzeit nicht automatisch aus.

Fragen Sie deshalb, wie hoch der Arbeitgeberbeitrag in Euro ist und ob Ihr Arbeitgeber ihn zusätzlich zum gesetzlichen Mindestzuschuss zahlt. Bei geringfügiger Beschäftigung oder besonderen Versicherungsverhältnissen sollten Sie außerdem klären lassen, ob und wie viel Ihr Arbeitgeber an Sozialversicherungsbeiträgen spart.

Steuern und Sozialabgaben bei der Betriebsrente

Bei einer Entgeltumwandlung sinkt Ihr Bruttogehalt, auf das Sie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen, solange Sie innerhalb der geltenden Grenzen bleiben. Dadurch zahlen Sie heute unter Umständen weniger Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Wenn Sie ohnehin wenig Einkommensteuer zahlen, ist die Steuerersparnis oft gering. Die Ersparnis bei den Sozialabgaben sollten Sie getrennt davon betrachten.

Im Jahr 2026 können Beschäftigte bei den üblichen Formen, bei denen Beiträge angespart und angelegt werden, bis zu 4.056 Euro sozialversicherungsfrei in eine Betriebsrente einzahlen. Dazu gehören zum Beispiel eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder ein Pensionsfonds. Das entspricht 338 Euro im Monat. Bis zu 8.112 Euro im Jahr oder 676 Euro im Monat sind steuerfrei. Das sind Höchstgrenzen, keine Empfehlung, den Betrag voll auszuschöpfen. Für andere Formen der Betriebsrente gelten teils andere Steuerregeln.

Ein Teil der heutigen Steuerersparnis ist ein Aufschub: Im Alter zahlen Sie grundsätzlich Steuern auf die Betriebsrente. Gesetzlich krankenversicherte Rentnerinnen und Rentner zahlen darauf möglicherweise auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Für Pflichtversicherte gilt 2026 bei der Krankenversicherung ein Freibetrag von 197,75 Euro im Monat. Beiträge zur Krankenversicherung fallen also erst auf den Teil der Betriebsrente an, der darüber liegt. In der Pflegeversicherung gilt derselbe Betrag als Freigrenze: Wird er überschritten, zählt grundsätzlich die gesamte Betriebsrente für die Beitragsberechnung. Für freiwillig gesetzlich Versicherte gelten diese Freibetragsregeln nicht in gleicher Weise.

Wenn Ihr Einkommen durch die Entgeltumwandlung sinkt, zahlen Sie auch weniger Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Dadurch kann Ihre spätere gesetzliche Rente niedriger ausfallen. Je nach Situation können sich auch Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente, Arbeitslosengeld oder Elterngeld ändern. Lassen Sie sich deshalb neben der heutigen Nettoersparnis auch erklären, welche Folgen die Entgeltumwandlung für Ihre Ansprüche hat.

Zusätzliche Förderung bei geringem Einkommen

Zusätzliche Beiträge des Arbeitgebers werden nach § 100 des Einkommensteuergesetzes gesondert steuerlich gefördert. Diese Förderung unterscheidet sich vom 15-prozentigen Zuschuss zur Entgeltumwandlung. Erfüllt der Arbeitgeber die Voraussetzungen, erhält er die Förderung. Er muss deshalb aber nicht unbedingt einen Beitrag zahlen.

Im Jahr 2026 darf der laufende Arbeitslohn, also das Gehalt im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum, höchstens 2.575 Euro betragen. Der Arbeitgeber muss mindestens 240 Euro im Kalenderjahr zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Gehalt in eine begünstigte Betriebsrente einzahlen. Die Förderung beträgt 30 Prozent dieses zusätzlichen Beitrags, höchstens 288 Euro. Begünstigte Arbeitgeberbeiträge sind bis zu 960 Euro im Jahr steuerfrei. Es gelten weitere Bedingungen, unter anderem zum ersten Dienstverhältnis und zur Versorgung.

Wenn Sie wenig verdienen, fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er nach dieser Regelung zusätzlich in Ihre Betriebsrente einzahlt. Die Förderung erhöht nicht direkt Ihre Rendite. Entscheidend ist, wie viel tatsächlich in Ihren Vertrag fließt und nach Kosten und Abgaben im Alter übrig bleibt.

Welche Kosten und Nachteile zählen

Kosten für den Vertragsabschluss und die laufende Verwaltung mindern den Wert Ihrer Beiträge. Das gilt auch für den Arbeitgeberzuschuss. Lassen Sie sich zeigen, wie hoch die garantierte oder erwartete Betriebsrente ist und welche Kosten anfallen. Die spätere Betriebsrente kann von diesem prognostizierten Betrag abweichen.

Mit einer Betriebsrente legen Sie Geld fürs Alter fest, das für kurzfristige Ausgaben nicht ohne Weiteres verfügbar ist. Die Auszahlung beginnt grundsätzlich frühestens mit 62 Jahren. Wenn Ihr Budget knapp ist, prüfen Sie zuerst, ob Sie genug Geld für laufende Ausgaben und absehbare Notfälle zurücklegen können.

Prüfen Sie auch, was bei einem Arbeitgeberwechsel mit dem Vertrag und den Beiträgen passiert und welche Möglichkeiten Sie dann haben. Je kürzer die Zeit bis zum geplanten Ruhestand und je höher die Kosten, desto genauer sollten Sie rechnen.

So prüfen Sie, ob sich die Betriebsrente lohnt

Prüfen Sie diese Punkte der Reihe nach:

  1. Zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag klären: Fragen Sie, ob Ihr Arbeitgeber den Beitrag wirklich zusätzlich zum Gehalt zahlt und wie hoch er ist.
  2. Nettoverzicht ermitteln: Bei einer Entgeltumwandlung zählt, um wie viel Ihr monatlicher Nettolohn tatsächlich sinkt. Der Bruttobeitrag allein reicht für den Vergleich nicht aus.
  3. Zuschuss und Kosten vergleichen: Prüfen Sie den Arbeitgeberzuschuss, die Vertragskosten und die voraussichtliche Laufzeit. Der gesetzliche Mindestzuschuss sagt nicht aus, ob der Vertrag gut ist.
  4. Netto im Alter berechnen lassen: Die Rechnung sollte Steuern, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und eine mögliche Minderung der gesetzlichen Rente berücksichtigen.
  5. Verfügbarkeit abwägen: Wenn Sie das Geld vor dem Ruhestand wahrscheinlich für Rücklagen oder notwendige Ausgaben brauchen, ist es ein Nachteil, dass es gebunden ist.

Es gibt keine Zuschusshöhe, ab der sich jede Betriebsrente lohnt. Ein hoher Zuschuss ist ein Vorteil, ersetzt aber nicht den Vergleich von Kosten, Laufzeit und späterer Auszahlung nach Abgaben. Bei einem kleinen Zuschuss und knappem Budget sollten Sie die Entgeltumwandlung besonders sorgfältig prüfen.