Steuern zahlen auf die Betriebsrente
Die schlechte Nachricht gleich vorweg: Auf Einkünfte aus einer Betriebsrente ist Steuer zu zahlen, jedenfalls in den meisten Fällen. Damit stellt sich die Frage, wie sinnvoll diese Form der Vorsorge ist. Klar ist, dass die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard auch nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben aufrecht zu erhalten. Und auch die gesetzliche Rente unterliegt der Besteuerung. Das macht die private Vorsorge umso wichtiger.
Prinzip der nachgelagerten Besteuerung
Die Steuerpflicht für Betriebsrenten ergibt sich aus dem Prinzip der sogenannten nachgelagerten Besteuerung, das seit 2005 im Alterseinkünftegesetz verankert ist. Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass Beträge, die zur Bildung einer Betriebsrente aufgewendet werden, in gewissem Umfang vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Damit wird ein Anreiz geschaffen, für das Einkommen im Alter bereits in jungen Jahren Kapital anzusammeln und dabei nicht nur Steuern, sondern auch Beiträge zur Sozialversicherung zu sparen. Statt eines Generationenvertrages wie in der gesetzlichen Rentenversicherung wird eine kapitalgedeckte Altersvorsorge aufgebaut und staatlich gefördert.
Die Kehrseite der Medaille: Wenn die Beiträge aus unversteuertem Einkommen entnommen wurden, ist später Steuer auf die Betriebsrente zu zahlen. Die Steuerpflicht wird also von einer Steuer auf die Beiträge, die vorgelagerte Besteuerung, hin zu einer Steuer auf die Rente, die nachgelagerte Besteuerung, geändert.
Betriebsrente trotz Steuerpflicht attraktiv
Ganz abgesehen davon, dass eine private Altersvorsorge unverzichtbar ist, wenn in der Sozialversicherung immer weniger Erwerbstätige die Zahlungen an immer mehr Rentner finanzieren müssen, ist der Aufbau einer Betriebsrente auch unter steuerlichen Aspekten interessant. Die gesparte Steuer während der Zeit des Vermögensaufbaus ist üblicherweise größer als die spätere Steuer auf die Rente. Das liegt daran, dass die Steuer nicht linear ansteigt, sondern der Steuersatz mit steigendem Einkommen höher wird, bis der Spitzensteuersatz erreicht ist. Nach dem Wechsel in den Ruhestand sind meist geringere Einkommen zu versteuern, damit sinkt auch der Steuersatz. Auf die Betriebsrente ist Steuer nur mit einem geringeren Prozentsatz zu zahlen.
Der Durchführungsweg entscheidet über die Steuerpflicht
Nach dem Betriebsrentengesetz gibt es fünf zugelassene Durchführungswege für die betriebliche Altersversorgung. Sie unterscheiden sich zwar in ihrer steuerlichen Behandlung, und auch der Rentenbeginn kann einen Einfluss auf die Steuerpflicht haben. Die am häufigsten anzutreffenden Formen der Betriebsrente, die Direktversicherung, Pensionskasse und der Pensionsfonds, unterliegen aber, von wenigen Ausnahmen abgesehen, grundsätzlich der nachgelagerten Besteuerung der Rente.
Was für die Steuer gilt, gilt übrigens zumindest hinsichtlich der Krankenversicherung auch für die Sozialversicherungsbeiträge. Auch Zahlungen aus Betriebsrenten werden bei der Bemessung von Krankenversicherungsbeiträgen für Rentner berücksichtigt.