Lebensversicherungsreformgesetz
Die Bewertungsreserven einer Lebensversicherung sind für viele Menschen ein Kapitel für sich. Dabei ist es gar nicht so schwer zu verstehen, was es damit auf sich hat, und was das für den Versicherungskunden bedeutet.
Definition
Der Begriff Bewertungsreserven kommt aus der Versicherungswirtschaft. Sie ergeben sich aus der Differenz zwischen dem Marktwert von Lebensversicherungen und dem sog. Buchwert. Ganz einfach ausgedrückt, es handelt sich bei den Bewertungsreserven einer Lebensversicherung um die Differenz zwischen dem Marktwert und dem Kaufpreis.
Gesetzeslage
Die Bundesregierung hat eine Änderung der Behandlung von Bewertungsreserven mit ihrer Reform der Lebensversicherung beschlossen, dies bringt für Versicherte umfassende Änderungen mit sich. Im Juni 2014 wurde das Lebensversicherungsreformgesetz verabschiedet, darin heisst es dass die Bewertungsreserven für die Sicherstellung des Garantiezinses aller Versicherten benötigt werden, auch der Gemeinschaft der (Lebens)-Versicherten erhalten bleiben sollen und aus diesem Grunde werden ausscheidende Versicherte nur noch in geringerem Umfang an den Bewertungsreserven beteiligt. Hintergrund dieser Regelung ist dass die Versicherungen durch die anhaltenden Niedrigzinsen infolge der Finanzkrise in Schieflage geraten sind und die Bundesregierung die Unternehmen stützen möchte, da eine Insolvenz eines Versicherers einen weitaus größeren Schaden für die Volkswirtwschaft nach sich ziehen würde, als eine Beschränkung der Bewertungsreserven.
Im Detail wird im Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) folgendes umgesetzt:
Bisher wurden die Bewertungsreserven bei der Kündigung oder Auszahlung’einer Police geteilt. Mit dem neuen Gesetz werden die Auszahlung der Bewertungsreserven verringert.
Der Garantiezins für neu abgeschlossene Verträge wird von 1.75 auf 1,25 Prozent gesenkt.
Versicherungsvermittler sollen geringere Provisionen bekommen.
Die Dividende für die Aktionäre kann für schwächelnde Unternehmen gestrichen werden.
Folgen für bestehende Verträge
Für bestehende Verträge bedeutet dies, dass die auszuzahlenden Beträge in der Zukunft niedriger sein werden als beim Abschluss der Versicherung berechnet. Diese Auszahlungsdifferenz kann mehrere Prozentpunkte betragen und damit ein beträchtliches Loch in die Altersvorsorge reißen.
Im Einzelfall kann sich eine Kündigung lohnen, diese ist immer ein Verlustgeschäft, aber hier muss eben geprüft werden, ob es nicht eine lohnendere Anlageform gibt, wie beispielsweise Festgeld oder Festgeld im Euro-Ausland. In diesem Fall wäre eine Kündigung vor allen Dingen als Schadensbegrenzung zu sehen.