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Rentenversicherung

Mit Zuverdienst die Rente aufbessern

Wer sich als Rentner nicht gänzlich zu Ruhe setzen will, kann mit einem Hinzuverdienst die Rente aufbessern. Allerdings sollte sich jeder von der gesetzlichen Rentenversicherung beraten lassen, bevor er etwa zu seiner Rente dazuverdient. Denn es gibt wichtige Regeln. Wie viel man zur gesetzlichen Rente hinzuverdienen darf, hängt nämlich vom Renteneintrittsalter ab. Nur, wer bereits die Regelaltersgrenze hinter sich gelassen hat, darf unbegrenzt arbeiten und so viel Geld verdienen, wie er möchte. Er muss das auch nicht seinem Rentenversicherungsträger melden. Frührentner dagegen müssen beim Hinzuverdienst zur Rente aufpassen. Sie laufen mit zusätzlich verdientem Geld Gefahr, mit zu hohem ihre Rente zu gefährden.

Hoher Verdienst führt zu Kürzungen

Wird vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze eine Frührente in Anspruch genommen und diese in voller Höhe bezogen, darf zusätzlich nicht mehr als 450 Euro im Monat verdient werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei der Frührente um eine Erwerbsminderungsrente handelt, eine Rente für langjährig Versicherte oder eine Altersrente für Frauen. Ein Hinzuverdienst zur Rente ist immer ein Extra, das die Rentenkasse im Auge behalten will. Die Grenze von monatlich 450 Euro gilt außerdem sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob man abhängig beschäftigt ist oder als Selbstständiger arbeitet. Der zusätzliche Verdienst von 450 Euro darf im Kalenderjahr zwei mal überschritten werden. Das bedeutet, wird eine Vollrente bezogen, darf in zwei Kalendermonaten bis zu 900 Euro zusätzlich verdient werden, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Wer mehr Hinzuverdienst zur Rente möchte, darf auch über die Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro hinaus arbeiten. Er bekommt seine Rente dann jedoch als Teilrente. Diese Teilrenten gibt es in Höhe von einem Drittel der Vollrente, der Hälfte oder von zwei Dritteln. Wie hoch die Hinzuverdienstgrenze für die jeweilige Teilrente ist, wird immer in der Jahresmitte von der gesetzlichen Rentenkasse mitgeteilt. Darüber hinaus richtet sie sich nach den Einkünften des jeweiligen Frührentners. Zugrunde gelegt werden die individuellen Bruttoarbeitsverdiensten im Laufe der letzten drei Kalenderjahre vor Start der Frührente. Grundsätzlich gilt, je niedriger die Teilrente ist, desto höher ist die Grenze beim Zuverdienst und desto höher ist folglich auch die Möglichkeit, etwas zur Frührente hinzu zu verdienen.

Das zählt alles zum Zuverdienst

Als Zuverdienst zählt sämtliches Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Bei abhängig Beschäftigten ist das der monatliche Bruttolohn plus alles, was der Arbeitgeber an Sonderzahlungen an den Frührentner leistet. Bekommt er also Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, fließt das in die Rechnung mit ein. Bei Selbstständigen zählt der steuerrechtliche Gewinn pro Monat. Unter den Begriff Zuverdienst fällt außerdem vergleichbares Einkommen, wie etwa Vorruhestandsgeld.

Nicht zum Zuverdienst zu einer Frührente zählen Kapitalerträge. Stammt Zuverdienst etwa aus dem Verkauf von Aktien, fällt das nicht ins Gewicht. Auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bleiben bei Hinzuverdienst außen vor. Darüber hinaus schmälern auch Leistungen aus privaten Sparverträgen, aus kapitalbildenden Lebensversicherungen oder Einkünfte aus einer privaten Rentenversicherung, wie zum Beispiel einer Rürup-, Riester- oder Betriebsrente, eine Frührente nicht.

Information schafft Sicherheit

Achten Sie genau auf Ihre Zuverdienstgrenzen. Fragen Sie am besten danach, wenn Sie bei der Rentenkasse Ihren Rentenantrag stellen. Die gesetzliche Rentenversicherung prüft von Zeit zu Zeit nach. Erfährt Ihr Rentenversicherungsträger dann erst im Nachhinein von Überschreitungen der Grenzen, kürzt er nicht etwa erst von da an Ihre Rente oder stellt sie ein. Er bereinigt den Fehler rückwirkend. Das wird dann zum Problem, wenn Sie Ihre vorzeitige Altersrente bereits seit zwei oder drei Jahren oder sogar länger beziehen. Achten Sie darauf, dass sich Hinzuverdienstgrenzen auch entwickeln können, weil sie jährlich angepasst werden. Oft rutschen Sie dann unbemerkt über eine Zuverdienstgrenze und müssen eventuelle Folgen tragen. Besser ist es deshalb, Grenzen im Auge zu behalten und den Verdienst anzupassen.

Florian Gerber

Ich fing bei Null an und hatte mit 26 Jahren ein Nettovermögen von etwas mehr als einer Million Euro. Ich hatte wirklich eine gute Zeit. Das ist aber nur ein Teil der Wahrheit. Ich habe zu hoch gepokert. Meine Frau und ich haben im Laufe von zweieinhalb Jahren alles verloren. Danach habe ich alles gelesen, was ich in die Hände bekommen konnte. Auf MeineGeldanlage.com versuche ich, mein Wissen zu dokumentieren.