Besteuerung von Lebensversicherungen
Eine Lebensversicherung ist nicht in jedem Fall steuerfrei. Die Besteuerung hängt von mehreren Faktoren ab. Als begründende Faktoren wären da zu allererst mal das Alter der Police, wie lang man in die Versicherung eingezahlt hat, und vor allen Dingen wie man die Versicherung ausgezahlt bekommt. Auch ob sie vererbt wurde, oder selber angespart spielt hierbei eine Rolle.
Änderungen nach dem Alterseinkünftegesetz
Grundsätzlich ist eine Lebensversicherung nicht steuerfrei. Das betrifft Policen, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden. An diesem Tag trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Versicherte deren Policen bis zum Stichtag 31.12.2004 abgeschlossen wurde, können alle Beiträge zu Kapitallebensversicherungen steuerlich geltend machen. Für die Risikolebensversicherung zur Hinterbliebenenabsicherung gelten andere Regeln und auch für die Sonderform der Lebensversicherung zur Finanzierungsabsicherung.
Policen, die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden müssen mindestens 5 Beitragsjahre aufweisen und 12 Jahre alt sein. Das bedeutet, dass sieben Jahre der Versicherung maximal beitragsfrei gestellt sein dürfen. Als weiteres Kriterium muss auch die kapitalbildende Lebensversicherung einen Hinterbliebenenschutz von min. 60% der Versicherungssumme bieten. Dann ist auch die Auszahlung der Lebensversicherung steuerfrei. Bei der Steuerfreiheit für eine Lebensversicherung spielt es dann keine Rolle, ob die Versicherung als Einmalzahlung ausgezahlt wird, oder ob es sich hierbei um eine Rentenversicherung mit Leibrente handelt.
Mögliche Besteuerung
Ist der Versicherungsvertrag nach dem 01.01.2005 abgeschlossen worde, so kann es sich hierbei niemals um eine steuerfreie Versicherung handeln. Das bedeutet, dass hierbei weder die Beiträge steuerlich geltend gemacht werden können, noch die Auszahlung steuerfrei ist. Die Auszahlung in einer Summe wird komplett mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Die Auszahlungssumme wird zur Ermittlung des persönlichen Steuersatzes ebenfalls herangezogen. Das bedeutet, dass sich der Steuersatz im Jahr der Auszahlung drastisch erhöhen kann. Hier empfiehlt es sich, über die Auszahlung als Leibrente nachzudenken. Die meisten Verträge können dahingehend verändert werden.
Auch die Leibrente ist dann nicht steuerfrei, sondern muss im Rahmen der Steuererklärung für Rentner angegeben werden, und wird dann unter den persönlichen Voraussetzungen versteuert.
Vererbt oder Verschenkt
Eine vererbte oder verschenkte Lebensversicherung ist ebenfalls nicht steuerfrei. Seit 2009 müssen sie auf jeden Fall versteuert werden. Dies gilt unabhängig vom Abschlussdatum. Jedem Betroffenen ist zu empfehlen sich mit den gesetzlichen Gegebenheiten vertraut zu machen und sich hier auch auf dem Laufenden zu halten. Die Policen laufen oft über viele Jahre und in dieser Zeit gibt es oft mehr als eine Gesetzesänderung.
In den letzten Jahren hat sich leider sehr viel zum Negativen verändert, wenn es um die Besteuerung von Lebensversicherungen geht. Bei der Altersvorsorge ist die klassische Lebensversicherung nicht mehr das Produkt der ersten Wahl, die Steuern zehren die Rendite auf. Zur Hinterbliebenenversorgung allerdings und zur Absicherung von Finanzierungen, insbesondere von Immobilien sind sie immer noch unverzichtbar.