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Rentenversicherung

Rente und Versicherung bei Minijobs

Seit Januar 2013 sind Arbeitnehmer, die einen Minijob haben, in der Rentenversicherung grundsätzlich pflichtversichert. Dies gilt für alle 450 EURO-Jobs, die nach dem 31.12.2012 begonnen haben. Von dieser Pflicht kann man auf gesonderten Antrag hin befreit werden. Zuvor mussten Arbeitnehmer in solchen geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, genau wie bei der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, auch keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Sie konnten sich aber freiwillig versichern, um bestimmte Leistungsansprüche zu erwerben oder zu erhalten. Eine Rentenversicherung für Minijobber hat Vor- und Nachteile. Die Kosten dafür variieren stark, je nach dem, ob man im gewerblichen Bereich oder in einem Privathaushalt beschäftigt ist.

Was bringt die Rentenversicherung des Minijobs?

Die gesetzliche Rentenversicherung erbringt ihre Leistungen nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dazu gehört auch, dass der Arbeitnehmer eine bestimmte Zahl an Pflichtbeitragsjahren aufweisen kann. Wer beispielsweise vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen will, kann dies nur tun, wenn er 45 Jahre lang Beiträge gezahlt hat. Zeiten, in denen man nur geringfügig beschäftigt war, werden hierbei voll angerechnet, wenn man für dieses Arbeitsverhältnis der volle Beitrag in die Rentenversicherung gezahlt wurde. Verzichtet man auf die Versicherungspflicht, so werden diese Zeiten nur zu einem Drittel angerechnet. Wer also 3 Jahre lang einen 400 Euro Minijob ohne Versicherungspflicht ausübt, bekommt davon nur 1 Jahr angerechnet. Und dies, obwohl der Arbeitgeber in dieser Zeit durchgehend den 15 prozentigen Pauschalbeitrag gezahlt hat.

Für die Höhe der späteren Altersrente spielt die Pflichtversicherung des Minijobs eine eher geringe Rolle. Wer ein ganzes Jahr lang auf seinen 450-Euro-Job Beiträge zahlt, kann später gerade mal mit ca. 4,50 EUR mehr an Rente rechnen. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Rentenversicherung umfasst aber auch den Anspruch auf Leistungen zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation, Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente und Ähnliches. Auch diese Leistungen werden in vollem Umfang nur gewährt, wenn genügend Pflichtbeitragsjahre auf dem Versicherungskonto stehen. Gerade Studenten oder Hausfrauen, die häufig Minijobs ausüben, sollten die Möglichkeit zum Sammeln von Beitragsjahren bedenken, wenn sie sich für, oder gegen die Versicherungspflicht entscheiden. Auch für die Ansprüche zur staatlichen Förderung einer Riester-Rente spielt die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung eine wichtige Rolle. Arbeitnehmer hingegen, die einen 450-Euro-Job neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ausüben, können sich dafür die Rentenversicherung sparen.

Was kostet beim Minijob die Rentenversicherung?

Für die Höhe der Beiträge, die für einen Minijob in die Rentenversicherung zu entrichten sind, ist es entscheidend, ob man bei einem gewerblichen Betrieb oder bei einem Privathaushalt beschäftigt ist. Gewerbliche Arbeitgeber zahlen eine Pauschale von 15 % in die Rentenversicherung. Um den Pflichtbeitrag von derzeit 18,9 % zu erreichen, muss der Arbeitnehmer 3,9 % seines Lohns als Eigenbeitrag leisten. Bei einem Lohn von 400 EUR, wären das 15,60 EUR pro Monat. Die gesetzliche Rentenversicherung legt allerdings eine Mindestbeitragsbemessungsgrenze von 175 EUR pro Monat zugrunde. Das bedeutet: Wer etwa nur 150 EUR monatlich verdient, dessen Arbeitgeber zahlt darauf die 15 prozentige Pauschale von in diesem Fall 22,50 EUR. Zu dem 3,9 prozentigen Arbeitnehmeranteil, also 5,85 EUR, muss der Arbeitnehmer noch 4,73 EUR zusätzlich zahlen, um den Mindestbeitrag von 33,08 EUR, 18,9 % von 175 EUR, zu erreichen.

Ein Privathaushalt, der einen Minijobber beschäftigt, muss nur 5 % pauschal für die Rentenversicherung zahlen. Der Arbeitnehmeranteil liegt bei 13,9 %. Bei 400 EUR Monatslohn wären das 55,60 EUR. Hier sieht die Rechnung bei einer Bezahlung unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze noch ungünstiger aus. Bei 150 EUR monatlichem Lohn bezahlt der Arbeitnehmer 25,58 EUR an Versicherungsbeitrag. Bei einem Gehalt von 100 EUR sind sogar 28,08 EUR fällig. Je niedriger die Entlohnung, desto höher steigt der Versicherungsbeitrag. In diesem Bereich macht die Versicherung wirtschaftlich keinen Sinn mehr. Ein Antrag auf Befreiung ist unbedingt zu empfehlen. Diese kann auf dem Formular zur Anmeldung von Minijobs bei der Minijob-Zentrale, dem sogenannten Haushaltsscheck, erklärt werden.

Beamte im Ruhestand, Bezieher von Altersvollrenten und Arbeitnehmer oder Selbstständige, die beim Erreichen der Regelaltersgrenze nie rentenversichert waren, sind von der Versicherungspflicht befreit. Sie brauchen auch für einen Minijob in die Rentenversicherung keine eigenen Beiträge bezahlen. Sie können auch keine Leistungsansprüche gegenüber der Versicherung erwerben.

Florian Gerber

Ich fing bei Null an und hatte mit 26 Jahren ein Nettovermögen von etwas mehr als einer Million Euro. Ich hatte wirklich eine gute Zeit. Das ist aber nur ein Teil der Wahrheit. Ich habe zu hoch gepokert. Meine Frau und ich haben im Laufe von zweieinhalb Jahren alles verloren. Danach habe ich alles gelesen, was ich in die Hände bekommen konnte. Auf MeineGeldanlage.com versuche ich, mein Wissen zu dokumentieren.