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Private Rentenversicherung/Rente

Die notwendige Ergänzung zu staatlichen Renten leisten private Rentenversicherungen: Versicherungsnehmer schließen mit einer Versicherungsgesellschaft einen Vorsorgevertrag ab, vereinbaren Beitragshöhe und Beitragszeitraum, ab einem festgelegten Datum überweist der Konzern dann eine monatliche Rente. Ein Blick auf den Markt zeigt, dass Interessierten zahlreiche Arten an privaten Rentenversicherungen zur Auswahl stehen. Besonders bedeutend ist die Frage, ob es sich um eine staatlich geförderte Vorsorge handelt.

Wer später eine monatliche Rentenzahlung erhalten will, muss eine so genannte Rentenzusatzversicherung abschließen. Mit diesem Begriff werden sämtliche Policen bezeichnet, die ab dem vereinbarten Renteneintritt eine lebenslange Leibrente gewährleisten. Bei manchen Verträgen können Versicherungsnehmer alternativ von einem Kapitalwahlrecht Gebrauch machen. Das für die Rentenzahlungen angesparte Vermögen können sie sich vollständig oder teilweise zum Rentenbeginn auszahlen lassen.

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Rentenzusatzversicherungen

Bei der genauen Ausgestaltung solcher Versicherungsverträge findet sich eine große Bandbreite. So können Interessierte eine klassische Rentenversicherung wählen. Unternehmen investieren die eingezahlten Beiträge an den Finanzmärkten in sichere Papiere und gewähren den Versicherungsnehmern Überschussbeteiligungen. Diese Form eignet sich für sicherheitsbewusste Sparer, da die Rentenentwicklung gut vorherzusehen ist. Größere Risiken, aber auch bessere Renditechancen zeichnen auf Aktienfonds basierende Rentenpolicen aus. Zumindest ein Teil der Sparbeträge fließt in Aktienfonds, damit partizipieren Anleger von den auf lange Sicht überdurchschnittlichen Kursgewinnen an den Börsen. Falls die Versicherer auch bei Kursverlusten dennoch die Mindestrente garantieren, installieren sie unterschiedliche Sicherheitsmechanismen. So kann es sein, dass der größere Teil der Einzahlungen wie bei einer klassischen Rentenversicherung verwendet wird, daraus speist sich später die Garantierente. Der Wert des Aktienfonds-Vermögens entscheidet dann, um wie viel Euro die Rente über diesem Mindestniveau liegt. Alternativ schieben Versicherer das Vorsorgevermögen zwischen Aktienfonds und sicheren Rentenfonds hin und her: Ab einem gewissen Kursverlust an den Aktienbörsen ziehen sie die Notbremse, indem sie in die Rentenpapiere umschichten.

Riester Rente

Seit 2002 animiert der Staat zur privaten Zusatzvorsorge, indem er Zulagen und Steuervorteile gewährt. Dazu hat er mit den Riester- und der Rürup-Renten zwei Förderinstrumente geschaffen, wobei sich die erste Variante der größten Beliebtheit erfreut. Bereits rund fünfzehn Millionen Deutsche bessern mit Riester-Policen ihre Altersrente auf. Wer die Voraussetzungen erfüllt, verzeichnet jährlich eine staatliche Zulage von 154 Euro. Sonderzuschüsse gibt es für Berufseinsteiger und Eltern.

Voraussetzungen

Viele Bürger zählen zum Kreis der Anspruchsberechtigten. Dazu gehören alle Arbeitnehmer, die einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Auch alle geringfügig Beschäftigten bis 450 Euro Monatsgehalt können Riester-Zulagen beantragen, sofern sie sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Bezieher von Arbeitslosengeld 1 und 2 sowie Krankengeld sind ebenfalls anspruchsberechtigt. In den Genuss der Zuschüsse kommen auch Pflegende von Angehörigen, die diversen rentenversicherungspflichtigen Selbstständige wie Künstler und Landwirte, Beamte sowie Wehrdienstleistende und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst. Neben diesen unmittelbar zulageberechtigten Personen, welche die Grundzulage von 154 Euro kassieren können, gibt es mittelbar zulageberechtigte Personen. Dabei handelt es sich um Ehegatten ohne Förderanspruch, deren Partner Zuschüsse beantragen können. Auf Verträge dieser Menschen können die Kinderzulagen fließen, wenn sich die Eltern darauf einigen.

Hohe Kinderzuschüsse

Besonders hohe Zulagen erhalten Eltern mit Kindern, die für den Nachwuchs noch Kindergeld kassieren. 185 Euro zahlt der Staat pro Jahr. Für alle nach dem Stichtag 1. Januar 2008 geborenen Kinder überweist er 300 Euro jährlich. Kindergeld beziehen Eltern mindestens bis zur Volljährigkeit des Nachwuchses, bei arbeitslos gemeldeten Kindern verlängert sich der Bezug bis zum 21. Geburtstag. Befinden sich die Kinder in einer beruflichen Ausbildung oder in einem Studium, reicht der Anspruch bis zum 25. Geburtstag. Endet der Kindergeldbezug beispielsweise im Januar, bekommen Erziehungsberechtigten für dieses Jahr dennoch die volle Kinderzulage auf den Riester-Vertrag. Grundsätzlich verbucht der Kindergeldempfänger diesen Zuschuss. Alleinerziehende Elternteile haben somit ausschließlich den Anspruch auf diese Leistung, das andere Elternteil kann diese nicht beantragen. Bei Verheirateten gilt die Berechtigung zuerst für die Mutter, auf Antrag der beiden kann diese aber auf den Vater übergehen. Bestenfalls entscheiden sich Verheiratete für jene Person, die bisher am wenigstens Rentenansprüche gesammelt hat. So kann sie sich dank der Zulagen ein Mindestmaß an Alterssicherung aufbauen. Als nur mittelbar Zulagenberechtigter ohne eigenes Einkommen aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bedarf es nur zwei Voraussetzungen: Zum einen muss ein Riester-Vertrag abgeschlossen werden, sofern kein Altvertrag aus früheren Sparleistungen vorhanden ist. Zum anderen verlangt der Staat einen jährlich zu zahlenden Sockelbetrag, ohne Einzahlung auf den Vertrag streicht er die Kinderzulage. Da er aber nur bei 60 Euro liegt, dürfte sich diesen jeder leisten können. Sparer sollten nur nicht vergessen, diesen zu überweisen. Am besten richten sie einen Dauerauftrag oder eine Einzugsermächtigung ein.

Berufseinsteigerbonus

Junge Menschen will der Staat mit einem einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro zum Riestern animieren. In den Genuss dieser Prämie kommen unmittelbar Zulagenberechtigte, sofern sie im Jahr des Vertragsabschlusses höchstens 24 sind beziehungsweise im Laufe des Jahres erst ihren 25. Geburtstag feiern. Hat jemand am 31. Dezember des Vorjahres seinen 25. Geburtstag gefeiert und vereinbart am 02. Januar eine Riester-Police, entfällt der Anspruch. Wird er aber am 01. Januar 25 Jahre alt und entscheidet sich während des gleichen Jahres für einen Riester-Vertrag, bekommt er die 200 Euro. Diesen Bonus gibt es zusätzlich zur Grundzulage. Sollte die Grundzulage aufgrund zu geringer Eigenleistungen gekürzt werden, reduziert sich der Berufseinsteigerbonus in prozentual gleichem Maße.

Abzug als Sonderausgabe

Neben den Zulagen können sich Vorsorgende eine Steuerersparnis sichern. Bis zu 2.100 Euro an jährlichem Beitrag können sie als Sonderausgabe bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Die Beamten des Finanzamts gehen dann folgendermaßen vor: Sie nehmen die angegebene Summe und berechnen, um wie viel sie die Steuerlast reduzieren würde. Davon ziehen sie die gezahlte Zulage ab, so schließen sie eine doppelte Förderung aus. Bleibt ein Rest übrig, reduziert sich die Steuersumme um diesen Betrag. Ob ein Steuervorteil entsteht, hängt von drei Faktoren ab: Höhe des Sparbetrags, der Zulage und des individuellen Steuersatzes. Mit guten Einkommenssteuer-Rechnern lässt sich die mögliche Ersparnis recherchieren, solche finden sich auf einigen Fachportalen. Auf dieser Basis sehen Vorsorgende, ob sich zur Steueroptimierung eine Zuzahlung auf den Riester-Vertrag über die regelmäßigen Beiträge hinaus lohnt.

Weitere Vorteile

Nicht nur die Zuschüsse und die Steuerbegünstigung, sondern auch zwei weitere Ausgestaltungen machen die Riester-Rente attraktiv: Erstens müssen die Versicherer mindestens die eingezahlten Beiträge sowie die Zulagen garantieren. Damit genießen die Sparer zumindest die Sicherheit, kein Geld zu verlieren. Jede Versicherer muss beim Abschluss eine garantierte Mindestrente angeben, zumindest auf diese können sich Anleger verlassen und sie als feste Rentenleistung in die Vorsorgestrategie einplanen. Zweitens ist das angesparte Riester-Vermögen Hartz4-sicher. Beim Bezug von Arbeitslosengeld 2 zieht die Arbeitsagentur das Angesparte nicht zur Berechnung der Leistungen heran, die Höhe der Sparsumme spielt hierbei keine Rolle. Für viele andere Vorsorgeformen gilt das nicht, hier müssen Bezugsempfänger einen Teil ihrer Alterssicherung aufbrauchen.

Wer riestern sollte

Riester-Policen empfehlen sich für all diejenigen, die mit einer hohen Förderquote rechnen können. Das gilt zum einen für Geringverdiener. Sie müssen nur wenig Eigenbeitrag leisten, um die volle staatliche Unterstützung zu verbuchen. Zum anderen trifft dies für alle zu, die Kinder im Kindergeld-Alter haben. Die Förderung erhöht sich damit so drastisch, dass selbst gut verdienende Berechtigte von einer attraktiven Zuschussquote profitieren. In einer Partnerschaft kann zudem der erziehende Elternteil, der momentan nicht arbeitet, mit einem niedrigen Eigenanteil von 60 Euro im Jahr die Kinderzuschüsse einstreichen und so eine private Altersversorgung aufbauen. Besserverdienende ohne Nachwuchs sollten dagegen prüfen, ob sie mit einer Rürup-Police und der damit einhergehenden, besseren steuerlichen Absetzbarkeit bessere Ergebnisse zeitigen.

Vergleich der Policen

Ein Blick auf das Preis-Leistungsverhältnis empfiehlt sich bei allen Rentenzusatzversicherungen, bei Riester-Verträgen jedoch besonders. Experten stellen in Vergleichen extremere Unterschiede bei den Gebühren als bei anderen Versicherungen fest. Da die Versicherer diese Kosten komplex berechnen, durchschauen Interessierte die tatsächlich anfallenden Gebühren häufig gar nicht. Sie sollten deshalb die Informationsblätter ausführlich studieren, sich in Fachzeitungen und auf Vergleichsportalen informieren oder eine unabhängige Finanzberatung aufsuchen. Eine gute Orientierung verspricht die angegebene Garantierente der Unternehmen. Liegt diese bei den gleichen Rahmenbedingungen wie Beitragshöhe und Laufzeit höher als bei den Konkurrenten, handelt es sich um eine günstige Riester-Police.

Rürup Rente

Als Alternative zu Riester-Renten hat der Gesetzgeber Rürup-Renten eingeführt. Diese Variante dient vor allem Selbstständigen, die nicht riestern dürfen, als Altersvorsorge. Doch auch für Besserverdienende kann sie sich eignen. Die Förderung besteht aus einer umfangreichen steuerlichen Absetzbarkeit der Sparbeiträge, Zuschüsse gibt es dagegen nicht. Auch Rürup-Verträge werden beim Bezug von Arbeitslosengeld 2 nicht herangezogen, zudem sind sie in der Ansparphase vor Pfändungen geschützt. Bei fondsbasierten Rürup-Policen sollten Interessierte beachten, dass Versicherer im Gegensatz zu den gleichen Riester-Produkten keine Mindestrente garantieren müssen.

Steuervorteil

Vorsorgeaufwendungen für die Rürup-Rente wirken sich wie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steuersenkend aus. Bei Ledigen gilt dafür ein steuerfreier Höchstbetrag von 20.000 Euro, der aber erst 2025 seine volle Wirkung entfaltet. Der Gesetzgeber hat sich für eine jährliche Erhöhung in 2-%-Schritten entschieden, 2013 können 76 % davon geltend gemacht werden. Alle Vorsorgenden mit Rürup-Rente sollten den aktuell möglichen Sonderausgabenabzug genau im Blick haben, nur so können sie ihre Altersvorsorge bestmöglich steueroptimiert betreiben. Den jeweils gültigen Höchstbetrag sollten sie möglichst vollständig ausschöpfen. Wenn die Finanzämter beispielsweise im Jahr 2015 80 % Euro und damit 16.000 Euro anerkennen, sollten Selbstständige bestenfalls diesen Betrag auf die Rürup-Rente einzahlen. Ein Jahr später steigt die als Sonderausgabe berücksichtigte Summe auf 16.400 Euro, zur optimalen Ausnutzung der Steuergesetzgebung sollte diese Summe auf den Rürup-Vertrag fließen. Bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern mit Rürup-Rente liegt der empfehlenswerte Sparbetrag hinsichtlich der Steueroptimierung deutlich niedriger, da die Behörde die Beiträge zur Rentenversicherung einbezieht. Dazu gehören nicht nur die Arbeitnehmer-, sondern auch die Arbeitgeberbeiträge. Bei besserverdienenden Angestellten kann damit bereits mehr als die Hälfte der zur Verfügung stehenden Summe aufgebraucht sein.

Betriebsrenten

Als wichtige Säule der Altersvorsorge haben sich Betriebsrenten etabliert. Das liegt an staatlichen Vergünstigungen. Ein Teil des Bruttogehalts zahlt der Arbeitgeber hierbei nicht aus, sondern investiert es in eine betriebliche Altersvorsorge. Auf diese Form der Entgeltumwandlung haben Arbeitnehmer ein Anrecht, sie können diese bis zur Höhe von 4 % der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze verlangen. 2014 liegt dieser Wert bei 2.856 Euro im Jahr. Für Beschäftigte stellt das aus zwei Gründen eine empfehlenswerte Wahl dar. Als Gehaltszahlung müssten sie für diesen Teil der Einkünfte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen, bei einer Entgeltumwandlung befreit sie der Gesetzgeber größtenteils davon. Zudem erweisen sich Betriebsrenten oftmals als renditeträchtig. Arbeitgeber organisieren sie meist für viele Angestellte, dadurch minimieren sich die Verwaltungsgebühren. Aufgrund der umfangreichen Beitragszahlungen verlangen Versicherer von Unternehmen weniger Kosten, als wenn ein Arbeitnehmer zum Beispiel selbst eine private Rentenpolice abschließt.

Welche Form der Betriebsrente ein Unternehmer anbietet, liegt allein in seiner Entscheidungskompetenz. Er kann beispielsweise eine Direktversicherungen abschließen oder in einen Pensionsfonds einzahlen. Alternativ kann er das Mittel der Direktzusage wählen: Der Betrieb überweist die Rentenzahlungen in diesem Fall aus den eigenen finanziellen Mitteln, klugerweise bilden Arbeitgeber dafür Rücklagen. Wichtig für Arbeitnehmer ist: Auf die garantierte Mindestrente können sie sich verlassen. Sollte eine Firma Insolvenz anmelden, garantiert der bundesweit organisierte Pension-Sicherungs-Fonds bei Direktzusagen die Renten. Bei Versicherungen und Pensionskassen greift dieser Mechanismus nicht, dennoch müssen sich Beschäftigte nicht sorgen. Es gibt eine strenge staatliche Aufsicht, welche Pleiten unwahrscheinlich macht.

Besonderheiten für Freiberufler und Selbstständige

Die allermeisten Freiberuflern und Selbstständigen unterliegen keiner Versicherungspflicht in der gesetzlichen Alterssicherung. Ausnahmen bestehen nur bei einzelnen Gruppen, beispielsweise bei von der Künstlersozialversicherung abgedeckten Berufen. Alle anderen müssen ihre Altersvorsorge eigenständig organisieren. Sie können dazu auch die gesetzliche Kassen nutzen: Sie sind zwar nicht zur Versicherung verpflichtet, sie können aber freiwillig Beiträge leisten.

Freiwillige Versicherung

Freiwillig kann sich fast jeder versichern versichern lassen, es gilt nur ein Mindestalter von 15 Jahren. Auch ausländische Bürger können Beiträge zahlen, wenn sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Für deutsche Staatsbürger gilt das Recht auch bei einem Wohnsitz im Ausland. Bei der Art der Versicherung steht Interessierten eine große Bandbreite offen. So können sie die Höhe selbst festlegen, er darf nur einen Mindestsatz nicht unter- und einen Höchstsatz nicht überschreiten. Die monatliche Mindestsumme beträgt stets den Wert, der sich aus dem momentanen Rentenbeitragssatz aus 450 Euro ergibt. Bei dem 2013 und 2014 gültigen Satz von 18,9 % handelt es sich also um 85,05 Euro. Bei der maximalen Beitragshöhe kommt die jeweils festgelegte Beitragsbemessungsgrenze zum Tragen. Innerhalb des Spielraums bestimmen Versicherte nicht nur die Höhe, zugleich liegt es in ihrer Entscheidung, für wie viele Monate sie Beiträge überweisen wollen. Es fragt sich aber, ob sich diese Art der Altersvorsorge lohnt. Eine freiwillige Versicherung empfiehlt sich vor allem, um die fünfjährige Wartezeit zu erfüllen und damit bereits bestehende Rentenansprüche zu sichern. Sie kann sich ebenfalls dazu eignen, um vorzeitig in Ruhestand gehen zu können oder um eine Mindestrente zu erhalten. In diesen beiden Bereichen zeigt sich der Gesetzgeber in diesen Jahren aktiv: Er bindet solche Erleichterungen für Rentner aber wohl an ein bestimmtes Mindestmaß an Jahren, in denen Beitragsleistungen erbracht wurden. Die genauen Regelungen stehen noch aus. Sollten diese Fälle keine Rolle spielen, erweist sich die freiwillige Versicherung nicht unbedingt als attraktiv. So Versicherte stemmen nämlich den gesamten Beitrag für die spätere Altersrente. Arbeitnehmer zahlen für die gleiche Leistung dagegen nur die Hälfte, die andere bringt der Arbeitgeber auf. Freiberufler und Selbstständige sollten private Policen vorziehen.

Künstlersozialversicherung

Nicht alle Freiberufler und Selbstständige müssen alleine für die Altersvorsorge sparen, bei einigen Berufsgruppen besteht Sozialversicherungspflicht in der Künstlersozialkasse. Dazu gehören nicht nur Künstler im engeren Sinne wie Schauspieler oder Romanautoren. Auch auf freie Journalisten und auf Texter trifft dies zu. Mittlerweile umfasst die Künstlersozialversicherung fast 200.000 Mitglieder. Dieser Personenkreis wird aber nicht wie Arbeitnehmer automatisch erfasst, sie werden erst nach einem Antrag bei der Künstlersozialkasse aufgenommen. Für die meisten Berechtigten empfiehlt sich ein solcher Antrag. Auf Basis der angegebenen Einkünfte zahlen sie wie Beschäftigte die Arbeitnehmeranteile in die Renten-, Pflege- und Krankenversicherung. Den Arbeitgeberanteil übernimmt die Künstlersozialkasse. Dieses attraktive Angebot sollten die infrage kommenden Menschen nutzen, für wenig Geld sorgen sie so für das Alter vor und können sich zugleich günstig bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichern. Zudem haben sie als Mitglied der Künstlersozialversicherung Ansprüche auf die Riester-Rente. Die Berechnung der Beiträge erfolgt auf Basis von Gewinnschätzungen, die Versicherte jeden Dezember für das Folgejahr abzugeben haben. Sollte der Gewinn tatsächlich höher ausfallen, führt das nicht zu Nachzahlungen. Allerdings sollten die Angaben realistisch sein, Schätzungen und tatsächliche Einkünfte sollten nicht zu stark auseinanderklaffen. Entdeckt die Künstlersozialkasse zu hohe Abweichungen bei stichprobenartigen Überprüfungen, leitet sie Ermittlungen ein. Wer entgegen der Prognose im Laufe des Jahres deutlich mehr verdient, sollte deshalb seine Beiträge nach oben korrigieren.

Lebensversicherung

Millionen Deutsche verfügen über eine Kapitallebensversicherung als Altersvorsorge. Mit ihr verbinden sie das Sparen auf den Ruhestand mit dem Risikoschutz für Hinterbliebene. Stirbt der Versicherungsnehmer bis zu einem bestimmten Alter, zahlt der Versicherer an zuvor bestimmte Personen eine vereinbarte Todesfallsumme. So können Gutverdienende in einer Familie zum Beispiel den nicht-verdienenden Partner oder die gering verdienende Partnerin beziehungsweise die Kinder absichern. Erlebt der Versicherungsnehmer dagegen ein gewisses Alter, nimmt er eine einmalige, hohe Kapitalleistung oder eine lebenslange Rente entgegen. Doch nicht nur aufgrund der Verbindung von Risikoschutz und Alterssicherung erfreuen sich Kapitallebensversicherungen großer Beliebtheit, zudem schreibt der Gesetzgeber einen Garantiezins vor. Diesen müssen die Anbieter mindestens zahlen.

Lange Zeit lag dieser Garantiezins bei vier Prozent, was eine attraktive Rendite darstellt. Angesicht der langen Niedrigzinsphase senkte der Gesetzgeber aber mehrfach den Mindestzins, nun liegt er nur noch bei 1,75 Prozent. Schüttet der Versicherer tatsächlich nur mit dieser Rendite aus, übertreffen Sparer in den meisten Jahren nicht einmal die Inflationsrate. Ein solcher Vertrag empfiehlt sich nicht, Verbraucherschützer raten zur Trennung der beiden Komponenten: Zum einen sollten Interessierte eine Risikolebensversicherung zum Schutz von Hinterbliebenen abschließen, im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung beinhaltet diese keinen Sparbetrag und kostet entsprechend wenig. Zum anderen sollten sie separat geeignete und renditeträchtigere Altersvorsorgeverträge auswählen. Alte Kapitallebensversicherungen sollte aber niemand vorschnell kündigen. Der beim Abschluss jeweils aktuelle Garantiezins gilt aus Vertrauensschutz immer für die gesamte Laufzeit. Wer noch Policen mit 4 % Mindestverzinsung besitzt, sollte diese überdurchschnittlich hohe Rendite bei absoluter Sicherheit nutzen.

Erlebensversicherung

Unter dem Begriff Erlebensversicherung versteht man alle Versicherungen, die im Erlebensfall Leistungen zahlen. Dazu gehören unter anderem private Rentenpolicen und Kapitallebensversicherungen. Es spielt keine Rolle, ob die Versicherung einen Einmalbetrag, eine befristete oder eine unbefristete Rente überweist. In Deutschland gebrauchen aber nur wenige diese Bezeichnung, in Österreich handelt es sich dagegen um eine verbreitete Begrifflichkeit.

Sofortrente

Wenn ältere Menschen über eine größere Summe auf ihrem Konto verfügen, kann sich eine Sofortrente empfehlen. Sie zahlen einem Versicherer kurz vor oder kurz nach dem Renteneintritt einen bestimmten Betrag, dieser überweist ab sofort eine lebenslange Rente. Er garantiert hierfür eine Mindestrente, bei einem Vergleich von Angeboten stellt diese das wesentliche Kriterium dar. Überschussbeteiligungen können den Betrag erhöhen. Der Vorteil einer solchen Sofortrente liegt darin, dass Gesellschaften die Zahlungen bis zum Lebensende garantieren. Finanziell profitieren alle, die lange leben. Tests zeigen, dass Versicherte bei den meisten Angeboten erst in den hohen 80ern ihre Sparsumme durch Rentenleistungen wieder herausbekommen haben. Erst danach zeitigt die Vorsorgeentscheidung Erträge. Bei niedrigen gesetzlichen und privaten Renten, die nicht oder kaum zum Leben reichen, erweist sich eine Sofortrente ab diesem Alter als kluge Wahl. Eventuell wäre das zu Rentenbeginn zur Verfügung stehende Kapital längst aufgebracht, Rentner müssten mit den mickrigen Zahlungen auskommen. Die Investition in die Sofortrente bewahrt davor.

Gesetzliche Altersrente

Wer seinen privaten Vorsorgebedarf für das Alter ausrechnen will, sollte das Prinzip der staatlichen Versicherung verstehen. Nur mit dem Wissen über die Funktionsweise des gesetzlichen Systems und insbesondere über die Höhe der Rentenansprüche lässt sich die private Vorsorge optimal gestalten. Versicherte sollten sich mit Begriffen wie Entgeltpunkte, Beitragsbemessungsgrenze und Rentenwerte auskennen. Sie sollten auch die gravierenden Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland kennen, die im Rentensystem auch über 20 Jahre nach der Einigung bestehen.

Funktion im Sozialstaat

Die Gründung einer gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland datiert bereits im 19. Jahrhundert , damals zeichnete sich Reichskanzler Bismarck dafür verantwortlich. Allerdings legte er erst den Grundstein, die Alterssicherung genügte bei Weitem nicht. Lange Zeit bildete weiterhin die Betreuung durch die Kinder die wichtigste Absicherung im Alter. Nach und nach änderte sich dies, in der Bundesrepublik schuf der Gesetzgeber umfassende Leistungen. Die gesetzliche Rente garantierte fortan den Lebensstandard nach dem Arbeitsleben. Darüber hinaus schützte die Rentenversicherung auch Witwern, Witwen, Halbwaisen und Waisen. Auch wer vorzeitig erwerbsunfähig wurde, konnte sich auf diese Institution verlassen. All diese Leistungen erbringt diese Sozialversicherung auch heute noch, aber nach einigen Einschränkungen längst nicht mehr in dem früheren Umfang.

Wer hat einen Anspruch auf Altersrente?

Grundsätzlich kann jeder mit einer späteren Rentenzahlung rechnen, der in seinem Erwerbsleben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht. Wer selbst einzahlt, erhält später meist auch Altersrente. Auch ohne eigene Leistungen kann es zu einem Rentenanspruch kommen, zum Beispiel bei Müttern oder Menschen, die Angehörige pflegen. Leistungen wie Kindererziehung oder Pflege belohnt der Gesetzgeber mit einem bestimmt Maß an Rentenleistungen. Es gibt aber eine Einschränkung: Auszahlungen erfolgen nur dann, wenn Personen die fünfjährige Wartezeit erfüllt haben. Das heißt, es müssen mindestens in fünf Jahren Einzahlungen erfolgt sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine versicherungspflichtige Tätigkeit, eine freiwillige Versicherung oder die Anrechnung von Kindererziehungszeiten handelt. Eventuell kann sich empfehlen, durch eine freiwillige Versicherung die fünf Jahre vollzumachen. Wer vier Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und sich danach selbstständig machte, kann sich zur Sicherung des Rentenanspruchs mindestens ein Jahr freiwillig versichern. Andere Kriterien als diese Wartezeit bestehen nicht, so gibt es keine erforderliche Mindestrente. Auch geringe Summen überweist die Rentenversicherung monatlich.

Beiträge

Bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erhebt die Rentenversicherung einen prozentualen Beitrag auf das Gehalt. Dieser wird paritätisch bezahlt, das heißt, sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber begleichen jeweils die Hälfte. In den Jahren 2013 und 2014 liegt der Beitragssatz zum Beispiel bei 18,9 %. Bei einem Bruttogehalt von 2000 Euro bedeutet dies, dass die Rentenversicherung vom Arbeitnehmerlohn 189 Euro einbehält. Der Arbeitgeber muss weitere 189 Euro überweisen. Zu beachten ist bei Besserverdienenden die Beitragsbemessungsgrenze. Nur bis zu dieser Lohngrenze gilt der prozentuale Abzug, alles Geld darüber werden nicht herangezogen. 2014 liegen die Grenzen im Westen bei 5.950 Euro im Monat, im Osten bei 5.000 Euro.

3.4 Wovon hängt die Höhe der Rente ab?

Die Rentenhöhe berechnet sich vorrangig an der Anzahl der erworbenen Entgeltpunkte. Jedes Jahr legt die Rentenversicherung für West- und Ostdeutschland den Wert für einen Entgeltpunkt fest. 2013 betrug er im Westen 28,14 Euro und 25,74 Euro im Osten. Ein Westdeutscher mit zehn Entgeltpunkten würde demnach 281,40 Euro Rentenzahlung bekommen. Bei Rentenbeginn zählt die Versicherung zusammen, wie viele Punkte ein Versicherungsnehmer gesammelt hat. Diese Punkteanzahl wird dann jährlich mit dem aktuell gültigen Rentenwert multipliziert. Steigt der Rentenwert, erhöhen sich auch die Renten.

Entgeltpunkte

Dabei interessiert, wie die Rentenkasse Entgeltpunkte verteilt. Wer ein Jahr lang durchschnittliche Beitragszahlungen leistet, verzeichnet einen Punkt auf seinem Konto. Die Grundlage bilden die ebenfalls jährlich festgelegten Bezugsgrößen. 2013 lagen sie in Westdeutschland bei 2.695 Euro Monatseinkommen, im Osten bei 2.275 Euro. Wer als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer 2013 ein gesamtes Jahr lang exakt dieses Brutto-Einkommen verzeichnet, kann sich über einen Entgeltpunkt freuen. Bei Abweichungen nach oben oder unten schreibt die Kasse entsprechend mehr oder weniger Entgeltpunkte gut. Das berechnet sie mit mehreren Nachkommastellen.

Vorzeitiger Renteneintritt

Die Multiplikation aus Entgeltpunkten und Rentenwerten gilt aber nur, wenn der Rentenbezug erst bei Erreichen der jeweils zutreffenden Regelaltersgrenze einsetzt. Lange Zeit lag diese bei 65 Jahren, schrittweise erhöht sie sich momentan auf 67 Jahre. Es kommt jeweils auf das Geburtsalter bei der exakten Festlegung der Grenze an. Wer früher Rente beantragt, muss erhebliche Abschläge in Kauf nehmen. Pro Monat vor der Regelaltersgrenze zieht die Rentenversicherung 0,3 % ab, dies gilt bis zu einem Höchstwert von 10,8 %. Wichtig: Rentner müssen dauerhaft mit diesem reduzierten Betrag auskommen. Auch wenn sie das tatsächlich festgelegte, gesetzliche Rentenalter erreichen, erhöht sich diese Summe nicht mehr.

Rente berechnen

Jedes Jahr versendet die Deutsche Rentenversicherung eine Renteninformation an alle, die bereits 5 Jahre Versicherungszeiten vorweisen können und das 27. Lebensjahr vollendet haben. Diesem Dokument können die Empfänger entnehmen, wie viele Entgeltpunkte sie bereits gesammelt haben und welche Rente diese aktuell bedeuten würden. Zudem teilt die Rentenkasse mit, welche Rente Versicherte erwarten können, wenn sie bis zum Rentenbeginn die gleichen Beiträge wie im Durchschnitt der letzten fünf Jahre leisten. Diese Angaben dienen aber nur der groben Orientierung. So verdienen Versicherte künftig eventuell weniger oder mehr als in den zurückliegenden Jahren. Vielleicht erhalten sie bereits zum Zeitpunkt der Berechnung mehr oder weniger Lohn als im Durchschnitt der letzten fünf Jahre. Zudem kann die Versicherung nicht vorhersagen, wie sich der Wert der Entgeltpunkte entwickelt. Manchmal stagniert der Gegenwert für Entgeltpunkte, manchmal kann es zu deutlichen Erhöhungen kommen. Wenn der Rentenbeginn noch in weiter Ferne liegt, ergeben sich damit erhebliche Unsicherheiten. Jüngere Menschen sollten mit solchen Prognosen deshalb vorsichtig umgehen. Sie sollten zum einen möglichst genau ihr künftiges Einkommen einschätzen und dabei einen Puffer zugrunde legen sowie eher niedrigere Rentensteigerungen einplanen.

Gesetzliche Altersrente und Versorgungslücke

Auf der Grundlage einer solchen Schätzung können Versicherte die Versorgungslücke identifizieren. Bei der Versorgungslücke handelt es sich um die Summe, die zwischen einem auskömmlichen Lebensstandard und dem Bezug aus der Rentenkasse fehlt. Beim Versorgungsbedarf können Versicherte einen individuellen Maßstab anlegen. Wer im Alter über so viel Geld wie als Arbeitnehmer verfügen will, muss eine vergleichsweise große Lücke durch private Sparanstrengungen schließen. Einige Rentner kommen aber auch mit weniger aus, weil sie zum Beispiel kein Auto mehr für die Arbeitswege benötigen oder dann Darlehen für das erworbene Wohnungseigentum abbezahlt sind. Zur Berechnung sollten Interessierte deshalb zum einen den Bedarf bestimmen und dabei die Preissteigerungen einbeziehen. Zum anderen sollten sie die Zahlungen aus der gesetzlichen Kasse prognostizieren und bereits gültige Ansprüche aus Betriebsrenten oder privaten Policen ermitteln. Eine Beispielberechnung soll das verdeutlichen. In diesem exemplarischen Fall handelt es sich um einen Arbeitnehmer aus Westdeutschland, der in zehn Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Nach seinem Studium hat er dreißig Jahre gearbeitet und immer den Durchschnittslohn verdient, also dreißig Entgeltpunkte verzeichnet. Auch die nächsten zehn Jahre wird er aller Voraussicht nach durchschnittlich verdienen und somit insgesamt vierzig Entgeltpunkte sammeln. Nach dem Rentenwert von 2013 müsste man die 40 Punkte mit 28,14 Euro multiplizieren. Das ergibt 1.125,60 Euro. Bei einer jährlichen Rentenerhöhung von 1 % erhielte der Betreffende zu Rentenbeginn 1243,36 Euro. Auf der anderen Seite sollte nun ermittelt werden, welches Kapital diese Person mindestens zur Finanzierung des Lebensunterhalts braucht. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Preise für den Alltagsbedarf, Miete, Versicherungen und alles andere Notwendige in der Regel zwischen 1 und 3 % im Jahr steigen. Kommt ein Ergebnis von 1.500 Euro heraus, sollte sich diese Person innerhalb von zehn Jahren noch mindestens eine private Zusatzrente von knapp über 250 Euro ansparen.

Ist die gesetzliche Rentenversicherung wirklich sicher?

Das Umlageverfahren der deutschen Rentenversicherung galt lange Zeit als stabil, der Gesetzgeber konnte umfangreiche Leistungen gewähren. Umlageverfahren heißt: Der Versicherer bezahlt mit den aktuellen Beiträgen die momentanen Renten. Die heutigen Arbeitnehmer sowie die Arbeitgeber zahlen also die Renten der Älteren. Dem steht das kapitalgedeckte Modell der privaten Rentenversicherungen gegenüber, bei dem die Unternehmen das Geld der Sparer auf verschiedene Weisen anlegen und aus dem angehäuften Vermögen später die Zahlungen leisten. Das Umlageverfahren hat den Vorteil, dass es von Schwankungen an den Finanzmärkten vollständig unabhängig ist. Der demografische Wandel, der Deutschland wie viele andere Industriestaaten erfasst hat, erschüttert das System aber seit einigen Jahren. Die Bevölkerungspyramide hat sich umgestülpt: Früher gab es einen breiten Stamm mit vielen zahlenden Arbeitnehmern und nur eine vergleichsweise dünne Spitze an Rentenempfängern. Nun hat die Anzahl der Beitragszahler stark abgenommen, die der Rentner zugenommen. Das gefährdet die Finanzierung, weswegen der Gesetzgeber bereits mehrfach empfindliche Einschnitte beschloss. So senkte er das Rentenniveau deutlich ab und setzte dafür mit den Riester- und Rürup-Renten Anreize, die daraus resultierende Versorgungslücke mit privaten Policen zu schließen. Zugleich heben die Verantwortlichen das Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 an. Wer so lange nicht arbeiten kann und deswegen früher in Rente geht, muss deutliche Abschläge bei den Zahlungen hinnehmen.

Bundeszuschuss

Die Finanzierung der verschiedenen Leistungen tragen nicht allein die Beitragszahler. Zugleich schießt der Finanzminister aus dem Bundeshaushalt beträchtliche Summen hinzu. Sie belaufen sich auf über 80 Milliarden Euro im Jahr. Der Gesetzgeber überweist dieses Geld, da er der Versichertengemeinschaft einige gesamtgesellschaftliche Leistungen wie DDR-Rentenansprüche, Witwen- und Waisenrenten sowie Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten aufbürdet. Es handelt sich um versicherungsfremde Leistungen, da die jeweiligen Nutznießer dafür keine Beitrage aufgebracht haben. Die Bundesmittel dienen als Ausgleichszahlungen dafür, sodass nicht allein die Versicherungsnehmer für diese Aufgaben aufkommen müssen. Dabei sind allgemeine Bundesmittel und zusätzliche Zuschüsse zu unterscheiden. Mit den allgemeinen Bundesmitteln von etwa 60 Milliarden Euro deckt der Bund eine Vielzahl an versicherungsfremden Leistungen ab, sie stellt eine Pauschale dar. Exakt durchgerechnet ist sie nicht. Das Gegenteil trifft für die weiteren Zuschüsse zu: So fließen rund 11 Milliarden Euro in die Versicherungskasse, welche die Kosten für die Anerkennung von Kindererziehungszeiten aufwiegen. Regelmäßig entzündet sich an diesen Bundesmitteln politischer Streit. Die einen beurteilen sie als unzureichend und fordern eine Erhöhung. Sie argumentieren, dass die Versicherten weiterhin zahlreiche versicherungsfremde Leistungen ohne Ausgleich stemmen müssen. Die anderen halten die Zahlungen für zu hoch und wollen den Bundeshaushalt entlasten. Sie verweisen zum Beispiel auf die Witwen- und Waisenrenten, die sie im Gegensatz zur bisherigen Auffassung als Versicherungsleistung bewerten. Demnach dürfe es dafür keine Ausgleichszahlungen geben.

Rentenreserven

Die Rentenversicherung legt bis zu einem gewissen Maße Reserven an, um auch bei zwischenzeitlich zurückgehenden Beiträgen die Rentenzahlungen stets pünktlich zu gewährleisten. Diese Nachhaltigkeitsrücklage, wie sie offiziell heißt, dient zugleich der Beitragsstabilität. Bei saisonal bedingten Einnahmerückgängen oder bei sinkenden Einkünften in vorübergehend konjunkturell schwierigen Zeiten soll nicht sofort Druck entstehen, die Beitragssätze anzuheben. Beitragszahlern und Arbeitgebern soll das mehr Planungssicherheit geben. Die Reserven müssen mindestens 20 % der durchschnittlichen Monatsausgaben betragen. Bei tatsächlichem oder voraussichtlichem Unterschreiten dieses Werts muss der Gesetzgeber die Beitragssätze zum nächsten Jahreswechsel erhöhen. Übersteigen die Reserven dagegen die Grenze von 150 % der monatlichen Durchschnittsausgaben, muss eine Beitragssenkung erfolgen. Allerdings kann der Gesetzgeber diese Verpflichtung mit einem Mehrheitsbeschluss im Bundestag aushebeln, wie der Jahresübergang 2013 / 2014 zeigt. Die Reserven maßen den Wert von 170 %, die Regierungsfraktionen beschlossen zur Finanzierung zusätzlicher Rentenleistungen wie der Mütter-Rente aber einen gleichbleibenden Beitragssatz.

Alternativen zur Rentenversicherung

Nicht nur mit Rentenversicherungen, die später monatliche Renten gewähren, lässt sich für das Alter vorsorgen. Auch gewöhnliche Kapitalanlagen können Menschen zur Alterssicherung verwenden. Mit Tages- und Festgeldern, Rohstoffinvestitionen und Wertpapiererwerb können sie ein beträchtliches Vermögen aufbauen, das sich im Alter zum Lebensunterhalt verwenden lässt. Mehrere Möglichkeiten ergeben sich: So können Rentner die Rendite des Kapitals nutzen, das Vermögen aber unangetastet lassen. Alternativ können sie einen durchdachten Plan entwickeln, bei dem sie die Erträge nutzen und zugleich regelmäßig einen Teil des angesparten Betrags entnehmen. Das hat den Vorteil, dass Ruheständlern ein höherer Betrag zur Finanzierung des Lebens zur Verfügung steht. Dafür schmilzt aber das Kapital zusammen. Wer diese Variante wählt, sollte deshalb exakt ausrechnen, wie lange das Geld reicht. Es empfiehlt sich eine vorsichtige Vorgehensweise, sofern jemand auf diesen Baustein der Altersvorsorge dringend angewiesen ist. Dann sollten Sparer vermeiden, dass das Kapital bereits vor dem Tod ausgeht. Drittens können Vorsorgende je nach Bedarf Geld aus dem Grundstock und den Erträgen ausgeben. Finanziell unabhängige Rentner können das sorgenlos so handhaben. Bei knappen Rentenleistungen sollten Ruheständler ihr Kapitalvermögen dagegen überlegt einsetzen. Mit dem Erwerb von Wohneigentum steht darüber hinaus eine weitere Möglichkeit zur Verfügung, die durch deutliche Unterschiede auffällt.

Wohneigentum und Bausparen

Altersvorsorge muss nicht unbedingt bedeuten, sich spätere Rentenzahlungen zu sichern. Alternativ lässt sich mit dem Kauf eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung später die Miete sparen. Das stellt eine beträchtliche Entlastung dar, zumal die Mieten in vielen Regionen stark steigen und sich dieser Trend wahrscheinlich fortsetzen wird. Mit der monatlichen Mietzahlung fällt später der größte Kostenpunkt weg, die gesetzliche und eventuell ergänzende private Altersrenten müssen deshalb für ein auskömmliches Leben nicht so hoch liegen wie bei Mietern. Weitere Argumente sprechen für das Wohneigentum: Von Rentenleistungen profitieren Sparer erst im Alter, von der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus sofort. Sie verwirklichen bereits in jungen Jahren einen Lebenstraum und können sich frei entfalten. Zusätzlich schaffen sie dauerhaften Besitz für die Familie. Nach dem Tod geht das Eigentum zu den Nachkommen über.

Klug investieren

Der Erwerb von Wohneigentum will aber gut überlegt sein. Erstens sollten sich Interessierte fragen, ob sie eine Finanzierung stemmen können. Sie sollten nicht zu tollkühn planen, ansonsten können sie vielleicht die Raten nicht mehr bezahlen, verlieren das Eigentum an die Bank und machen große Verluste. Zweitens sollten der Kauf zur individuellen Lebensplanung passen. Bestenfalls verbringen Investoren ihr gesamtes Leben in diesen vier Wänden. Ziehen sie dagegen aus, weil sie etwa aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt umsiedeln müssen, kann es problematisch werden. Sie müssten den Besitz in diesem Fall entweder mit Gewinn verkaufen oder einen Mieter finden. Die Nachfrage nach Wohnraum sollte an diesem Standort deshalb hoch sein, das sollten Vorsorgende vor dem Kauf prüfen. Bei Vermietungen kann es aber auch bei guten Rahmenbedingungen zu Schwierigkeiten kommen, wenn Mieter ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

Bausparverträge

Wer erst in einigen Jahrzehnten in Wohneigentum investieren möchte, kann sich mit einem Bausparvertrag darauf vorbereiten. Mit solchen Verträgen sparen Anleger zuerst Geld an und haben ab einer bestimmten Summe das Recht, ein vorher vereinbartes Darlehen zu festgelegten, meist attraktiven Konditionen abzurufen. Sie können sich das Guthaben aber auch ausbezahlen haben, wenn sie mittlerweile andere Pläne verfolgen. Für Bausparverträge spricht neben der besseren Planbarkeit von späteren Bau- oder Kaufvorhaben die staatliche Förderung in Form der Wohnungsbauprämie. Alleinstehende mit einem Einkommen von bis zu 25.600 Euro erhalten 45,06 Euro im Jahr, wenn sie mindestens 512 Euro Eigenbeitrag leisten. Bei geringen Summen wird die Förderung anteilig ausgezahlt. Bei Ehepaaren gelten jeweils die doppelten Werte bei Einkommensgrenze, Förderung und Eigenbeitrag. Beim Vergleich solcher Angebote sollten Verbraucher sowohl den Spar- als auch den Darlehenszinsen Beachtung schenken.

Wohn-Riestern

Mit dem Wohn-Riestern hat der Gesetzgeber eine spezielle Form der Riester-Förderung geschaffen. Für diese Art können sich alle entscheiden, die grundsätzlich zu Riester-Zuschüssen berechtigt sind. Die Besonderheit besteht darin, dass Interessierte damit den Kauf von Wohneigentum finanzieren können, anstatt später Rentenzahlungen zu erhalten. Bereits angespartes Kapital können Bauherren oder Käufer sofort entnehmen und für die Investition verwenden. Dabei spielt es keine Rolle, um welche Art von Riester-Vertrag es sich handelt. Die künftige Förderung fließt dann direkt in die Tilgung eines aufgenommenen Darlehens. Interessierte sollten die Einschränkungen beachten: Der Staat ermöglicht diese Förderung nur, wenn der Sparer das Wohneigentum selbst bewohnt. Verkauft oder vermietet er es später, muss er die Zuschüsse zurückzahlen. Ausnahmen bestehen nur in zwei Fällen: Jemand verkauft das Eigentum und nutzt den Erlös sofort zum Kauf einer neuen Immobilie oder zur Einzahlung in eine Riester-Police. Oder der Eigentümer zieht berufsbedingt um, vermietet das Haus oder die Wohnung und bewohnt es spätestens ab der Vollendung des 67. Lebensjahres wieder selbst.

Anlage in Wertpapieren

Auch Börseninvestments dienen der Alterssicherung. In Deutschland hält sich die überwiegende Mehrheit mit dieser Form zurück, viele zweifeln an der Sicherheit. Sie übersehen dabei die großen Chancen von Aktien. Auf lange Sicht streichen Anleger mit solchen Wertpapieren im Durchschnitt hohe Renditen ein. Sie sollten dafür nur drei Tipps beachten: Erstens sollten sie sich für einen langfristigen Anlagezeitraum entscheiden, zwischenzeitliche Kursschwankungen können sie dann ignorieren. An den Börsen kann es immer zu vorübergehenden Tiefs kommen, weil sich zum Beispiel die Weltwirtschaft in einer Krise befindet oder ein Terroranschlag Investoren verunsichert. Die Erfahrung zeigt aber, dass sich die Märkte bald wieder erholen und neue Kursrekorde markieren. Wer mit Aktien für das Alter vorsorgt, sollte stets die Ruhe bewahren und bei Verlusten nicht überstürzt verkaufen. Zweitens sollten Interessierte auf Risikoverteilung setzen. Einzelne Papiere können ins Bodenlose stürzen, wenn ein Unternehmen etwa Insolvenz anmelden muss. Auch einzelne Branchen können in Schwierigkeiten geraten, das Gleiche gilt für die Aktienmärkte von teilweise instabilen Staaten. Diese Risiken meiden Anleger, indem sie ihr Kapital in verschiedene Konzerne unterschiedlicher Sektoren streuen und nicht ihr gesamtes Geld in von Turbulenzen bedrohte Länder investieren. Zudem sollten sie Branchen vorziehen, die grundsätzlich ein hohes Maß an Stabilität aufweisen: Das trifft beispielsweise auf die Automobil-, Chemie- und Nahrungsmittelindustrie zu. Im Internetsektor gibt es im Vergleich dazu deutlich heftigere Kursschwankungen, da sich das hohe Preisniveau der Aktien meist aus Zukunftshoffnungen der Anleger ergibt, nicht aus bereits erzielter Werthaltigkeit und verbuchten Gewinnen.

Investmentfonds

Eine solche Risikostreuung lässt sich bequem mit Investmentfonds realisieren. Diese bestechen durch den Vorzug, dass Fondsgesellschaften das Anlagekapital in verschiedene Aktien investieren. Die Managements geben im Ausgabeprospekt jeweils an, welchen Anlagehorizont sie ins Visier nehmen. Es kann sich zum Beispiel um deutsche, dividendenstarke Aktien, europäische Großkonzerne oder ausgewählte Aktien aus Wachstumsmärkten handeln. Ein spezieller Fall stellen Indexfonds dar, bei diesen bilden die Fonds einen bestimmten Index nach. Ein Indexfonds auf den DAX 30 investiert in genau gleichen Anteilen in DAX-Gesellschaften, wie sie auch in diesem Aktienindex gewichtet werden. Bei der Wahl eines Investmentfonds verdienen weitere Punkte Beachtung: Zum einen sollten Sparer fragen, ob ein Fonds die Dividendenerträge regelmäßig ausschüttet oder im Fondsvermögen anspart. Ausschüttende Fonds eignen sich für jene, die bereits in der Ansparphase finanzielle Rückläufe verzeichnen wollen. Zum anderen sollten Interessierte die Fondsgebühren studieren. Viele Fonds beziehungsweise Banken erheben Ausgabeaufschläge, häufig liegen diese bei 5 % des investierten Kapitals. Insbesondere Direktbanken gewähren aber oftmals deutliche Rabatte auf diese Kosten. Darüber hinaus fallen während der Anlage jährliche Gebühren. Diese entnimmt die Gesellschaft dem Fondskapital. Hohe Gebührenquoten mindern die Rendite.

Fondssparpläne

Für die regelmäßige Altersvorsorge bieten sich besonders Fondssparpläne an, die Kunden bei vielen Banken abschließen können. Diese meisten Institute ermöglichen diese Sparform bereits ab 25 Euro im Monat. Der Vorteil liegt darin, dass bereits diese kleinen Summen auf Dauer ein stattliches Vermögen ergeben. Zudem müssen sich Sparer nicht um einen idealen Kaufzeitpunkt kümmern. Monat für Monat, gegebenenfalls auch quartalsweise, fließt Geld in die ausgesuchten Investmentfonds. Bestenfalls garantiert der Anbieter dabei ein hohes Maß an Flexibilität. Anleger sollten die Sparraten jederzeit aussetzen, senken oder erhöhen können. Zusätzlich sollten sie die bereits erworbenen Fondsanteile stets verkaufen können. Das kann zum Beispiel dann Sinn machen, wenn jemand in ein Eigenheim als Alterssicherung investieren möchte.

Alternative Anlageformen

Manche vertrauen den Finanzmärkten nicht und legen ihr Geld deswegen lieber in Edelmetalle oder Rohstoffe an. Sie wollen sich mit solchen Investments vor den Gefahren der Inflation bewahren. Tatsächlich gilt insbesondere Gold als vergleichsweise sicheres Anlageprodukt: Während Papiergeld in einer Hyperinflation fast vollständig an Wert verlieren kann, besitzt Gold aufgrund des überschaubaren Vorkommens immer eine gewisse Werthaltigkeit. Dennoch gebietet sich bei einem Investment Vorsicht, der Goldkurs kann enorm schwanken. Vorübergehende Kursanstiege im hohen zweistelligen Bereich und genau so deutliche Kursverluste kommen oftmals vor. Das liegt an einer unterschiedlich starken Nachfrage, die von Spekulanten angeheizt wird. Interessierte sollten sich deshalb nie allein auf das Edelmetall verlassen und sie sollten zu einem günstigen Kursniveau einsteigen. Kaufen sie Gold in physischer Form, sollten sie zudem die höheren Kosten beim Erwerb und mögliche Ausgaben für ein Bankschließfach oder einen eigenen Tresor beachten. Alternativ können sie günstiger und mit weniger Aufwand in Goldfonds investieren. Bei Rohstoffen stellen solche Fonds die einzige Möglichkeit dar. Auch hier sollten Interessierte neben den Renditechancen die Risiken betrachten: Schwächelt die Weltwirtschaft, kann der Preis für Öl zum Beispiel stark nachgeben. Bei anziehender Konjunktur kann er dagegen schnell steigen. Grundsätzlich sollten Vorsorgende diese alternative Anlageformen in ihren Finanzplan einbeziehen, allerdings nur einen begrenzten Anteil ihres Kapitals dafür aufwenden.

Geld verdienen während der Rente

Immer mehr Senioren arbeiten, obwohl sie längst gesetzliche Rentenleistungen beziehen. Die einen gehen Beschäftigungen nach, weil sie sich nicht langweilen wollen. Das Gehalt verzeichnen sie gerne auf ihrem Konto. Eventuell können sie damit Zusätzliches wie einen Urlaub oder ein neues Auto finanzieren, was sie sich ansonsten nicht leisten könnten. Unbedingt bräuchten sie das Geld aber nicht. Die anderen nehmen aus finanzieller Not einen Job an, sie wollen damit den Gang zur Sozialbehörde vermeiden oder sich Kleinigkeiten kaufen können, für welche die karge Rentenleistung nicht reicht. Grundsätzlich gilt: Ein Nebenverdienst in einem erfüllenden Job ist schön, für Rentner mit sehr geringen Leistungen stellt er die einzige Alternative zum Antrag auf Grundsicherung beziehungsweise die alleinige Möglichkeit zur Finanzierung kleiner Anschaffungen dar. Arbeiten im Alter sollte aber nie Bestandteil einer Vorsorgestrategie sein. Niemand sollte sich auf seine körperliche Fitness als künftiger Senior und auf ausreichend ansprechende Arbeitsangebote für Ältere verlassen. Zudem dient der Ruhestand dafür, den Lebensabend zu genießen. Mit einer hinreichenden Altersvorsorge sollte deshalb jeder einen finanziellen Zwang zum Arbeiten meiden.

Hinzuverdienstgrenzen, Steuern, Sozialversicherungen

Beim Arbeiten im Alter interessiert, welche Auswirkungen dies auf die Steuer, die Sozialversicherung und auf die Rentenzahlung hat. Nur so können Senioren abwägen, inwieweit sich eine Beschäftigung überhaupt lohnt. Hinzuverdienstgrenzen existieren nur für all jene, die nicht das gesetzliche Regeleintrittsalter in die Rente erreicht haben. Das gilt für Versicherte, die vorzeitig mit Abschlägen in den Ruhestand gehen, Empfänger von Erwerbsminderungsrente und von Witwenrenten. In diesen Fällen gelten unterschiedliche Hinzuverdienstgrenzen. Bei Überschreiten reduziert sich die Rentenzahlung in einem gewissen Maß. Wollen Versicherte ihre frühzeitige Vollrente in kompletter Höhe erhalten, dürfen sie ein monatliches Einkommen von 450 Euro nicht übertreffen. Bei Menschen, die bereits die gesetzliche Regelaltersgrenze hinter sich gelassen haben, bestehen solche Hinzuverdienstgrenzen dagegen nicht. Sie müssen sich allein um die Auswirkungen auf die Steuern und die Sozialversicherungsbeiträge kümmern. So unterliegt zumindest ein Teil der Rentenzahlungen der Steuerpflicht, mit einem zusätzlichen Einkommen können Freibeträge überschritten werden und somit Zahlungen anfallen oder es kann sich der bereits zu zahlende individuelle Steuersatz massiv erhöhen. Zudem unterliegen auch Altersrentner der Sozialversicherungspflicht, sofern sie nicht nur einen Minijob ausüben. Von ihrem Lohn werden dann Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen. Für die Rentenkasse und die Arbeitslosenversicherung müssen sie keine Beiträge aufbringen. Angesichts dieser Rahmenbedingungen sollten Rentner ausrechnen, wie viel Netto vom Brutto verbleibt und inwieweit sich eine Tätigkeit somit auszahlt.

Tagesgeldkonto

Wer beim Sparen das Höchstmaß an Flexibilität wünscht, sollte ein Tagesgeldkonto abschließen. Wie der Begriff besagt, können Kunden täglich über die gesamte Summe verfügen. So legen sie sich nicht fest: Benötigen sie das Geld für die Altersvorsorge oder zumindest einen Teil davon vorzeitig, entnehmen sie das Vermögen einfach dem Tagesgeld. Solche Situationen sind immer denkbar, für einen notwendigen Autokauf oder den Hausbau etwa. Sie verpflichten sich auch bezüglich Sparraten nichts. Sie können zu jedem Zeitpunkt so viel Geld wie gewünscht auf dem Tagesgeldkonto parken. Diese Anlageform hat in Form einer sehr geringen Verzinsung aber einen entscheidenden Haken. Dafür spricht wiederum die Sicherheit, Tagesgeld fällt unter die gesetzliche Einlagensicherung. Bei einer Bankenpleite garantiert der Staat bis zu 100.000 Euro in voller Höhe.

Festgeldkonto

Diese Einlagensicherung gilt auch für Festgeldkonten. Bei diesen entscheiden sich Kunden im Vergleich zum Tagesgeld für bestimmte Laufzeiten. Die Bandbreite reicht von einem Monat bis zu zehn Jahren. Für diese Bindung erhalten Sparer einen Zinsaufschlag, besonders viel kassieren sie mit langjährigen Festgeldern. Vor Abschlüssen sollten Kunden stets einen Blick auf das aktuelle Zinsniveau und auf Prognosen über die kommende Entwicklung werfen. Liegen die Zinsen momentan tief, sollten sie Tagesgeld oder sehr kurze Festgelder bevorzugen, um Zinssteigerungen für dann langfristige Anlagen abzuwarten. Beeindrucken dagegen die Zinshöhen, sollten sich Sparer diese Rendite möglichst lang sichern.

Was Sie bei der Rentenversicherung beachten sollten

Bei der privaten Altersvorsorge kommt es auf eine rechtzeitige Planung und eine umfassende Recherche an. Nur so können Menschen ideal auf das Alter sparen. Zudem sollten sie sich nicht allein mit der Altersrente beschäftigen: Auch die Pflegevorsorge, die Absicherung von Hinterbliebenen und eine eventuelle Berufsunfähigkeit verdienen Aufmerksamkeit.

Möglichst frühzeitige Planung

Um die Altersrente sollten sich Menschen so früh wie möglich kümmern, bestenfalls bereits zum Berufseinstieg. Sie erkennen häufig schon zu diesem Zeitpunkt, welche Versorgungslücke drohen könnte und können ihre Strategie der Altersvorsorge darauf ausrichten. Wer zum Beispiel erst mit 30 Jahren ein Studium beendet und bis dahin noch keine Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung sammeln konnte, sollte um die notwendigen, zusätzlichen Sparanstrengungen wissen. Das gleiche gilt für junge Arbeitnehmer, die einem Beruf mit eher geringem Verdienst nachgehen. Junge Existenzgründer sollten von Beginn an einplanen, dass sie für ihre Altersrente selbst aufkommen müssen und entsprechende finanzielle Ressourcen dafür benötigen.

Nicht nur planen

Die frühzeitige Beschäftigung mit der Altersvorsorge kann aber nur den ersten Schritt darstellen. Zusätzlich sollten auch junge Menschen tatsächlich für ihren Lebensabend sparen. Vielen fällt das schwer, der Renteneintritt scheint noch fern. Zudem wollen sie das manchmal knappe Geld lieber im Hier und Jetzt ausgeben. Dennoch sollten sie in geeigneter Form Vorsorge betreiben, auch kleine Summen erweisen sich später als hilfreich. Jüngere sollten bedenken, dass sich dies dank der häufigen Zinszahlungen und des Zinseszinseffektes besonders auszahlt. Für die Beiträge eines Zwanzigjährigen fallen über vierzig Jahre lang Erträge an, die weitere Erträge ergeben. Das lässt sich an einem einfachen Beispiel verdeutlichen. Wer einmalig 500 Euro anlegt, es bis zum Renteneintritt noch 40 Jahre dauert und der jährliche Zinssatz vier Prozent beträgt, verfügt am Ende über knapp 2.400 Euro. Bei einer Zeitspanne von 20 Jahren würden nur knapp 1.100 Euro herauskommen.

Förderungen sichern

Zudem sollte sich niemand die staatlichen Zuschüsse bei der Riester-Rente beziehungsweise die Steuervorteile bei Riester- und Rürup-Rente entgehen lassen. Beim Riestern lassen sich zumindest die entgangenen Zulagen genau beziffern. Junge Arbeitnehmer verzichten auf den Berufseinsteigerbonus von 200 Euro sowie jährlich auf die Grundzulage von 154 Euro. Pro Kind verlieren Erziehungsberechtigte weitere 300 Euro im Jahr. Mit vergleichsweise geringen Eigenbeträgen könnten sie diese erhalten. Wer sich dies entgehen lässt, handelt nachlässig und wird es später mit hoher Wahrscheinlichkeit bereuen.

Gut informiert in Beratungsgespräche

Kompetente und zum Vorteil der Kunden arbeitende Berater können wertvolle Dienste bei der Wahl der optimalen Altersvorsorge leisten. Interessierte sollten aber niemals vollständig unwissend einen solchen Beratungstermin besuchen: Ohne grundlegende Informationen können sie die Qualität einer Beratung nicht bewerten. Manche Dienstleister nutzen Unwissenheit aus und geben Empfehlungen, die allein ihrem Vorteil in Form hoher Provisionen dienen. Doch auch bei einem hochwertigen Berater empfehlen sich Vorkenntnisse. Solche Dienstleister werden Kunden nicht zu einem Produkt überreden, sondern die Funktionsweisen sowie die Vorzüge und Nachteile verschiedener Möglichkeiten erläutern. Verbraucher sollten in der Lage sein, diese Erklärungen zu verstehen und auf deren Basis kluge Entscheidungen zu treffen.

Zur vorbereitenden Recherche stehen zahlreiche Quellen zur Verfügung. Im Internet finden sich zum Beispiel auf Fachportalen viele Informationen rundum die Altersvorsorge. Anerkannte Verbraucherorganisationen vertreiben spezielle Ratgeber in gedruckter Form zu diesem Thema, zu kaufen sind sie in jedem gut sortierten Zeitschriftenkiosk. Auch Wirtschaftsmagazine widmen sich häufig der Alterssicherung und klären über die verschiedenen Aspekte auf. Vorsicht sollten Interessierte dagegen bei Broschüren walten lassen, die einzelne Banken und Versicherungen herausgeben. Einige beinhalten wichtige und richtige Tipps. Manche fallen aber auch einseitig aus, bei diesen werden genau jene Produkte positiv hervorgehoben, welche das Unternehmen anbietet.

Pflegeversicherung und Hinterbliebenenrente

Eine umfassende Vorsorge beschränkt sich nicht allein auf die Alterssicherung. Bei der staatlichen Pflegeversicherung besteht das gleiche Problem wie bei den gesetzlichen Renten: Die Leistungen genügen nicht. Für einen Pflegeplatz in einem Heim müssen Betroffene weit über eintausend Euro an Eigenmitteln aufbringen. Das kann die gesamten staatlichen und privaten Rentenleistungen übersteigen, im schlimmsten Fall müssen Kinder Beiträge leisten. Der Staat zieht sie abzüglich bestimmter Freibeträge dafür heran. Nur mit einer privaten Pflegezusatzversicherung entgehen Menschen finanziellen Nöten im Pflegefall. Zusätzlich sollten insbesondere Verheiratete, jemand in einer festen Partnerschaft und Eltern für Hinterbliebene finanziellen Schutz organisieren. Sich selbst sollten sie für den Fall der Berufsunfähigkeit absichern.

Private Pflegeversicherungen

Bei privaten Pflegeversicherungen können Verbraucher zwischen Pflegekostenversicherungen und Pflegetagegeldpolicen wählen. Im ersten Fall erstatten Versicherer einen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten, welche die staatliche Versicherung nicht trägt. Pflegetagegeldversicherungen zahlen je nach Pflegestufe einen festen Tagessatz, den Versicherte frei verwenden können. Mit dem Pflege-Bahr gibt es mittlerweile staatlich geförderte Pflegeversicherungen, Versicherungsnehmer können sich über 60 Euro Zuschuss im Jahr freuen.

Absicherung von Hinterbliebenen

Wer eine Kapitallebensversicherung besitzt, kann für Hinterbliebene mit dieser Police vorsorgen. Bei vorzeitigem Tod erhalten genannte Personen eine Todesfallsumme. Alternativ eignet sich eine Risikolebensversicherung: Mit ihr betreiben Versicherungsnehmer keine Altersvorsorge, auf Rentenzahlungen können sie nicht hoffen. Sie schützen allein Hinterbliebene, wenn sie im Versicherungszeitraum sterben. Der Vorteil besteht darin, dass solche Policen deutlich weniger als Kapitallebensversicherungen kosten. Auch im Rahmen vieler Rentenzusatzversicherungen lässt sich zusätzlich ein Hinterbliebenenschutz vereinbaren.

Berufsunfähigkeitspolicen

Viele Verbraucherschützer raten dringend zum Abschluss. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem angelernten Beruf arbeiten kann, stürzt häufig sozial ab. Betroffene müssen schlechter bezahlte Jobs annehmen. Können sie überhaupt nicht mehr oder nur noch wenige Stunden am Tag arbeiten, unterstützt die gesetzliche Rentenkasse mit einer Erwerbsminderungsrente. Die Höhe hängt aber von den bisher gesammelten Entgeltpunkten ab, die meisten bleiben unterhalb der Grundsicherung. Nur eine Berufsunfähigkeitspolice bewahrt vor solch einem Schicksal.

Rentenbesteuerung

2005 trat eine grundlegende Reform der Rentenbesteuerung in Kraft, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der besseren Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen steht: Berufstätige Beitragszahler werden entlastet, dafür verlangt der Staat Steuern auf Renten. Bis 2005 mussten Rentenbezieher nur die Ertragsanteile, also die Renditen der Leistungen besteuern. Nun stellt der Gesetzgeber schrittweise auf eine komplette Besteuerung um. Bei Rentenbeginn im Jahr 2040 müssen Rentner sämtliche Zahlungen aus der gesetzlichen und der privaten Altersrente in voller Höhe versteuern. Lag der Renteneintritt im Jahr 2005 oder davor, fällt nur die Hälfte der Bezüge unter die Steuerpflicht. Dies erhöht sich in jährlichen 2-%-Schritten. Wer 2013 das Rentenalter erreichte, muss auf 66 % seiner Einkünfte Steuern zahlen. Dieser prozentuale Anteil gilt jeweils bis zum Lebensende. Bei 2005 verrenteten Menschen ziehen Finanzämter auch heute nur 50 % der Einkommen heran. Im zweiten Jahr des Rentenbezugs berechnen die Behörden den Freibetrag und schreiben diesen fest. Erhält jemand 500 Euro gesetzliche Leistungen und 500 Euro aus einer privaten Rentenversicherung bei einem Steueranteil von 66 %, entspricht der Freibetrag 340 Euro. Allein dieser Wert ist fortan von Bedeutung, die Prozentzahl interessiert nicht mehr. Steigt die Rentensumme durch Erhöhungen im Laufe der Jahre auf 1.340 Euro, subtrahiert das Finanzamt den festen Freibetrag und legt somit 1.000 Euro für die Steuerberechnung zugrunde. Jegliche Rentensteigerungen unterliegen also der vollständigen Steuerpflicht, das sollten Rentner unbedingt wissen: Viele heutigen Rentner müssen zu Beginn des Rentenbezugs keine Steuern zahlen, da sie zu wenig Einkommen beziehen. Wie allen Steuerpflichtigen steht ihnen bei der Einkommenssteuer der Grundfreibetrag zu, der 2014 bei 8.354 Euro im Jahr liegt. Liegt der steuerpflichtige Anteil darunter und verzeichnen Senioren keine weiteren Einkünfte, müssen sie nicht unbedingt eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Durch Erhöhungen übertreffen sie diese Summe aber vielleicht, dann müssen sie das Formular einreichen.

Diese Regelungen betreffen gesetzliche Renten, Riester- und Rürup-Renten, Betriebsrenten sowie manche weiteren Leibrenten wie Leistungen aus berufsständischen Versorgungswerken. Keine Anwendung finden sie zum Beispiel auf Kapitallebensversicherungen. Bei diesen fallen weiterhin allein die Ertragsanteile unter die Steuerpflicht, dafür erhalten Vorsorgende aber auch keine Steuervergünstigungen in der Ansparphase.

Fazit: Ohne private Altersvorsorge geht es nicht

Auch wer gesetzlich rentenversichert ist, sollte einen Teil seines Einkommens für eine zusätzliche Altersvorsorge verwenden. Schon heute müssen sich viele Rentner mit geringen Zahlungen begnügen, die häufig nicht zum Leben reichen. Eine wachsende Zahl an Ruheständler muss staatliche Grundsicherung beantragen. Diese Problematik wird sich verschärfen, da das gesetzliche Rentenniveau in den nächsten Jahrzehnten weiter sinken wird. Nur wer frühzeitig zusätzliche Vorsorge betreibt, entgeht dieser misslichen Lage. Doch nicht nur Menschen mit zu erwartenden Mini-Renten unter der Grundsicherung sollten auf eine private Altersrente setzen. Der männliche Durchschnittsrenter verbucht heute eine monatliche Rentenzahlung von knapp über 1.000 Euro, einen sorgenfreien Lebensabend ermöglicht das nicht. Viele müssen sich einschränken. Bei Frauen liegt der durchschnittliche Betrag noch deutlich darunter, da viele Auszeiten aufgrund der Kindererziehung genommen haben und häufig nur Teilzeit- und Minijobs nachgegangen sind. Selbst für gut verdienende Angestellte empfehlen sich zusätzliche Sparanstrengungen. Sie können zwar mit Rentenleistungen über dem Durchschnitt rechnen, ihr gewohntes Lebensniveau können sie damit aber nicht annähernd halten.

Alle Rentenversicherungspflichtige haben mit den gesetzlichen Leistungen zumindest einen Grundstock, sie müssen mit zusätzlicher Altersrente nur die Versorgungslücke schließen. Anders sieht es bei Menschen aus, die keine Beiträge in die gesetzliche Sozialversicherung einzahlen. Das trifft insbesondere auf die meisten Selbstständigen zu. Sie müssen für ihre Altersvorsorge vollständig in Eigenregie sorgen. Wer diese Herausforderung nicht ernst nimmt, steht im fortgeschrittenen Alter vor dem Nichts. Es würden nur zwei Alternativen bleiben: entweder die staatliche Grundsicherung zu beantragen oder bis zum Lebensende zu arbeiten. Dieser Personenkreis sollte deshalb bereits frühzeitig beträchtliche Beträge beiseite legen, nur mit mehreren hundert Euro im Monat sparen sie eine auskömmliche Altersrente an.

Private Altersvorsorge lässt sich auf viele verschiedene Arten realisieren. Wichtig ist vor allem, dass sich Menschen überhaupt um dieses Thema kümmern und hierfür Sparbeträge aufbringen. Wer dies versäumt, muss später höchstwahrscheinlich mit zu geringen Mitteln auskommen. Einen Verzicht auf Vorsorgeanstrengungen können sich nur Personen leisten, die bereits über ein großes Vermögen verfügen und von den Erträgen leben können.

Bei der Wahl der optimalen Altersvorsorge spielen mehrere Kriterien eine Rolle. Die mögliche Rendite, welche sich durch die Erträge der Anlage und die staatliche Förderung ergeben, stellen einen bedeutenden Faktor an. Auch das Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Renditechancen sollten Vorsorgende beachten. Die persönlichen Lebensumständen verdienen ebenfalls Aufmerksamkeit: An der Höhe des Einkommens entscheidet sich die Attraktivität verschiedener Fördersystem. Das Gleiche gilt für das Vorhandensein für Kinder. Die meisten Selbstständigen können keine Riester-Förderung beantragen, ihnen fehlt auch die Grundabsicherung durch die staatliche Versicherung. Ein Eigenheim kommt nicht für jeden infrage. Diese Beispiele zeigen, dass das Finden einer geeigneten Vorsorgestrategie nicht immer leicht fällt. Es empfiehlt sich deshalb eine umfassende Eigenrecherche und professionelle Beratung.

Florian Gerber

Ich fing bei Null an und hatte mit 26 Jahren ein Nettovermögen von etwas mehr als einer Million Euro. Ich hatte wirklich eine gute Zeit. Das ist aber nur ein Teil der Wahrheit. Ich habe zu hoch gepokert. Meine Frau und ich haben im Laufe von zweieinhalb Jahren alles verloren. Danach habe ich alles gelesen, was ich in die Hände bekommen konnte. Auf MeineGeldanlage.com versuche ich, mein Wissen zu dokumentieren.