Riester oder Rürup für Selbstständige?
Für Selbstständige ohne Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist Rürup bis Ende 2026 meist leichter zugänglich. Riester kommt infrage, wenn sie selbst pflichtversichert sind oder ein förderberechtigter Ehe- oder Lebenspartner den Zugang eröffnet. Kinderzulagen können Riester zusätzlich attraktiv machen.
Rürup, auch Basisrente genannt, senkt die Steuerlast: Beiträge sind innerhalb bestimmter Grenzen steuerlich absetzbar. Riester bietet staatliche Zulagen und gegebenenfalls eine zusätzliche Steuerermäßigung. Da ab 2027 neue Regeln für die geförderte private Altersvorsorge gelten, sollten Neuabschlüsse und bestehende Verträge getrennt betrachtet werden.
Wer erhält Riester-Förderung?
Bis Ende 2026 erhalten Selbstständige nur dann unmittelbar Riester-Förderung, wenn sie nach den geltenden Regeln anspruchsberechtigt sind. Dazu zählen insbesondere Menschen, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Das betrifft auch manche Selbstständige, etwa in bestimmten Berufen oder bei bestimmten Auftragsverhältnissen. Die Berufsbezeichnung allein entscheidet nicht: Maßgeblich ist die konkrete Versicherungspflicht.
Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung begründen für sich genommen keinen Riester-Anspruch. Auch Pflichtmitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks gehören nach den bisherigen Regeln grundsätzlich nicht zum unmittelbar förderberechtigten Kreis.
Auch über den Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner ist Riester-Förderung möglich: Ist dieser selbst förderberechtigt, kann die selbstständige Person ebenfalls Förderung erhalten. Die selbstständige Person braucht dafür einen eigenen Vertrag und muss die Beitragsbedingungen erfüllen. Eine unverheiratete Partnerin oder ein unverheirateter Partner eröffnet diesen Zugang nicht.
Rürup hat keinen vergleichbaren Zugangstest. Auch Selbstständige ohne Pflichtversicherung können einen Basisrentenvertrag abschließen und Beiträge steuerlich geltend machen. Damit kommt Rürup für viele Selbstständige eher infrage. Die Zugangsmöglichkeit allein sagt jedoch nichts über Kosten und spätere Rentenhöhe aus.
Wie Riester und Rürup gefördert werden
Riester kombiniert Zulagen mit einer steuerlichen Prüfung. Nach den Regeln bis Ende 2026 beträgt die Grundzulage 175 Euro im Jahr. Für Kinder kommen je nach Geburtsjahr unterschiedliche jährliche Zulagen hinzu. Für die volle Zulage muss der erforderliche Mindesteigenbeitrag gezahlt werden.
Das Finanzamt vergleicht, ob der Steuerabzug für die Beiträge mehr bringt als die Zulagen. Für diesen Vergleich berücksichtigt das Finanzamt Beiträge und Zulagen bis zu insgesamt 2.100 Euro im Jahr. Ergibt die Prüfung einen zusätzlichen Steuervorteil, wird dieser angerechnet. Die Zulagen sind daher besonders für Familien interessant, aber kein Beleg dafür, dass ein bestimmter Vertrag wirtschaftlich gut ist. Kosten und spätere Besteuerung zählen ebenfalls.
Bei Rürup gibt es keine Zulagen. Die Förderung entsteht, weil sich die Beiträge in der Steuererklärung als Altersvorsorgeaufwendungen absetzen lassen. Das Finanzamt führt sie dabei als Sonderausgaben. Für 2026 sind Altersvorsorgeaufwendungen bis zu 30.826 Euro für Ledige und 61.652 Euro für Verheiratete zu 100 Prozent abziehbar. Dieser Höchstbetrag gilt für die Summe bestimmter Altersvorsorgeaufwendungen. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einem berufsständischen Versorgungswerk zählen mit. Wer dort bereits hohe Beiträge leistet, hat deshalb weniger zusätzlichen Spielraum für Rürup.
Die Höhe der Steuerersparnis hängt unter anderem vom zu versteuernden Einkommen ab; ein Steuerabzug ist keine Erstattung in gleicher Höhe. Außerdem wird die spätere Rürup-Rente besteuert. Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 Prozent der Rente steuerpflichtig; der maßgebliche Anteil steigt bei späterem Rentenbeginn weiter.
Wann lässt sich das Vorsorgekapital auszahlen?
Rürup bindet das angesparte Kapital stark. Die Basisrente wird grundsätzlich als lebenslange Rente ausgezahlt. Das Kapital lässt sich nicht auf einmal auszahlen. Der Anspruch lässt sich nicht als Sicherheit für einen Kredit nutzen. Außerdem kann er weder übertragen noch frei vererbt werden. Bei Zahlungsschwierigkeiten kann man die Beiträge aussetzen. Das bereits angesparte Kapital bleibt dabei jedoch gebunden. Ob und wie Beiträge angepasst oder ausgesetzt werden können, hängt außerdem vom Vertrag ab.
Riester lässt unter den bisherigen Regeln etwas mehr Spielraum, bleibt aber ebenfalls eine Altersvorsorge mit klaren Bedingungen. Zu Beginn der Auszahlungsphase können bis zu 30 Prozent des Kapitals entnommen werden, ohne dass Zulagen und Steuerermäßigungen zurückgezahlt werden müssen. Bestimmte Verwendungen für selbst genutztes Wohneigentum sind ebenfalls möglich. Wer das Geld außerhalb der zulässigen Fälle vorzeitig auszahlen lässt, muss in der Regel Zulagen und gewährte Steuerermäßigungen zurückzahlen.
Für Selbstständige mit stark schwankenden Einnahmen passt Rürup schlecht, wenn ihnen der Zugriff auf das Kapital im Notfall wichtig ist. Bei beiden Formen sollten die Vertragsbedingungen für Beitragspausen und spätere Auszahlungen vor der Unterschrift geprüft werden.
Wann passt Riester, wann Rürup?
Rürup passt eher, wenn eine selbstständige Person keinen Anspruch auf Riester-Förderung hat, Einkünfte erzielt, auf die sie Steuern zahlt, und einen Teil ihrer Altersvorsorge als lebenslange Rente sichern möchte. Vorher sollte sie prüfen, wie viel vom gemeinsamen steuerlichen Höchstbetrag nach Beiträgen zu anderen Versorgungssystemen noch frei ist und ob die Vertragskosten vertretbar sind.
Riester kann nach den Regeln bis Ende 2026 besser passen, wenn die Person unmittelbar förderberechtigt ist oder über einen förderberechtigten Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner mittelbar Zugang erhält. Besonders bei Kindern können die Zulagen einen wichtigen Anteil der Förderung ausmachen. Bei der Rechnung zählen trotzdem die eigene Beitragshöhe, die Vertragskosten und die spätere Besteuerung.
Riester scheidet aus, wenn die Förderberechtigung fehlt. Bei Rürup spricht dagegen, wenn der Zugriff auf das Kapital oder eine freie Vererbung wichtig ist. Bei beiden Formen spricht ein teurer oder unpassender Vertrag gegen den Abschluss, selbst wenn die staatliche Förderung auf dem Papier attraktiv wirkt.
Was ändert sich ab 2027?
Ab dem 1. Januar 2027 erhalten weitere Menschen Zugang zur Förderung der privaten Altersvorsorge. Dazu gehören grundsätzlich auch bestimmte Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit, sofern sie die geltenden Voraussetzungen erfüllen. Die genaue Berechtigung hängt weiterhin von der persönlichen Situation ab.
Neue Verträge nach dem bisherigen Riester-Modell können ab 2027 nicht mehr abgeschlossen werden. Bestehende Riester-Verträge bleiben bestehen. Die neue geförderte private Altersvorsorge ist ein eigenes Angebot und lässt sich nicht einfach mit einem bestehenden Rürup-Vertrag gleichsetzen oder aus diesem heraus finanzieren. Für einen Vergleich müssen daher das bisherige Riester-Modell, bestehende Verträge und die neuen Produkte getrennt betrachtet werden.