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Riester oder Rürup: Welche Vorsorge passt für Angestellte?

Für Angestellte hängt die Wahl zwischen Riester und Rürup davon ab, ob staatliche Zulagen oder eine Steuerersparnis durch absetzbare Beiträge besser zur eigenen Situation passen. Riester nach dem bisherigen Modell ist besonders für rentenversicherungspflichtige Beschäftigte mit Kindern oder niedrigem bis mittlerem Einkommen interessant. Rürup kann sich bei hohem Einkommen und hoher Steuerbelastung als Ergänzung eignen, schränkt aber den Zugriff auf das angesparte Geld stärker ein.

Beide sind private Formen der Altersvorsorge mit staatlicher Förderung: Bei Riester gibt es Zulagen, bei Rürup werden Beiträge steuerlich berücksichtigt. Die Riester-Zahlen beziehen sich auf das bisherige Modell. Neue Produkte der reformierten privaten Altersvorsorge sollen ab 2027 angeboten werden; bestehende Riester-Verträge laufen weiter.

Riester und Rürup im Vergleich

Kriterium Riester nach bisherigem Modell Rürup- beziehungsweise Basisrente
Wer kommt infrage? Rentenversicherungspflichtige Angestellte sind grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt. Auch Angestellte können einen Vertrag abschließen.
Förderung Grundzulage, gegebenenfalls Kinderzulage und unter Voraussetzungen ein Berufseinsteigerbonus. Keine direkten Zulagen. Die Förderung läuft über den steuerlichen Abzug.
Steuer beim Ansparen Beiträge und Zulagen werden bei der Prüfung des Sonderausgabenabzugs berücksichtigt. Ein zusätzlicher Steuervorteil entsteht, wenn der Abzug günstiger ist als die Zulagen. Beiträge zählen zu den Altersvorsorgeaufwendungen. Der Abzug ist zusammen mit anderen begünstigten Beiträgen durch einen Höchstbetrag begrenzt.
Auszahlung Geförderte Leistungen werden im Alter grundsätzlich versteuert. Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich als lebenslange Rente. Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab.
Zugriff auf das Geld Förderregeln und Vertragsbedingungen schränken die Verwendung ein. Das Kapital ist stark gebunden. Eine freie Entnahme oder Auszahlung als Kapital ist nicht vorgesehen.

Bei Riester hängt die Förderung stärker von den Zulagen und der Familiensituation ab. Rürup senkt während der Ansparzeit das steuerpflichtige Einkommen, wenn beim gemeinsamen Höchstbetrag noch Spielraum besteht.

Wann Riester für Angestellte passt

Beschäftigte, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, können nach den bisherigen Regeln unmittelbar Riester-Zulagen erhalten. Für die volle Förderung müssen sie selbst einen Mindestbetrag einzahlen: grundsätzlich vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, höchstens 2.100 Euro. Die Zulagen zählen zu diesem Betrag. Wer weniger einzahlt, bekommt die Zulagen anteilig.

Die jährliche Grundzulage beträgt 175 Euro. Für ein Kind, das vor 2008 geboren wurde, kommen 185 Euro hinzu; für ein Kind ab Geburtsjahr 2008 sind es 300 Euro. Wer den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, kann unter den geltenden Voraussetzungen einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro erhalten.

Für Familien ist Riester deshalb oft interessant: Kinderzulagen können einen spürbaren Teil der Sparleistung ausmachen. Auch bei geringerem oder mittlerem Einkommen kann die Zulage im Verhältnis zum eigenen Beitrag ins Gewicht fallen. Zusätzlich prüft das Finanzamt, ob der Sonderausgabenabzug einen höheren Vorteil bringt als die Zulagen allein. Wie hoch dieser zusätzliche Steuervorteil ausfällt, hängt von der persönlichen Situation ab.

Förderbedingungen schränken ein, wie Sie das Geld verwenden können. Riester-Verträge unterscheiden sich außerdem bei Kosten und Regeln. Diese bestimmen mit, wie viel von der Förderung im Vertrag bleibt. Außerdem werden die geförderten Leistungen im Alter grundsätzlich besteuert. Prüfen Sie deshalb neben der Zulagenhöhe auch die Kosten und Bedingungen des konkreten Angebots.

Wann Rürup für Angestellte passt

Rürup kann für Angestellte interessant sein, wenn ein hoher Steuersatz und ein ausreichender Spielraum beim steuerlichen Abzug zusammenkommen. Die Beiträge zählen zu den Altersvorsorgeaufwendungen der Basisversorgung. Für 2026 liegt der Höchstbetrag bei 30.826 Euro für Ledige und 61.652 Euro für Verheiratete. Das ist nicht automatisch der Betrag, den Sie zusätzlich in einen Rürup-Vertrag einzahlen und vollständig absetzen können: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und weitere begünstigte Aufwendungen werden mitgerechnet.

Ein steuerlich absetzbarer Beitrag wird nicht vollständig vom Staat erstattet. Wie stark die Steuerersparnis ausfällt, hängt unter anderem vom steuerpflichtigen Einkommen und den übrigen Altersvorsorgebeiträgen ab. Entscheidend ist deshalb, welcher zusätzliche Betrag nach Abzug der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung noch steuerlich absetzbar ist.

Rürup zahlt grundsätzlich eine lebenslange Rente. Das schützt davor, dass angespartes Kapital bei einem sehr langen Leben aufgebraucht wird. Dafür bleibt das Geld stark gebunden: Sie können das Kapital nicht frei entnehmen, statt der Rente als Kapital auszahlen lassen oder den Anspruch beliebig übertragen. Auch eine Vererbung ist nicht frei möglich; mögliche Leistungen für Hinterbliebene hängen von den gesetzlichen Regeln und dem Vertrag ab.

Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2026 sind 84 Prozent der Rürup-Rente steuerpflichtig; bei einem späteren Rentenbeginn gilt der jeweilige Jahrgangswert. Neben der Besteuerung sollten Sie die konkreten Vertragskosten prüfen. Hohe Abschluss- und Verwaltungskosten oder eingeschränkte Anlageauswahl können den Nutzen einer Steuerersparnis mindern.

Riester oder Rürup nach Ihrer Situation

Wenn Sie Kinder haben, lohnt es sich häufig, Riester wegen der Kinderzulagen zuerst zu prüfen. Entscheidend ist, wer unmittelbar förderberechtigt ist, wem die Kinderzulage zugeordnet wird und welcher Eigenbeitrag für die volle Zulage nötig ist. Ohne Kinder hängt die Bewertung stärker davon ab, wie hoch die Zulage im Verhältnis zum eigenen Beitrag ausfällt und ob der zusätzliche Steuervorteil greift.

Bei hohem Einkommen kann Rürup als Ergänzung infrage kommen, wenn der steuerliche Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ist und Sie das Geld bis zur Rentenzahlung binden können. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung verkleinern den Spielraum für zusätzliche absetzbare Beiträge. Ein hoher Grenzsteuersatz allein macht Rürup daher noch nicht automatisch vorteilhaft.

Wenn Sie im Alter frei über Ihr Geld verfügen oder es frei vererben möchten, passt Rürup wegen der gesetzlichen Bindung meist schlecht zu diesem Wunsch. Bei Riester hängen Auszahlungsoptionen und Bedingungen vom geförderten Vertrag ab. Vergleichen Sie dafür die konkreten Vertragsregeln, statt nur die Produktnamen gegenüberzustellen.

Für den Vergleich brauchen Sie mindestens Angaben zu Ihrem Einkommen und Familienstand. Dazu kommen die Zahl und das Alter Ihrer Kinder, Ihre gesetzlichen Rentenbeiträge und die Kosten des jeweiligen Angebots. Ohne diese Angaben lässt sich kein allgemeiner Einkommenspunkt nennen, ab dem Riester oder Rürup sicher besser ist.

Was sich 2027 bei Riester ändert

Die Reform der privaten Altersvorsorge sieht neue geförderte Produkte ab dem 1. Januar 2027 vor. Die Zulagen und Beitragsregeln des bisherigen Riester-Modells lassen sich deshalb nicht ohne Weiteres auf diese neue Produktwelt übertragen. Bestehende Riester-Verträge bleiben bestehen und werden nicht automatisch umgestellt.

Wer neu vorsorgen möchte, sollte die verfügbaren Produkte und ihre Förderbedingungen ab 2027 gesondert prüfen. Ein bestehender Riester-Vertrag und ein neues gefördertes Produkt sind unterschiedliche Möglichkeiten. Eine Übertragung eines Rürup-Vertrags in die neue Produktwelt ist nicht vorgesehen.