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Lebensversicherung: Rückkauf

Bei vorzeitiger Kündigung erhält der Versicherungsnehmer den sogenannten Rückkaufswert seiner Lebensversicherung ausgezahlt. Damit kauft die Versicherung die Ansprüche aus dem Vertrag zurück, daher der Begriff. Da etwa die Hälfte der abgeschlossenen Lebensversicherungen vorzeitig aufgelöst wird, hat der Rückkaufwert große praktische Bedeutung.

Was bedeutet Rückkauf?

Das Zurückkaufen bezieht sich ausschließlich auf Kapitallebensversicherungen. Hier sichert der Kunde nicht nur das Todesfallrisiko ab, sondern er bildet mit seinen Versicherungsprämien auch Kapital. Wenn der Vertrag vorzeitig aufgelöst wird, hat er daher theoretisch Anspruch auf das bis zu diesem Zeitpunkt bereits angesparte Kapital. Die Vertragsauflösung wird durch den Rückkauf dieses Kapitalanspruchs durch die Versicherung realisiert. Bei einer Risikolebensversicherung kann dagegen kein Rückkaufanrecht entstehen. Da hier nur das Risiko abgesichert wird, können sich keine Ansprüche aus Kapitalbildung ergeben.

Gesetzliche Regelungen zum Rückkaufsrecht

Grundsätzlich stehen Versicherungsnehmern Rückkaufswerte zum Ende jeder Versicherungsperiode (in der Regel zum Ende jeden Versicherungsjahres) zu. Gesetzlich ist die Rückkaufsfähigkeit im Versicherungsvertragsgesetz (§ 169 VVG) geregelt und bezieht sich außer auf die herkömmliche oder fondsgebundene Kapitallebensversicherung auch auf

  • Ausbildungsversicherungen
  • Sterbegeldversicherungen
  • private Rentenversicherungen, sofern bestimmte Ausgestaltungen vorliegen.

Darüber hinaus sind vertragliche Rückkaufsvereinbarungen und -regelungen möglich und zulässig, soweit sie nicht im Widerspruch zu den gesetzlichen Vorgaben stehen.

Berücksichtigung von Ertrag und Aufwand

Beim Rückkauf erhält der Versicherungsnehmer nicht nur das angesparte Kapital, sondern auch Zinsen bzw. bereits zugeteilte jährliche Überschussanteile sowie Schlussüberschussanteile. Außerdem besteht ein Anspruch auf mindestens die Hälfte der stillen Reserven der Versicherungsgesellschaft, die auf den jeweiligen Vertrag zum Auflösungszeitpunkt entfallen.

Bei der Berechnung des Rückkaufwerts darf die Versicherung allerdings ihr entstandene Kosten im Zusammenhang mit der Vermittlung, dem Verkauf und der Verwaltung abziehen. Dabei handelt es sich vor allem um

  • Provisionen für die Versicherungsvermittlung
  • laufende Verwaltungskosten
  • Risikokosten für die Absicherung des Todesfallrisikos
  • ggf. Stornokosten im Zusammenhang mit der vorzeitigen Vertragslauflösung.

Kapital- und Renditeverluste drohen

Da gerade die Provisionen erhebliche Beträge ausmachen und meist zu Vertragsbeginn an die Vermittler gezahlt werden, führt dies bei nur kurz laufend Verträgen häufig dazu, dass der Rückkaufswert der Lebensversicherung deutlich niedriger ausfällt als die geleisteten Prämienzahlungen. Versicherungsnehmer erleiden daher beim Rückkauf einen spürbaren Kapitalverlust. Auf jeden Fall ist bei vorzeitiger Auflösung der Kapitallebensversicherung die Rendite niedriger.

Mindestrückkaufswerte

Für Verträge, die nach 2008 abgeschlossen wurden, hat das Versicherungsvertragsgesetz eine Mindestbetragsregelung bei Rückkaufswerten festgeschrieben. Sie müssen danach mindestens dem Betrag entsprechen, der sich bei gleichmäßiger Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Jahre ergeben würde (§ 169 Abs. 3 VVG). Durch die Verteilung mildert sich der Kapitalminderungseffekt hoher Provisionen zu Vertragsbeginn etwas.

Bei Altverträgen gilt diese Regelung nicht. Nach BGH-Rechtsprechung muss der Rückkaufswert der Lebensversicherung allerdings mindestens der Hälfte des ungezillmerten Deckungskapitals entsprechen. Das deckt überschlägig etwa die Hälfte der Prämienzahlungen ab. Unter Zillmerung wird dabei ein bestimmtes versicherungsmathematisches Verfahren zur näherungsweisen Bestimmung des Zeitwerts einer Lebensversicherung verstanden.

Rückkauf über Versicherungshändler

Der Rückkauf einer Lebensversicherung kann, muss aber nicht zwingend durch die jeweilige Versicherungsgesellschaft erfolgen. Es sind auch Rückkäufe durch Dritte möglich. Es gibt Versicherungshändler, die sich auf den Rückkauf von Lebensversicherungsverträgen spezialisiert haben. Nicht selten bieten sie bessere Konditionen für den Rückkauf als die Versicherer selbst.

Florian Gerber

Ich fing bei Null an und hatte mit 26 Jahren ein Nettovermögen von etwas mehr als einer Million Euro. Ich hatte wirklich eine gute Zeit. Das ist aber nur ein Teil der Wahrheit. Ich habe zu hoch gepokert. Meine Frau und ich haben im Laufe von zweieinhalb Jahren alles verloren. Danach habe ich alles gelesen, was ich in die Hände bekommen konnte. Auf MeineGeldanlage.com versuche ich, mein Wissen zu dokumentieren.