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Altersvorsorge mit Rürup

Vor allem Selbständige, Gewerbetreibende und Freiberufler profitieren von der Rürup Rente. Das größte Plus der Rürup Rente liegt darin, dass Selbständigen sowohl bei längerer Arbeitslosigkeit als auch bei Insolvenz die mühsam ersparte Altersvorsorge nicht mehr genommen werden kann. Lohnend ist die Rürup-Vorsorge allerdings grundsätzlich auch für gut verdienende Angestellte und Beamte sowie Singles, die über ein hohes zu versteuerndes Einkommen verfügen. Weniger geeignet ist sie dagegen für Geringverdiener und Familien mit Kindern, denn diese profitieren überdurchschnittlich von den staatlichen Zulagen bei der Riester Rente.

Riester oder Rürup?

Wer vor der Frage steht, ob er besser eine Rürup oder eine Riester Rente abschließt, sollte sich vorher informieren, welche Vorteile die jeweilige Versicherung hat wie hoch die Beiträge sind, die er für seine Altersvorsorge aufbringen kann. Diejenigen, die keine Steuervorteile ausschöpfen können oder die bei ihrer Altersvorsorge auf Kapitalauszahlungen angewiesen sind, gehören nicht zu dem Personenkreis, für den die Rürup Vorsorge vorteilhaft ist. Die Rürup genannte Rente steht mehr Leuten offen, nämlich allen. Für Riester sind Selbständige nur dann förderberechtigt, wenn ihr Ehepartner selbst einen Riester-Vertrag hat oder sie in der staatlichen Rentenkasse pflichtversichert sind wie Hebammen, freiberufliche Lehrer oder Erzieher. Vergleicht man die Rürup Vorsorge mit der Riester Rente, dann fällt auf, dass sich die Rürup Rente vor allem für Ältere rechnet. Eine Riester-Versicherung ist für Angestellte erste Wahl. Die Einzahlungen, die für Rürup geleistet werden können, sind wesentlich höher als bei Riester. Ehepaare können, sofern es sich steuerlich lohnt, insgesamt bis zu 40.000 Euro in einen Rürup-Rentenvertrag einbringen, während bei Riester für sie nur maximal Einzahlungen von 4.200 Euro im Jahr begünstigt sind.

Finanzielle Sicherheit im Alter

Das Thema Altersvorsorge ist scheinbar in aller Munde, wer möchte schon in die Altersarmut rutschen. Sieht man aber genauer hin, dann haben bisher nur wenige Menschen einen Rürup-Vertrag abgeschlossen. Ca. 2 Millionen Verträge gibt es derzeit in Deutschland. Das ist im Vergleich zu kapitalbildenden Renten- und Lebensversicherungen eine verschwindend geringe Zahl. Viele Menschen haben noch gar nicht von der Rürup-Versicherung gehört. Dabei trägt die Rürup Rente dazu bei, dass man sich trotz eines bewegten Lebenslaufes als Selbständiger oder Angestellter keine Sorgen um seine finanzielle Altersabsicherung machen muss.

Aufklärungsbedarf ist groß

Die Rürup Rente wurde 2005 mit der großen Rentenreform eingeführt, um dem Bevölkerungsteil, der nicht von der Riester Rente profitieren kann, die Möglichkeit zu geben, mit staatlicher Begünstigung für das Alter vorzusorgen. Insbesondere Selbständige, die nicht in die staatliche Rentenversicherung einzahlen müssen oder dürfen, sorgen oft zu wenig privat für das Alter vor. Ein Teil der Selbständigen, vor allem Kleinunternehmer und Solo-Selbständige, verfügt nicht über die Mittel, um sich ausreichend Kapital für die Rente anzusparen. Der andere Teil der Freiberufler und Gewerbetreibenden misst einer ihren Ansprüchen genügenden Altersvorsorge zu wenig Bedeutung bei oder verfügt über ungeeignete Verträge. Daraus resultiert, dass bisher nur wenige Selbständige und Angestellte die Rürup Rente als Vorsorge nutzen und über ihre Funktionsweise Bescheid wissen.

So funktioniert die Altersvorsorge mit Rürup

Die Rürup Rente wird auch als Basisrente bezeichnet. Sie ist nach dem ehemaligen Wirtschaftsweisen Bert Rürup benannt, der die Kommission zur Neuordnung der Alterseinkommen im Auftrag der Bundesregierung leitete. Wollen nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige von einer staatlichen Förderung profitieren, ist die Rürup-Rentenversicherung ihre einzige Möglichkeit. Diese Rentenversicherung zählt als private Vorsorge zur ersten Schicht der Altersvorsorge, der Basisversorgung, daher die alternative Bezeichnung. Sie wird ausschließlich von privaten Versicherungsgesellschaften angeboten. Die Basisrente ist zwar restriktiv ausgestaltet, aber nach klaren Prämissen aufgebaut.

Ansparphase

Mit dem Ansparen sollte auch bei der Basisrente so zeitig wie möglich begonnen werden. Je länger die Ansparphase währt, desto höher die zusätzliche Rente, die der Rürup-Sparer erhält. 5 oder 10 Jahre länger zu sparen, wirkt sich enorm auf die Höhe der monatlichen Rente aus. Flexibles Sparen ist generell möglich, Ratenwechsel kosten jedoch meist tarifabhängig zusätzliche Gebühren.

Vorteile während der Ansparphase

Die staatliche Förderung hängt von der Beitragshöhe ab und ist grundsätzlich auf 20.000 Euro pro Person begrenzt. Es handelt sich dabei aber nicht um staatliche Zuschüsse, sondern um Steuervorteile, die dem Rürup-Sparer gewährt werden. Versicherte erreichen mit der Rürup Rente weitere Vorteile. In der Ansparphase wird das Guthaben nicht auf Hartz IV angerechnet und ist vor Pfändungen sicher. Dieser Fakt ist in erster Linie für die Selbständigen bedeutsam, deren Geschäft wirtschaftliche Schwierigkeiten hat und die befürchten müssen, durch eine Insolvenz ihr privates Vermögen einzubüßen.

Beitragszahlungen und Rentenhöhe abstimmen

Die Beitragszahlungen richten sich danach, wie hoch die Rente im Ruhestand sein soll. Deshalb muss sich jeder erst einmal Gedanken über die Höhe seiner Versorgungslücke machen und die tragbaren Beiträge ermitteln. Die Dauer der Ansparphase kann individuell im Versicherungsvertrag vereinbart werden. Ein Mindestbeitrag für den Erhalt der steuerlichen Förderung ist nicht erforderlich, ebenso ist keine Mindestlaufzeit vorgeschrieben. Es empfiehlt sich, die Beiträge lieber jährlich zu zahlen als monatlich, da die Versicherungsgesellschaften auf die monatliche Beitragszahlung einen Aufschlag erheben. Während der Ansparphase fällt keine Abgeltungsteuer und ausländische Quellensteuer an, der Zinseszinseffekt ist deshalb größer.

Rentenphase

Die zweite Phase einer Rentenversicherung ist die Leistungsphase, in der die Rentenauszahlung erfolgt. Die Rentenphase kann zu einem festgeschriebenen Zeitpunkt beginnen oder mit einer flexiblen Abrufmöglichkeit ausgestattet sein, die zwischen 5 und 30 Jahren liegen kann. Bei der aufgeschobenen Variante dauert die Ansparphase meist Jahrzehnte. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der Sofortrente, wenn einmalig ein größerer Betrag in den Basisrentenvertrag eingezahlt und dieser umgehend verrentet wird.

Monatliche Leibrente

Die Rentenphase beginnt frühestens mit dem 62. Lebensjahr. Dies gilt für alle Verträge, die ab 2012 abgeschlossen wurden. Für ältere Verträge gilt als Altersgrenze das 60. Lebensjahr. Der Rentenbeginn kann flexibel gestaltet werden. Je später die Rentenzahlung einsetzt, desto höher fällt die Rente aus. Bei den Anbietern, bei denen das zu Vertragsbeginn vereinbart werden muss, sollte man den Rentenbeginn nicht zu spät wählen. Es besteht kein Wahlrecht zwischen einer einmaligen Kapitalauszahlung und einer regelmäßigen Rentenzahlung. Die Basisrente wird lediglich als wiederkehrende Rente in monatlichen Abständen gezahlt. Die Auszahlung erfolgt jedoch lebenslang, so dass besonders gesunde Langlebige von dieser Rente profitieren. Die Rente ist jedoch personengebunden. Das heißt, wenn der Versicherte stirbt, ist sein gesamtes angespartes Kapital verloren, es kann nicht vererbt werden. Ebenso sind keine Beleihung und keine Übertragung des Restguthabens an Dritte möglich. Auch verschenken kann der Rürup Sparer sein eingezahltes Kapital nicht, weder in der Anspar- noch in der Rentenphase. Eine extra Klausel zur Hinterbliebenenversorgung kann diese Nachteile jedoch mindern.

Rente wird besteuert

Die Rentenzahlung kann als flexibler oder dynamischer Betrag vereinbart werden. Die dynamische Rente hat gegenüber einer voraussichtlichen, also flexiblen Rentenhöhe, den Vorteil, dass sie sich von Jahr zu Jahr erhöht und somit nicht mehr gekürzt werden kann. Die ausgezahlte Rente muss bis 2040 voll versteuert werden, da die Beiträge steuerlich begünstigt waren. Die Rürup Rente unterliegt einer schrittweisen nachgelagerten Besteuerung. Von 2005 beginnend mit 50 Prozent, steigt der steuerpflichtige Anteil bis 2020 jedes Jahr um 2 Prozent. Danach steigt er dann um 1 Prozent, bis 2040 100 Prozent erreicht sind. Der Steuerfreibetrag richtet sich nach dem Jahr, in dem die Rente das erste Mal gezahlt wurde und bleibt bis zum Lebensende gleich. Die Rentenzahlung ist jedoch über der Pfändungsfreigrenze nicht mehr pfändungssicher. Sozialversicherungsbeiträge für Kranken- und Pflegeversicherung müssen auf die Basisrente nur von freiwillig gesetzlich Versicherten gezahlt werden.

Steuervorteile

Jeder Kunde entscheidet aufgrund seiner finanziellen Möglichkeiten, vorhandener Verträge und Vermögenswerte, wie viel er in einen Versicherungsvertrag zur Basisrente einzahlt. Die Beiträge, die man in eine Rürup-Rentenversicherung investiert, können von der Steuer abgesetzt werden. Für einen Einzelsparer beträgt die steuerliche Förderung insgesamt 20.000 Euro, bei verheirateten Sparern demzufolge das Doppelte, 40.000 Euro. Derzeit ist noch keine hundertprozentige steuerliche Berücksichtigung der Beiträge gegeben. Diese wird erst im Jahr 2025 erreicht. Weil im Jahr 2005 mit 60 Prozent Absetzbarkeit begonnen wurde und diese sich jedes Jahr um 2 Prozent erhöht, sind im Jahr 2014 78 Prozent der Höchstgrenze, also 15.600 Euro, von der Steuer absetzbar. 2015 sind es dann schon 16.000 Euro pro Person, das entspricht 80 Prozent von 20.000 Euro.

Voraussetzung für die steuerliche Förderung durch den Staat ist, dass der Rentenanspruchsberechtigte uneingeschränkt in Deutschland steuerpflichtig ist, also keinen ausschließlichen dauerhaften Wohnsitz im Ausland hat. Der Rürup-Rentenvertrag muss außerdem staatlich zertifiziert sein. Die steuerliche Berücksichtigung und Förderung durch den Staat erfolgt mittels Eintrag dieser Beträge als Sonderausgabenabzug auf der Anlage Vorsorgeaufwand der Einkommensteuererklärung. Sollten sich Selbständige mit geringen Umsätzen und kleinem Einkommen dadurch schlechter stellen als ohne die steuerliche Beachtung, führt das zuständige Finanzamt automatisch eine Günstigerprüfung durch. Allerdings müssen potentielle Rürup-Sparer beachten, dass der maximal zulässige Sonderausgabenabzug nicht allein für die Basisrente gilt. Alles, was Angestellte oder Selbständige in die gesetzliche Rentenkasse oder in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen, wird bei der steuerlichen Berücksichtigung vorrangig behandelt. Das führt dazu, dass von den Rürup-Beiträgen nur noch die Differenz zu diesen Einzahlungen bis zur Höchstgrenze berücksichtigt wird. Deshalb sollte jeder Vertragsinhaber genau nachrechnen und vermeiden, dass er seinen Rürup-Vertrag mit Beiträgen überspart, die steuerlich nicht geltend gemacht werden können. Das bringt ihm sonst letztendlich sogar steuerliche Nachteile.

Anpassung der Beiträge

Die Beitragszahlungen sind jederzeit veränderbar, man kann sie aufstocken oder absenken. Wünscht der Sparer eine höhere oder niedrigere Einzahlung, kann die Beitragszahlung problemlos angepasst werden. Das wird jedoch in vielen Tarifen wegen Zusatzgebühren sehr teuer. Sonderzahlungen sind bei weitaus mehr Anbietern kostenfrei möglich als Reduzierungen der Beitragszahlungen. Gerade für Selbständige, die oft ein schwankendes Einkommen haben, kann das eine wichtige Frage sein. Sollten die Beiträge aufgrund eines Liquiditätsproblems oder von Arbeitslosigkeit vorübergehend oder gar nicht mehr bezahlt worden sein, ist eine Kündigung aufgrund der Steuervorteile praktisch nicht mehr möglich. Es besteht nur die Alternative der Beitragsfreistellung. Diese kostet ebenfalls in den meisten Tarifen Stornokosten und führt langfristig dazu, dass die Basisrente sehr gering ausfällt. Außerdem kann der Versicherungsschutz aus den Zusatzversicherungen verloren gehen. Wurde das vorgeschriebene Mindestkapital noch nicht erreicht, sind die eingezahlten Beiträge ebenfalls verloren.

Reine Rürup-Rentenversicherung

Ein Rürup Rentenversicherungsvertrag funktioniert zunächst wie jede andere klassische Lebens- oder Rentenversicherung. Im Unterschied zu anderen kapitalbildenden Versicherungen müssen der Versicherte und der Versicherungsnehmer sowie der Beitragszahler dieselbe Person sein. Der Versicherungskunde muss sich entscheiden, ob er eine Versicherung mit festen Erträgen oder eine fondsgebundene Variante wählt. In der fest verzinsten Variante investiert die Versicherung die Kundengelder vorwiegend am Anleihemarkt, so dass der Anbieter am Ende der Laufzeit die Auszahlungssumme garantieren kann. Der gesetzliche Garantiezins beträgt derzeit 1,75 Prozent. Mit diesem Mindestsatz verzinst sich der Spar-Anteil des Einzahlers. Dazu kommen noch Überschussanteile aus Anlagen, Verwaltungskosteneinsparungen, Risikokalkulation und Bewertungsreserven sowie nach Abschluss der Ansparphase der Schlussüberschussanteil. Ein Anbietervergleich im Internet lohnt sich, da die Gesellschaften unterschiedlich rentabel arbeiten und sich auf verschiedene Schwerpunkte spezialisieren. Bereits ein halbes Prozent weniger Kosten bringt dem Sparer eine wesentlich bessere Altersversorgung. Sicherheitsorientierte Sparer bevorzugen die reine Rürup-Rentenversicherung, da sie Wert auf eine vorab garantierte Rentensumme legen. Wer Chancen auf höhere Renditen wahrnehmen möchte, greift auf eine fondsbasierte Variante zurück.

Fondsgebundene Rürup-Rentenversicherung

Wem die Garantieverzinsung zu niedrig ist, der kann auf höhere Renditen durch Fondsanlagen spekulieren. Risikofreudige Anleger sollten beachten, dass bei fondsgebundenen Versicherungen fast immer der Kunde das Risiko von Kursverlusten trägt. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten. Die bekanntesten sind die Varianten, bei denen nur die Überschüsse in Investmentfonds angelegt oder der gesamte Sparbeitrag in Fonds investiert wird. Darüber hinaus gibt es neuerdings Hybrid-Modelle im Angebot. Diese Modelle bieten einen Kapitalerhalt oder eine geringe Mindestverzinsung an. Dies wird dadurch erreicht, dass nur ein Teil des Beitrags in die Fonds fließt, der andere Teil geht in fest verzinsliche Wertpapiere. Den gleichen Zweck erfüllen Policen, die die Kundengelder in Garantiefonds stecken. Größeren Kursschwankungen unterliegen die komplett fondsgebundenen Versicherungen. Werden nur die Überschüsse in Fonds investiert, ist der Renditeeffekt gering. Rürup-Einzahler sollten berücksichtigen, dass bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung sowohl die Kosten der Fonds als auch der Versicherung das Rentenergebnis schmälern. Die neuen Garantie-Varianten sind für Verbraucher noch intransparentere Versicherungsprodukte als die bisherigen Angebote und deshalb ebenfalls teuer.

Diese Rürup-Sparer sollten keine Probleme mit den Wertschwankungen ihres eingezahlten Kapitals und keine Angst davor haben, dass eine Börsenbaisse zu Beginn der Rentenphase den gesamten Sparerfolg zunichtemachen kann. Besonders lohnend sind fondsgebundene Rürup-Rentenversicherungen für junge Sparer, die verstärkt an den langfristig höheren Ergebnissen einer Anlage in Fonds partizipieren. Ältere Sparer sind aufgrund der kurzfristigen Laufzeit eher von Verlusten aus den Wertschwankungen von Aktien- und Rentenfonds betroffen.

Rürup-Fondssparplan

Bessere Renditeaussichten als bei der reinen Rürup-Rentenversicherung haben Rürup-Sparer mit Fondssparplänen. Wer mit zwischenzeitlichen Kursverlusten seiner Fonds leben kann, wird nach Jahren mit attraktiven Gewinnen belohnt. Auf dem Markt befinden sich wenige Offerten reiner Fondssparpläne für Rürup. Diese werden von Fondsgesellschaften angeboten. Das Angebot an klassischen und fondsgebundenen Basisrentenversicherungen ist weitaus vielfältiger. Die regelmäßigen Einzahlungen erfolgen genauso flexibel wie bei einem normalen Fondssparplan, der bereits ab 25 oder 50 Euro monatlich beginnt. Kostspielige Dachfonds sollte man beim Sparplan meiden. Das angesparte Guthaben wird allerdings zu Beginn der Rentenphase in eine Rürup-Rentenversicherung umgewandelt. Gesetzlich ist es vorgeschrieben, dass nur lebenslange monatliche Rentenzahlungen als Basisrente steuerlich gefördert werden. Banken offerieren darüber hinaus auch Banksparpläne für die Ansparphase in Kombination mit anschließender Rürup-Rentenversicherung.

Vorteile der Rürup-Rente

Für Sparer bringt die Rürup Rente nicht nur den Steuerspareffekt, sondern führt auch zu einer willkommenen Zusatzrente. Wer als Selbständiger weder aus früheren Zeiten einen gesetzlichen Rentenanspruch hat noch in ein berufsspezifisches Versorgungswerk einzahlt, kann mit Rürup besser für sein Alter vorsorgen. Somit können Bevölkerungsteile, die sonst vollkommen von einer staatlichen Förderung abgeschnitten wären, ebenso Fördervorteile nutzen.

Steuersparmodell bei der privaten Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge ist neben der gesetzlichen und betrieblichen Altersvorsorge eine wichtige Säule, um sich gegen Altersarmut abzusichern. Die Rürup Rente ist seit 2005 ein fester Bestandteil der Drei-Säulen-Rentenstrategie. Gut verdienende Arbeitnehmer und Selbständige können mit der Basisrente ihre Steuerlast reduzieren. In der Ansparphase bleiben die Rürup-Beitragszahlungen fast vollständig, ab 2025 bis zur maximalen Fördergrenze von 20.000 Euro komplett steuerfrei. Das Steuersparmodell kann mit anderen privaten Rentenversicherungen ergänzt werden.

Vorteile für Frauen

Seit Anfang 2013 gelten im Versicherungsbereich Unisex-Tarife. Das sind Tarife, die weder Frau noch Mann bei der Kalkulation benachteiligen. Der Europäische Gerichtshof hatte die Versicherungen mittels Rechtsprechung dazu gezwungen. Aufgrund der unterschiedlichen Risiken und Lebenserwartung bei Frauen und Männern war der Leistungsumfang geschlechtsspezifisch höher oder niedriger. Entgegen der Erwartungen profitierten aber nur wenige Versicherungsarten von den neuen Tarifmöglichkeiten, da die Versicherungsunternehmen die Anpassung gleich für allgemeine Tariferhöhungen nutzten. Eine der wenigen Versicherungen, bei der sich die Unisex-Tarife für Frauen vorteilhaft ausgewirkt haben, sind Rentenversicherungen, insbesondere klassische und fondsgebundene Rürup-Rentenversicherungen. Frauen erhalten bei identischer regelmäßiger Beitragszahlung seitdem im Durchschnitt 2 bis 3 Prozent mehr Rente als vorher.

Flexible Beitragsgestaltung

Eine Rürup-Versicherung kann man sowohl mit einer Einmalanlage als auch mit regelmäßigen Raten besparen. Die Beiträge können ständig auf die individuelle Situation abgestimmt werden. Obwohl Beitragsanpassungen beim Rürup-Rentenvertrag jederzeit möglich sind, sollte man vorher genau abwägen, ob man in der Lage ist, die Beiträge zur Basisrente dauerhaft zu tragen. Denn jede negative Veränderung führt zu höheren Kosten und geringeren Leistungen. Besonders Existenzgründer sollten bei der Wahl ihrer Beitragshöhe vorsichtig sein. Bei finanziellen Engpässen ist es zu empfehlen, frühzeitig das Gespräch mit der Versicherung zu suchen, um beispielsweise eine zinslose Beitragsstundung für maximal 2 Jahre zu erreichen. Es gibt jedoch nur wenige Unternehmen, die sich bei Rürup so flexibel zeigen. Aufgrund der hohen Abschlusskosten ist ein Anbieterwechsel ebenfalls nicht anzuraten, der in vielen Tarifen sowieso nicht möglich ist.

Kombination mit Zusatzversicherungen

Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Basisrentenversicherung mit einer Zusatzversicherung zu koppeln. Die erste Option ist, seine Hinterbliebenen mit einer Partner-Rente abzusichern. Die andere Möglichkeit besteht darin, den Rürup-Vertrag mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatz zu kombinieren. Der zusätzliche Schutz hat den Vorteil, dass bei Tod des Versicherten nicht alles Kapital verloren ist bzw. der Fall der Berufsunfähigkeit mit abgedeckt ist. Außerdem greifen für die Berufsunfähigkeitsversicherung die steuerlichen Vorteile besser. Die Beiträge für eine separate Berufsunfähigkeitsversicherung können nur unter sonstigen Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Diese Beitragszahlungen gehen bei den meisten Steuerzahlern ganz unter, da die Höchstgrenzen durch die sonstigen Vorsorgebelastungen bereits ausgeschöpft sind.

Keine Nachteile bei Arbeitslosigkeit

Ein besonderer Vorteil der Rürup Rente ist ihr Schutz vor dem Zugriff von Gläubigern und Sozialamt und vor der Kürzung staatlicher Einkommensersatzleistungen wie Hartz IV. Das Arbeitslosengeld II wird einem Rürup-Sparer nicht gekürzt, wenn er eine Basisrente abgeschlossen hat, sofern die steuerlichen Vorteile in Anspruch genommen wurden. Er wird derzeit nicht dafür bestraft, dass er Vorsorge für sein Rentenalter getroffen hat. Dafür sorgt die Regelung, dass die Rürup Rente zweckgebunden als monatliche Leibrente ausgezahlt wird, so dass potentielle Rürup-Kunden keine Nachteile aufgrund einer später eintretenden Arbeitslosigkeit fürchten müssen. Dass dem Arbeitslosen das angesparte Kapital nicht als Vermögen angerechnet wird, setzt lediglich voraus, dass der Vertragsabschluss vor der Beantragung des Arbeitslosengeldes II erfolgte.

Keine staatliche Förderung

Direkte Zulagen wie bei Riester gibt es bei Rürup nicht, deshalb liegen die Förderquoten bei Rürup meistens etwas unter denen bei einem Rürup-Vertrag. Zwar erhalten Rürup-Sparer keine direkte staatliche Förderung, dafür aber Steuervorteile. Die steuerliche Anrechnung als Sonderausgabe entlastet während der Beitragszahlungsphase das Budget der Selbständigen, eventuelle Steuernachzahlungen können reduziert oder verhindert werden. Wird das Ruhegeld in der Rentenphase besteuert, kommt für die allermeisten Altersrentner ein wesentlich geringerer Steuersatz zur Anwendung als zu Berufszeiten. Die steuerliche Entlastung in jungen Jahren kommt anderen Dingen zugute.

Nachteile der Rürup-Rente

Natürlich hat ein Rürup-Vertrag nicht nur Vorteile, sondern ist auch mit einigen schwerwiegenden Nachteilen verbunden. Deshalb ist es erforderlich, seine persönliche Situation hinsichtlich familiärer Verhältnisse, Gesundheitszustand, Zielen sowie Einkommens- und Vermögensstatus genau zu analysieren, um die Auswirkungen eventueller Nachteile zu begrenzen. Ein ausführlicher Tarifvergleich und eine gute Beratung gehören dazu.

Inflationsrisiko

Das Inflationsrisiko ist kein spezifisches Risiko der Rürup-Rentenversicherung. Es betrifft alle Kapitalversicherungen und Geldanlagen. Weil die Versicherungsverträge für die Basisrente meist über viele Jahre laufen, besteht die Gefahr, dass bei Inflationsraten oberhalb der Versicherungsrenditen das Guthaben am Ende weit weniger wert ist als zum Zeitpunkt der Einzahlung. Die Inflation mindert die Kaufkraft des Rürup-Kapitals. Mit der ausgezahlten Rente kann sich der Verbraucher weniger leisten. Durch eine vertraglich vereinbarte Dynamisierung kann man dieses Risiko vermindern. Die Beiträge steigen dann jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz, der in der Nähe der durchschnittlichen Inflationsrate liegen sollte. Rürup-Sparer sollten aber nicht vergessen, dass die Beitragsdynamisierung im Laufe der Jahre zu hohen Einzahlungsraten führt, die kontinuierlich geleistet werden müssen. Storniert der Kunde dreimal hintereinander die Dynamisierung der Beiträge bei der Versicherung, entfallen die weiteren Beitragserhöhungen ganz.

Ersparnisse sind nicht vererbbar

Ein Rürup-Rentenvertrag ist zunächst einmal eine individuelle Absicherung für den einzelnen, ohne dass Angehörige davon profitieren könnten. Die Ersparnisse sind weg, falls der Vertragsinhaber den Rentenbeginn nicht erlebt. Darin gleicht die Rürup Rente der gesetzlichen Rentenversorgung. Es ist also die Vereinbarung einer zusätzlichen Hinterbliebenenversorgung nötig. Da es die Basisrente nur in Form einer monatlichen Auszahlung gibt, kann nur eine Rente für den Ehepartner oder Kinder bis 25 Jahre vereinbart werden, falls der Versicherte verstirbt. Eine Begünstigung Dritter ist nicht möglich, auch nicht von Lebensgefährten. Tritt der Todesfall nach Rentenbeginn ein, wird die vereinbarte Partner- bzw. Kinderrente gezahlt. Verstirbt der Versicherte bereits vor Rentenbeginn, wird das angesparte Guthaben in eine lebenslange monatliche Rente für den Ehepartner oder das waisenrentenberechtigte Kind umgerechnet. Der Einschluss einer so genannten Partner-Rente kostet den Versicherten allerdings Rendite bei der eigenen Rente, da die Risiken einer zweiten Person versicherungsmathematisch einkalkuliert werden müssen. Wer weder Ehepartner noch Kinder hat und sein Geld beispielsweise für Nichte oder Neffe erhalten möchte, muss eine andere Form der Altersvorsorge, beispielsweise eine private Rentenversicherung, wählen. Oder man sichert den Lebenspartner mit einer separaten zusätzlichen Risikolebensversicherung ab.

Keine Auszahlung des Kapitals bei Kündigung

Innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss ist ein Widerruf des Versicherungsvertrages möglich, später nicht mehr. Bei der Rürup Rente ist eine Kündigung unmöglich. Es gibt nur wenige Ausnahmefälle der Kündigung, in denen die Versicherung ihrer vorvertraglichen Informationspflicht nicht nachgekommen ist. Selbst in einer finanziellen Notlage kann nicht auf das bereits angesparte Kapital zurückgegriffen werden. Es wird nicht wie bei anderen Versicherungen der ermittelte Rückkaufswert ausgezahlt. Man kann diesen Nachteil aber auch positiv sehen. Das Rürup-Guthaben bleibt dadurch wirklich zur Altersvorsorge erhalten und fördert die Disziplin des Sparers, lange Vertragslaufzeiten durchzuhalten.

Keine Mitnahme des Kapitals bei Anbieterwechsel

Ein Anbieterwechsel sollte laut Gesetz problemlos möglich sein. In der Praxis ist aber in den meisten Fällen keine Mitnahme des Kapitals zu einem neuen Versicherer möglich. Es gibt nur wenige Gesellschaften, die überhaupt einen Anbieterwechsel in ihren Tarifen erlauben, dabei werden wieder Gebühren fällig. Beim Anbieterwechsel fallen erneut die relativ hohen Kosten für den Abschluss einer neuen Basisrente an. Die Entscheidung für ein Versicherungsunternehmen sollte deshalb vorher gut überlegt sein, sie ist vielfach eine Entscheidung fürs Leben. Deshalb sollten in Tarifvergleiche nicht nur der Leistungsumfang und die Flexibilität des Vertrages einbezogen werden, sondern auch unbedingt die langfristige Leistungsfähigkeit des Versicherungsanbieters.

Keine frühzeitige Auszahlung

Vor dem 60. bzw. 62. Lebensjahr ist keine Verrentung möglich. Es sind allgemein weder eine vorzeitige Kapitalauszahlung noch Teilauszahlungen für den Versicherungskunden vorgesehen. Das unterscheidet die Rürup Rente von anderen Rentenversicherungen. Somit wird der Altersvorsorgecharakter der Rürup Rente gewahrt und verhindert, dass die großzügigen steuerlichen Förderungen im Kündigungsfall zurückgezahlt werden müssten.

Ergänzung der Rürup-Rente durch Zusatzversicherungen

Zusatzversicherungen zur eigentlichen Police sind immer sehr bequem, damit können praktisch zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden. Die Zusatzversicherungen sollen einen Teil der Nachteile der Basisrente ausgleichen. Ob sie allerdings auch sinnvoll und günstig sind, sollte sehr genau geprüft werden. Die Beiträge für kombinierte Verträge sind erfahrungsgemäß teurer als für zwei getrennte Versicherungsverträge. Bei der Rürup-Rentenversicherung kann man zwei Zusatzversicherungen in die Police einschließen.

Hinterbliebenenabsicherung

Wer verhindern will, dass bei seinem frühzeitigen Tod das angesparte Kapital verfällt, der schließt eine Hinterbliebenenzusatzversicherung ab. So kann er seinen Ehepartner oder die Kinder, die kindergeldberechtigt sind, absichern. Dies kann man auf drei verschiedene Arten tun. Die Versicherung zahlt im Todesfall an Ehemann oder Ehefrau bzw. Kinder aus dem vorhandenen Guthaben eine monatliche Leibrente aus, bis das Guthaben aufgebraucht ist. Bereits erhaltene Renten werden dabei in Abzug gebracht. Optional wird nach Rentenbeginn die von vornherein im Versicherungsvertrag vereinbarte Partnerrente überwiesen. Sie beträgt in der Regel 60 Prozent der Rente des Vertragsinhabers. Der eigene Rentenanspruch wird durch die festgelegte Partnerrente jedoch geschmälert. Die dritte Möglichkeit ist eine Rentengarantiezeit, die analog der Rentengarantie für Angehörige bei privaten Rentenversicherungen funktioniert. So können die Hinterbliebenen beispielsweise 10 Jahre lang die Rente beziehen, die dem Versicherten zugestanden hätte.

Besonderheiten

Bei Kindern ist zu beachten, dass die Rente nur solange gezahlt wird, wie ein Kindergeldanspruch besteht. Sind die Ehepartner inzwischen geschieden, verfällt der Rentenanspruch. Das trifft ebenso für den Fall zu, sollte der Ehepartner vor dem Rürup-Rentner versterben. Ausgeschlossen ist im Regelfall eine Einmalauszahlung des Kapitals bei Tod des Vertragsinhabers. Man kann den zusätzlichen Hinterbliebenenschutz auch nachträglich in den Rürup-Vertrag einbauen.

Steuerliche Auswirkungen

Steuerlich gefördert werden sowohl die Beiträge für die Basisrente als auch die Beiträge für beide Zusatzversicherungen. Es muss nur eine Bedingung gewährleistet sein. Die Beitragszahlungen für die eigentliche Altersvorsorge müssen mehr als 50 Prozent des Gesamtbeitrages ausmachen. Es empfiehlt sich, genau auf die Tarifbedingungen zu achten. Zusatzversicherungen, die im Fall des Todes vor Rentenbeginn eine Rückgewähr der Beiträge garantieren, werden vom Staat nicht steuerlich begünstigt.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die zweite Option einer Zusatzversicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie kann entweder als Rente im Falle einer Berufsunfähigkeit oder als Beitragsbefreiung für die Hauptversicherung, wenn der Versicherte berufsunfähig wird, eingeschlossen werden. Das bietet sich vor allem für Selbständige an, die ansonsten über keine Absicherung verfügen, falls sie ihrem Beruf wegen Krankheit oder Unfall und Invalidität nicht mehr nachgehen können.

Notwendige Versicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Kann der Verbraucher seinen Beruf nicht mehr ausüben, kommen schmerzhafte Einschnitte in sein Leben und finanzielle Einbußen auf ihn zu. Muss das Netto-Einkommen des Haupt-Verdieners ersetzt werden, ist das besonders schlimm. Die Höhe der Beiträge zur Zusatzversicherung hängt in erster Linie vom Alter, dem Gesundheitszustand und dem Beruf des zu Versichernden ab. Die Leistungen können auf die Dauer der Berufsunfähigkeit begrenzt sein. Der Gesundheitsfragebogen muss wahrheitsgemäß ausgefüllt werden, auch wenn die Gesundheitsprüfung etwas einfacher gestaltet ist als bei einer reinen Berufsunfähigkeitsversicherung.

Steuerliche Behandlung der Zusatzversicherung

Die steuerliche Förderung gilt für beide Beitragsbestandteile, für Rürup und Berufsunfähigkeit, sofern eine Rentenzahlung vorgesehen ist. Rentenzahlungen aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung sind in Höhe des Prozentsatzes zu versteuern, der für das Jahr gilt, in dem die Berufsunfähigkeitsrente erstmalig gezahlt wurde. Der so entstehende Steuerfreibetrag gilt dann auch für die Rürup Rente, egal, wann der Rentner diese zum ersten Mal erhält. Das kann ein großer steuerlicher Vorteil sein. Denn diese Berufsunfähigkeitsrente muss voll versteuert werden, im Gegensatz zur eigenständigen Berufsunfähigkeitsrente, wo nur der Ertragsanteil der Besteuerung unterliegt. Zu bedenken ist, dass der Beitragsteil, der für die Absicherung der Berufsunfähigkeit notwendig ist, nicht dem Aufbau der Altersvorsorge dienen kann. Nur wenige Versicherungen bieten im Zusammenhang mit Rürup auch Zusatzversicherungen bei Erwerbsunfähigkeit an.

Beste Lösung suchen

Sparer sollten dennoch vorab prüfen, ob eine gesonderte Berufsunfähigkeitsversicherung aus Kosten- und Leistungssicht für sie Sinn macht. Es ist ein schmaler Grat, die richtige Beitragshöhe für eine ausreichende Absicherung sowohl der Altersvorsorge als auch der Berufsunfähigkeit zu finden. Die Versicherung muss für beide Bestandteile gute Bedingungen und erschwingliche Beiträge bieten. Wer gezwungen ist, aufgrund einer Beitragsfreistellung der Rürup Rente später eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, erhält bei einem verschlechterten Gesundheitszustand keine neue Versicherung mehr oder muss wesentlich höhere Beiträge bezahlen.

Fazit: Steuern sparen bei der Altersvorsorge

Die Rürup Rente ist für Selbständige, Angestellte und Beamte mit einem hohen Einkommen gut als Altersvorsorge geeignet. Darüber hinaus profitieren breitere Bevölkerungsschichten von den großzügigen staatlichen Förderungen in Form steuerlich absetzbarer Beiträge. Selbständige, die passable Gewinne erwirtschaften, sind bei der Steuerregelung bevorteilt. Für Freiberufler und Gewerbetreibende, die nur wenig verdienen, lohnt sich die Basisrente aufgrund der fehlenden steuerlichen Absetzbarkeit und staatlichen Zuschüsse nicht. Sehr lukrativ kann die Rürup Rente für ältere Jahrgänge, deren Ruhestand nicht mehr weit entfernt liegt, und selbst Rentner sein. Bekommt beispielsweise ein Arbeitnehmer kurz vor der Rente einen hohen Abfindungsbetrag, kann er diesen rentabel und steuerbegünstigt in einem Rürup-Vertrag anlegen.

Entscheidung nicht überstürzen

Nur von den steuerlichen Vorteilen sollte sich jedoch niemand anlocken lassen. Ein Rürup-Vertrag bedeutet im Prinzip lebenslange Bindung an das Versicherungsunternehmen und die starren Vertragsbedingungen. Aufgrund ihrer zahlreichen Nachteile sollte man sich den Abschluss einer Basisrente sehr genau überlegen. Versicherungswillige können die vielen Finanzportale im Internet dazu nutzen, sich auszurechnen, wie alt sie werden müssen, um ihre eingezahlten Beiträge zurückzuerhalten. Nachrechnen und Vergleichen zahlt sich besonders aus. Es gibt fast unendlich viele Tarifvariationen und es ist nicht immer leicht, kleine Fallstricke zu umgehen. Holen Sie sich dafür professionelle Hilfe. Verbraucherzentralen, zugelassene Versicherungsberater und Steuerberater helfen bei der Beurteilung, wann und zu welchen Bedingungen eine Rürup-Versicherung zu empfehlen ist.

Tipps

Rürup ist für Selbständige eine im Vergleich zur ungeförderten privaten Rentenversicherung renditestärkere Alternative. Je früher man mit dem Sparen beginnt, desto günstiger. Die Höhe der Beiträge hängt vom Eintrittsalter und von der gewünschten Rentenhöhe des Rürup-Sparers ab. Für Selbständige, die keine kontinuierlichen Umsätze erzielen oder über wenig Erfahrung als Unternehmer verfügen, empfiehlt es sich, mit geringen monatlichen Sparbeträgen zu beginnen. Diese können durch Einmalzahlungen am Jahresende aufgestockt werden, wenn die Geschäftsentwicklung es erlaubt. Wenn Sie auf die Rente im Alter nicht unbedingt angewiesen sind, können Sie höhere Renditechancen durch Fondspolicen suchen. Bei einigen Anbietern kann man sich die Fonds aus einer Angebotspalette selbst auswählen, in die man investieren möchte. So sollten Sie kurz vor Rentenbeginn, wenigstens 3 Jahre vorher, in sicherere Fonds umschichten. Bei der klassischen Rürup-Rentenversicherung kommt es beim Vergleich auf die garantierte Rente an. Überschüsse sollten nie bewusst in die Finanzplanung einbezogen werden. Ein fundierter Anbietervergleich kann Ihnen bis zu einem Drittel mehr Rente einbringen. Direktversicherer, die ihre Policen im Internet anbieten, sind immer wesentlich preiswerter als Gesellschaften mit hohem Personalbestand.

Florian Gerber

Ich fing bei Null an und hatte mit 26 Jahren ein Nettovermögen von etwas mehr als einer Million Euro. Ich hatte wirklich eine gute Zeit. Das ist aber nur ein Teil der Wahrheit. Ich habe zu hoch gepokert. Meine Frau und ich haben im Laufe von zweieinhalb Jahren alles verloren. Danach habe ich alles gelesen, was ich in die Hände bekommen konnte. Auf MeineGeldanlage.com versuche ich, mein Wissen zu dokumentieren.