Eine Sofortrente für Freiberufler?
Die Rürup Rente kann mit einer Einmalzahlung auch noch kurz vor Renteneintritt abgeschlossen werden. Das ist besonders praktisch für Freiberufler, die in ihrem bisherigen Berufsleben weder die Zeit noch die finanziellen Möglichkeiten hatten, ihre Altersversorgung zu planen. Eine jahrzehntelange Ansparphase ist zwar möglich, jedoch keine Bedingung, um auch im Alter in den Genuss monatlicher Rentenzahlungen und staatlicher Förderung zu kommen. Im Vergleich zur privaten Sofortrentenversicherung gibt es bei der Rürup Rente jedoch Einschränkungen, die Selbstständige kennen sollten.
Staatlich garantierte Steuervorteile
Freiberufler zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und profitieren auch nicht von entsprechenden Angeboten für Angestellte wie beispielsweise der staatlich geförderten Riesterente. Die Gefahr in die Altersarmut zu rutschen ist für sie besonders groß und eine private Vorsorge unerlässlich. Ein Fondssparplan oder Kapitallebensversicherungen sind daher beliebte Varianten um sich für den Lebensabend abzusichern, allerdings werden diese nicht staatlich gefördert und entsprechend voll besteuert. Anders die Rürup Rente, deren Beiträge Versicherungsnehmer in der Einkommenssteuererklärung geltend machen können.
So können Ledige beispielsweise rund 20.000 Euro pro Jahr einzahlen, während für Verheiratete der doppelte Betrag gilt. Als Vorsorgeaufwendung können diese Beiträge zu gegenwärtig etwa 80 Prozent von der Steuer abgesetzt werden. Von den späteren Rentenbezügen wiederum werden wie bei der gesetzlichen Rente auch rund 70 Prozent versteuert. Wer sich für diese Form der Altersversorgung entscheidet, kann die zukünftigen Bezüge entweder über Jahrzehnte hinweg ansparen oder die Rürup Rente durch eine Einmalzahlung aufstocken. Deshalb eignet sich dieses Vorsorgemodell auch für Freiberufler, die erst im fortgeschrittenen Alter ein nennenswertes Vermögen aufbauen konnten.
Hinterbliebene zusätzlich absichern
Neben den flexiblen Ansparmöglichkeiten und garantierten Steuerersparnissen gehört auch der frei wählbare Rentenbeginn zu den Vorteilen der Rürup Rente. Einzig das 62. Lebensjahr muss der Versicherungsnehmer erreicht haben. Außerdem kann die Altersvorsorge zumindest während der Einzahlphase nicht gepfändet werden. Die mit ihr verbundenen Nachteile sind dieselben, die auch gesetzlich Versicherte in Kauf nehmen müssen. Schließlich ist die Basis-Rente zur monatlichen Aufstockung des Lebensunterhaltes gedacht. Wer sich also für eine Rürup Einmalzahlung entscheidet, kann das Geld anschließend nicht mehr zurückfordern, um es beispielsweise für eine anstehende Renovierung zu verwenden.
Darüber hinaus ist die Rürup Rente nur für eine Person gedacht. Stirbt der Versicherungsnehmer verfällt der Rentenanspruch. Weder Ehepartner noch Kinder haben also Zugriff auf das angesparte Vermögen, wie es bei der gesetzlichen Rente der Fall ist. Hier bekommen die Hinterbliebenen immerhin einen Prozentsatz der bisherigen Bezüge. Um die eigene Familie abzusichern, müssen Einzahler einen zusätzlichen Vertrag beispielsweise mit Todesfallschutz abschließen. Solche kombinierten Verträge werden jedoch nicht von allen Versicherungen angeboten. Es gilt daher, die jeweiligen Tarifkonditionen genau zu lesen.