Klare Regeln: Absetzbare Spende
Wer Geld gibt und Gutes tut, kann diese Spenden steuerlich absetzen. Der Gesetzgeber hat dazu genaue Regeln festgelegt. Eine Spende hilft also nicht nur dem Empfänger, auch der Spender profitiert von ihr. Doch der Staat handelt hierbei nicht ganz uneigennützig. Die Hilfsorganisationen übernehmen gemeinnützige Aufgaben in vielen Bereichen, die sonst kaum zu bewältigen wären. Der Zweck der Spende beeinflusst das Geltendmachen bei der Steuererklärung allerdings nicht. Entscheidend dafür ist der Status des Hilfswerkes. Es muss eine vom Finanzamt belegte Gemeinnützigkeit nachweisen, um Spendenbescheinigungen ausstellen zu dürfen.
Seriöse Organisationen tragen ein Gütesiegel
Es gibt viele Probleme auf der Welt, einige können durch die Großzügigkeit warmherziger Menschen gelindert oder komplett beseitigt werden. Ob es um humanitäre Aufgaben geht, Naturschutz oder Katastrophenhilfe, das große Angebot an Hilfsorganisationen macht es möglich für genau das zu spenden, was einem am Herzen liegt oder dringlich erscheint. Etwas Überlegung und Umsicht erfordert jedoch jede noch so gut gemeinte und gern gegebene Hilfe, sei es nun für Afrika, gegen den Hunger in der Welt oder für Frauen in Not. Die Seriosität der Hilfsorganisation sollte unbedingt gewährleistet sein. Wenn man sich nicht persönlich davon überzeugen kann, beispielsweise bei einem regionalen Projekt, hilft das Zertifikat des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen. Es überprüft auf Antragstellung die Organisationen auf Herz und Nieren. Jede, die das DZI-Gütesiegel anschließend tragen darf, arbeitet nicht nur sorgsam mit dem anvertrauten Geld, die gespendeten Beträge sind auch immer steuerlich absetzbar.
Nur wenig bürokratischer Aufwand
Welche Regeln gibt es für die steuerliche Absetzbarkeit der Spende? Beim Finanzamt gilt sie als Sonderausgabe, die mit bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Einkommens geltend gemacht werden kann. Ist sie geringer als 200 Euro, braucht keine Spendenquittung vorgelegt werden. Ein Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug reicht aus. Für absetzbare Spendenbeträge, die höher liegen, fordert die Finanzbehörde eine Spendenbescheinigung der begünstigten Organisation. Dabei handelt es sich um einen amtlichen Vordruck, auf die Summe und der Zweck der Spende angegeben ist. Mehr ist nicht gefordert, um Spenden steuerlich absetzen zu können. Noch einfacher hat es der Gesetzgeber den Hilfswilligen im Katastrophenfall gemacht. Wer dann auf ein Sonderkonto einer anerkannten Organisation einzahlt, braucht dafür keine Spendenquittung vorzulegen, egal, wie hoch die Summe ist.