Wie hoch sollte der Arbeitgeberzuschuss zur Betriebsrente sein?
Wandeln Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine Betriebsrente um, muss Ihr Arbeitgeber grundsätzlich mindestens 15 Prozent Zuschuss leisten, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart. Sie können 20 Prozent oder mehr als Ziel für ein Gespräch vorschlagen. Ob sich die Betriebsrente lohnt, hängt auch von den Vertragskosten und den späteren Leistungen ab.
Was gesetzlich gilt
Bei der Entgeltumwandlung fließt ein Teil des vereinbarten Bruttogehalts in die betriebliche Altersversorgung. Nach dem Betriebsrentengesetz muss der Arbeitgeber darauf grundsätzlich einen Zuschuss von 15 Prozent zahlen, sofern er durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Der Zuschuss darf aber nicht höher sein als die tatsächliche Ersparnis. Tarifverträge können abweichende Regeln enthalten.
Beschäftigte haben grundsätzlich Anspruch darauf, künftiges Entgelt bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung umzuwandeln. Für 2026 entspricht das höchstens 338 Euro im Monat. Tarifliches Entgelt lässt sich allerdings nur umwandeln, wenn der Tarifvertrag das zulässt. Der Arbeitgeber legt auch fest, über welchen Weg die Betriebsrente umgesetzt wird.
Der Arbeitgeber muss also nicht in jedem Fall 15 Prozent zahlen. Die Pflicht gilt nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Fragen Sie nach, welche Regelung in Ihrem Betrieb gilt und wie der Zuschuss berechnet wird.
Welche Zuschüsse Arbeitgeber zahlen
Einen repräsentativen Durchschnittszuschuss für alle Arbeitgeber gibt es nicht. Untersuchungen betrachten unterschiedliche Gruppen und Versorgungsmodelle. Manche erfassen Zuschüsse zur Entgeltumwandlung, andere zusätzliche Arbeitgeberbeiträge oder ganze Versorgungspläne. Deshalb zeigen die Zahlen keinen allgemeinen Marktstandard.
Für ein Gespräch können Sie 20 Prozent oder mehr als Verhandlungsziel ansetzen. In Beispielen werden auch Zuschüsse von 25 oder 50 Prozent genannt. Das belegt aber keinen allgemeinen Standard. In einzelnen untersuchten Versorgungsplänen zahlt der Arbeitgeber beim sogenannten Matching denselben Betrag ein wie die Beschäftigten selbst. Der Arbeitgeberzuschuss entspricht dann 100 Prozent des Eigenbeitrags.
In bestimmten Berechnungen kommen die Verbraucherzentralen zu dem Ergebnis, dass der Arbeitgeber den gesamten Arbeitnehmerbeitrag zuschießen muss, damit die Entgeltumwandlung attraktiver ist als eine private Geldanlage. Das ist eine anspruchsvolle Bewertung unter bestimmten Annahmen, keine allgemeingültige Empfehlung. Ein hoher Zuschuss erhöht den Beitrag im Vertrag. Allein daran erkennen Sie aber nicht, ob die Betriebsrente zu Ihnen passt.
So verändert der Zuschuss den Vertragsbeitrag
Die folgende Tabelle zeigt, wie viel monatlich in den Vertrag fließt. Sie zeigt weder den tatsächlichen Nettoaufwand noch die spätere Rentenhöhe.
| Arbeitnehmerbeitrag aus dem Bruttogehalt | Arbeitgeberzuschuss | Beitrag des Arbeitgebers | Gesamtbeitrag im Vertrag |
|---|---|---|---|
| 100 € | 15 % | 15 € | 115 € |
| 100 € | 20 % | 20 € | 120 € |
| 100 € | 30 % | 30 € | 130 € |
| 100 € | 50 % | 50 € | 150 € |
| 100 € | 100 % | 100 € | 200 € |
Bei 100 Prozent Zuschuss zahlt der Arbeitgeber also genauso viel ein wie der Beschäftigte. Zusammen fließen 200 Euro in den Vertrag; der Arbeitgeber finanziert davon die Hälfte.
Ein weiteres Beispiel: Wandeln Sie monatlich 200 Euro um, kommen bei einem Zuschuss von 15 Prozent 30 Euro vom Arbeitgeber hinzu. Der Gesamtbeitrag beträgt dann 230 Euro. Diese Rechnung zeigt nicht, wie hoch Ihre spätere Rente ausfällt.
Wann mehr Zuschuss sinnvoll ist
Ein höherer Zuschuss erhöht den Beitrag im Vertrag. Ob sich das lohnt, hängt auch davon ab, wie hoch die laufenden Vertragskosten sind und welche Möglichkeiten zur Geldanlage der Vertrag bietet. Ebenso spielt die Zeit bis zum Rentenbeginn eine Rolle. Hohe Kosten können einen Teil des Vorteils aufzehren. Auch mögliche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung im Alter gehören in den Vergleich.
Prüfen Sie deshalb nicht nur den Zuschuss, sondern auch, welche Leistungen der Vertrag für die eingezahlten Beiträge vorsieht und welche Kosten anfallen. Vergleichen Sie die Betriebsrente außerdem mit Ihren Alternativen, etwa einer privaten Geldanlage, dem Abbau von Schulden oder einer Gehaltserhöhung. Die passende Entscheidung hängt von Ihrer persönlichen Situation und den konkreten Vertragsbedingungen ab.
So sprechen Sie den Zuschuss an
Fragen Sie die Personalabteilung oder den Arbeitgeber zuerst nach der geltenden Regel, dem Zuschuss und der Berechnungsgrundlage. Sie können zum Beispiel fragen:
„Ich möchte prüfen, ob eine Entgeltumwandlung für mich infrage kommt. Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss bei uns, und wäre ein höherer Zuschuss möglich?“
Wenn Sie die bestehende Regelung kennen, können Sie einen konkreten Vorschlag machen. 20 Prozent eignen sich als möglicher Gesprächseinstieg. Wenn Sie mehr möchten, können Sie etwa 30 oder 50 Prozent vorschlagen und erklären, warum ein höherer Zuschuss die Betriebsrente für Beschäftigte attraktiver macht. Diese Zahlen sind Verhandlungswerte, keine verbindlichen Ansprüche.
Klären Sie dabei, ob der Prozentsatz für den gesamten umgewandelten Betrag gilt und ob es eine Obergrenze gibt. Fragen Sie auch, ob es einen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag unabhängig von Ihrer eigenen Einzahlung gibt. Bei einer tariflichen Regelung sollten Sie prüfen lassen, ob der Tarifvertrag eine Entgeltumwandlung erlaubt oder einen abweichenden Zuschuss vorsieht. Betriebsrat, Personalrat oder Gewerkschaft können dabei unterstützen.
Vor der Zusage den Vertrag prüfen
Lassen Sie sich die Antworten möglichst schriftlich geben. Dazu gehören die Höhe und Berechnung des Zuschusses, der Gesamtbeitrag im Vertrag und die geltenden tariflichen oder betrieblichen Regeln. Erkundigen Sie sich nach den laufenden Kosten. Klären Sie auch, welche Möglichkeiten zur Geldanlage bestehen und wie die spätere Leistung berechnet wird.
Klären Sie, ob Sie Ihren Beitrag später anpassen oder pausieren können und für welche Beschäftigten das Angebot gilt. Diese Punkte beeinflussen, wie gut der Vertrag zu Ihrer finanziellen Situation passt. Eine konkrete Rentenprognose lässt sich aus dem Zuschuss allein nicht ableiten.